Zur Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge

  • In D gibt es in der StVZO keine "Gespanne", sondern Motorräder mit Beiwagen und die gelten als einspurige Kraftfahrzeuge.


    LG Uli

  • Dafür sind die Österreicher nicht so absurd, eine Winterreifenpflicht für Motorräder einzuführen. Sowas absurdes gibt es nur bei uns...

    Aus einem verkniffenen Arsch kommt kein fröhlicher Furz!!!

  • Das war ein Ramsauerscher Alleingang, drum wird der Schmarrn ja jetzt auch wieder abgeschafft.
    Die Austrianer haben dafür andere Schwachheiten, um die ich sie nicht beneide.
    Vom jährlichen Tüff und den exorbitanten Steuer- und Versicherungskosten mal ganz abgesehen...


    Gruß
    Hans

  • Sehe ich das richtig?
    Die Winterreifenpflicht für Motorräder ist abgeschafft, aber (s. Seite 2):


    ..hat der Führer des Kraftfahrzeuges über seine allgemeinen Verpflichtungen
    hinaus, ...während der Fahrt ...nicht schneller als 50 km/h zu fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.
    (Gilt bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte)


    Gruß
    BigNoce

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