hallo, ich war gerade beim tüv.
ich habe vorne lenkerendenblinker (ochsenaugen) mit e zeichen montiert und hinten ebenfalls blinker mit e prüfzeichen. das Baujahr ist 1994.
der prüfer meint, wenn ich vorne blinker habe, die auch nach hinten blinken, darf ich hinten keine zusätzlichen blinker anbringen, stimmt das?
ich würde ja auf die hinteren gerne verzichten, dass ist bei meinem baujahr aber wohl auch nicht erlaubt oder?
darf ich bei meinem baujahr gar keine ochsenaugen verwenden oder nur welche, die nur nach vorne blinken?
der prüfer war sich offenbar auch nicht sicher.
dann hätte ich noch eine frage zur kennzeichenbeleuchtung. muss die oberhalb des kennzeichens angebracht sein oder kann sie (wie an vielen pkw) auch unterhalb montiert sein?
hoffe jemand kennt sich da aus.