Geräuschgrenzwerte im FZ-Schein

  • Hallo zusammen,


    kein Problem, aber mal eine Frage in die Runde.
    Ich hab mich in letzter Zeit etwas mit den Grenzwerten befasst und dabei ist mir folgendes aufgefallen.
    In meinem alten Brief stehen 77N bzw. 83N. (80'er 2J4)


    Als im alten Schein kein PLatz für weitere TÜV-Stempel war hab ich also gezwungenermassen den neuen bekommen.
    Hier sind jetzt andere Werte drin.
    Ich will mich nicht beschweren, immerhin sind die neuen höher ( 78N bzw. 84N) :yl:


    Kann mir jemand erklären woher das kommt oder haben die sich beim Ausstellen des neuen Briefes nur vertan? Da aber ja eigentlich alle Daten beim KBA liegen, müsste das ja eigentlich stimmen.

  • Hallo,


    gemäß Yamaha Gutachten ändern sich durch Entdrosselung die Werte auf 78N und 84N.


    Sei froh das die N-Zusätze nicht unterschlagen wurden das wird gerne gemacht.


    Mit N-Zusatz müssen bei einer Messung 21 Db plus 5 Db toleranz = 104 Db Standgeräusch


    aufgeschlagen werden.


    Gruß
    Hausel

  • Hallo,
    Du hast vollkommen recht.
    Im alten Brief ist der durchstrich kaum zu erkennen, auf einer der weiteren Eintragungen sind im Rahmen der Entdrosselung die Werte angepasst.
    Standgeräusch ist ja schön und gut, problematisch bleibt dann aber das Fahrgeräusch.
    Und seit in der Eifel der grün/blaue Verein in Zusammenarbeit mit den Städten/Kreisen mit mobilen Fahrgeräuschessanlagen rumfährt hab ich das lieber iwie legal.
    Diese Art der Messung hab ich letztens erstmals gesehen.
    Mopped wird auf nen speziellen Hänger geschnallt, ähnlich einem Leistungsprüfstand, und in der passenden Entfernung ist das Mikro zur Messung.

  • Hat jemand das genannte Yamaha Gutachten zur Entdrosselung?
    Also Foto oder Datei?
    VG

  • Moin,


    Zitat

    Original von Hausel
    Das Gutachten ist von 1978, deshalb ohne N-Zusatz.
    Hausel


    heißt das, bei Übernahme der Werte aus dem Gutachten würde die N-Tolereanz wegfallen?


    Wäre exrem daneben...


    Gruß - Ingo

    Wer Fehler im Text findet darf sie behalten. :310:

  • Würde mich wundern, wenn bei Motorrädern mit Zulassung vor November 1980
    die eingetragenen Werte mit dem N dahinter für ein Gutachten von 1978 nicht mehr gelten sollten.


    Zitat

    mit mobilen Fahrgeräuschessanlagen rumfährt hab ich das lieber iwie legal. Diese Art der Messung hab ich letztens erstmals gesehen. Mopped wird auf nen speziellen Hänger geschnallt, ähnlich einem Leistungsprüfstand, und in der passenden Entfernung ist das Mikro zur Messung.


    Da wär ich mir jetzt nicht sicher, ob das rechtlich halbar ist, denn es gibt für eine Fahrgeräuschmessung ja Richlinien und nun auch EU weit gültig sind.


    Von Prüfstand im Freien hab ich im Netz nix gefunden, will nix heißen aber sollte man doch schon gehört haben, dass es sowas gibt ...
    sogar bei einer Standgeräuschmessung am Straßenrand muß zB die Umgebungslautstärke erfasst und berücksichtigt werden...


    und nur weil die Polizei was macht, muß es noch lange nicht ok sein....
    wurde ja auch schon oft mit Laserpistolen usw. bewiesen, sollte man sich mal kundig machen...


    Zum Schluss, damit kein falscher Eindruck entsteht:


    Ich finde es sehr richtig, wenn einige der Blödmänner mit ihren wirklich viel zu lauten Anlagen den Führerschein möglicht lange abgeben müßen.
    Die begreifen einfach nicht den Unterschied zwischen einem guten Soud und dem bescheuerten Lärm den ihre Kisten von sich geben.


    Jack...

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.


    Albert Einstein.

  • Zitat

    Original von rogger


    heißt das, bei Übernahme der Werte aus dem Gutachten würde die N-Tolereanz wegfallen?


    Das wird beim TÜV gerne mal gemacht!


    Deshalb beim Eintragen lassen darauf hinweisen und auf den N-Zusatz bestehen.


    Gruß
    Hausel

  • Missverständnis:


    Hausel
    Das da gerne mal Eintragungen verlorengehen, speziell bei der Neuausstellung von (Euro-)Papieren, ist bekannt.
    Aber es ging um die fehlenden "N" im von dir beigelegten Gutachten. Wenn's da schon nicht drinsteht, wird sich kein Prüfer dazu hinreissen lassen, es einzutragen. Da kannst du drauf bestehen, soviel du willst. Sogar auf dem Kopf.


    Gruß - Ingo

    Wer Fehler im Text findet darf sie behalten. :310:

  • Hallo Ingo,


    ...doch das muss er, denn die 78 dB wird eine Originale SR bei einer „P“-Messung nicht einhalten. Die Werte der Standgeräuschmessung bei den neueren Modellen sind höher.


    Lass Dir die 78 nur nicht ohne „N“ aufs Auge Drücken, sonst bist Du unter Umständen der „A...“ bei einer Kontrolle!


    Herzliche Grüße
    Mambu

  • Zitat

    Original von rogger


    Aber es ging um die fehlenden "N" im von dir beigelegten Gutachten.


    Hallo,


    im Gutachten von 1978 steht kein N-Zusatz dabei, weil das bis November 1980


    die Messmethode ( 7m Abstand ) war.


    Und das musste ich einem jungen TÜV-Ingenieur eben erklären und dann habe ich


    das unterschlagene N nachgetragen bekommen.


    Und das sogar bei einer 1983er SR mit Erstzulassung April 1984.


    Erst ab 1984 mit der 48T gab es die Geräuschwerte mit P-Zusatz.


    Jetzt zwar erhöht auf 90 dB(A), die 104 dB sind normalerweise nur bei 2J4 möglich.


    Gruß
    Hausel

  • Zitat

    Original von Hausel
    Jetzt zwar erhöht auf 90 dB(A), die 104 dB sind normalerweise nur bei 2J4 möglich.


    ...was aber auch schon ordentlich ist, 90 dB (A) plus die 5 dB Toleranz ist ja auch schon ziemlich laut!


    Meine XT wurde mal, bestückt mit einem L&W (Laut und Wüst :D) Racingtopf für einer ZXR, mit 96 dB (A) "amtlich" gemessen.


    ...und das Ding war wirklich laut, reines Absorbtionsrohr mit ca. 45 mm Durchmesser, klingt wie ein startender Heli... :411:


    Die Toleranz von 20 dB bei einer "P" - Messung auf den "N"-Wert bezieht sich allerdings auf das Standgeräusch, also keine 104 dB sondern "nur" deren 98, das Fahrgeräusch bleibt unangetastet, da hat sich an der Messmethode nichts geändert. Die Messung wurde nur geändert, damit es die Ordnungshüter leichter haben, die Musik zu vergleichen... :ko:


    Herzliche Grüße
    Mambu

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    Nobby
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