Tüv - Ochsenaugen - BJ 94

  • hallo, ich war gerade beim tüv.
    ich habe vorne lenkerendenblinker (ochsenaugen) mit e zeichen montiert und hinten ebenfalls blinker mit e prüfzeichen. das Baujahr ist 1994.


    der prüfer meint, wenn ich vorne blinker habe, die auch nach hinten blinken, darf ich hinten keine zusätzlichen blinker anbringen, stimmt das?


    ich würde ja auf die hinteren gerne verzichten, dass ist bei meinem baujahr aber wohl auch nicht erlaubt oder?


    darf ich bei meinem baujahr gar keine ochsenaugen verwenden oder nur welche, die nur nach vorne blinken?


    der prüfer war sich offenbar auch nicht sicher.


    dann hätte ich noch eine frage zur kennzeichenbeleuchtung. muss die oberhalb des kennzeichens angebracht sein oder kann sie (wie an vielen pkw) auch unterhalb montiert sein?


    hoffe jemand kennt sich da aus.

  • oh man die Prüfer!
    Klebse hinten zu, fahr zum Verein, lasse eintragen und mach das Klebeband wieder ab!
    so würds ich machen!
    Gruß Lusch

  • ich versteh das problem nicht.


    wenn er die hinteren nicht mag, lass dir umgehend die o augen eintragen und bau die suppenlöffel hinten ab. ist doch ein echtes geschenk von dem typen...


    gruß


    testonalin

    Aus einem verkniffenen Arsch kommt kein fröhlicher Furz!!!

  • mit ochsenaugen alleine darf ich aber auch nicht fahren, das geht nur bei älteren baujahren. ich werde es wohl mal mit dem abkleben versuchen und gucken ob ich damit durchkomme.


    weis jemand was zur kennzeichenbeleuchtung?

  • Wenn du bei Google "Stvzo" zusammen mit einem Begriff eingibst, zu dem du was wissen willst --> "Kennzeichenbeleuchtung" , findest du den originalen Gesetzestext zu dem Thema.


    Damit hast du dann einen Anhalt dafür, wie ein Prüfer die Sache sehen könnte sowie gute Argumente, wenn er gleichzeitig davon und von deinem Willen abweicht.


    Gruß, Maddin

  • Die Kennzeichenleuchte muss wie alle Leuchten am Fahrzeug zugelassen sein. Ob in diesem für den Hersteller erstellten Gutachten irgendwas steht, ob die Leuchte oben unten oder hinter dem Kennzeichen angebracht werden darf, weiß nur der Hersteller, oder es steht in der Anbauanleitung.


    Allerdings gilt hier wie bei fast allem, dass man sich lieber einen TÜVer mit einem zuverlässigen Bauchgefühl besorgen sollte, als sich weiter rumzuärgern.


    Gruß
    Wolfgang

  • Es fahren doch jede Menge Chopper und Möchtegern-Chopper serienmäßig mit Rücklicht und Kennzeichenbeleuchtung unten herum, also ist es auch zulässig.

    Ein Leben ohne Motorrad ist möglich, aber sinnlos. (frei nach Loriot)

  • Ist zwar alles gesagt, aber da geht bestimmt noch was *chips und bier hol* :411:

    Gruss,
    Mika
    ________________________________________


    Sprachkurs Deutsch: "was ist das für ein Fall: "Du hättest nie geboren werden sollen" ?
    Antwort: "Präservativ Defekt" :D

  • ...kann man mal sehen,was die herren "ingenieure" draufhaben....eigentlich schon fast traurig.. :sh:


    gabs mal diplome im lotto zu gewinnen?? :411:

    ...und wenn Sie einmal Probleme mit Ihrem Japaner haben:


    HAO-TSU-KLUMP
    Anerkannter Kfz-Sachbeschädiger
    Tel.:08/15

  • eigentlich müssen bei einer 1994er bei ochsenaugen auch hinten blinker montiert sein. wenn deine dampfkesselprüfvereinsleute das nicht wollen mach die dinger ab, laß die ochsenaugen eintragen und freue dich daß dir etwas seltenes geglückt ist :D :D :D

    Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm nur leider viel zu selten dazu ... :D

  • Zitat

    Original von moerdock
    Oh man, ich würd mich über so einen Prüfer freuen.


    Lass Dir nur die O-augen eintragen. dann wärste der einzige mit 94er Baujahr und nur Ochenaugen :411:


    Moin moin,
    genau, über so eine Prüfer kann man sich freuen. Der Vorbesitzer meiner SR hatte auch so einen Prüfer erwischt und ich fahr jetzt mit 'ner 93er EZ nur mit Ochsenaugen rum.
    Obwohl, so richtig legal ist das ja nich ... :D


    Bis denne
    Claus

    "Rocker" (wegen Heckumbau)

    Einmal editiert, zuletzt von Claus_L ()

  • Tja, was sagte da der Polizist bei meiner 93´ mit eingetragenen Ochseneyes letztes Jahr bei einer Verkehrskontrolle:


    " Wer hat den das eingetragen? Da brauchen Sie hintere Blinker, wenn Ihnen da einer reinfährt und der hat nen guten Sachverständigen, haben Sie mit dem Baujahr verloren, ob eingetragen oder nich, Auspuff und Gedöns ist ja eine Sache aber Blinker gehören zur Sicherheit, denken Sie mal drüber nach..."


    Ich fahre die 93´jetzt wieder mit "vier" Blinkern....


  • also ich hab hier in holstein mit einem der verantwortungsbewussteren prüfer gesprochen. der sagte auch, dass das baujahr keine hürde sei, wenn bestimmte anforderungen: prüfnummer, anbau etc. erfüllt werden. meine 90er werde ich jedenfalls bei ihm mit den schönen vespablinkern abnehmen lassen.


    die trachtenfuzzis und die sachverständigen können meines erachtens gar nichts, wenn der umbau eingetragen ist. sonst könnte man ja die ganze eintragerei in frage stellen. ab dem zeitpunkt der eintragung haftet der prüfer und sein verein.


    gruß


    testonalin

    Aus einem verkniffenen Arsch kommt kein fröhlicher Furz!!!

  • Tja, Leute,



    der Lenker ist NICHT beweglich, aber das hatten wir ja erst vor Kurzem!


    Aber jetzt zu einem anderen IRRTUM:


    Der Prüfer und sein Verein haften NICHT für Eintragungen!!
    Sobald Du vom Hof bist, sind die aus dem Schneider, genauso wie bei einer normalen HU!


    Ciao
    Stefan

  • Für alle dies rechtlich genau haben wollen, müssen, brauchen oder wer die Kittelschürzen mit juristischen Fußnoten imprägnieren will, rechtliche Kommentierung §54 StVZO für OA


    d.h vor1987 reichen OA vorne. Kann aber sein, dass sie auf Hella bestehen, da diese zu der damaligen Zeit allein am Markt.
    Danach vorne nur i.V.m feststehenden FRA hinten. Egal ob Prüfzeichen E11/12, verbessertes Halogenlicht oder wasauchimmer. Muss man nicht verstehen - Aber Ausnahmen gibts immer, Trottel auch.

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