TÜV-Fragen...

  • Moin zusammen,


    da ich eine 1,5jährige Baupause hatte, stehe ich nun vor ganz neuen "Problemen", bei deren Lösung ihr mir evtl. helfen könnt.


    1. Meine fahrtüchtige SR hatte bis Juni 2013 TÜV, somit ist sie nun 8 Monate überfällig, allerdings versichert.
    - Kann ich das Teil auf eigener Achse überführen?
    - Welche Kosten kommen seitens des TÜV auf mich zu? (Durch den Gebührendschungel blicke ich nicht durch...)
    - Wie kann ich "Kosten" umgehen, also indem ich z.B. in eine Werkstatt mit dem Teil gurke, statt es zur DEKRA o.Ä. zu bringen?
    - Was hält der TÜV von defekten Schlössern? (Lenkschloss weg, Zündschloss "offen")


    2. Mein anderes Projekt war 2005 zuletzt angemeldet und irgendwer hatte mich mal darauf hingewiesen, dass 7 Jahre abgemeldete Karren eine Vollabnahme benötigen. Stimmt das? Auch, wenn der Originalbrief noch da ist?


    Ich hoffe, dass ihr mir ein paar Tipps geben könnt und dass ihr mir verzeiht, dass ich nur rudimentär nach threads gesucht habe, die ggf. meine Fragen beantworten könnten :)

  • 1. Meine fahrtüchtige SR hatte bis Juni 2013 TÜV, somit ist sie nun 8 Monate überfällig, allerdings versichert.


    - Kann ich das Teil auf eigener Achse überführen?


    >>> NEIN!!! Das Problem ist die Polizei (zu Recht), die eine fehlende Betriebserlaubnis mit Geldbuße und Punkten ahndet.


    - Welche Kosten kommen seitens des TÜV auf mich zu? (Durch den Gebührendschungel blicke ich nicht durch...)


    >>> Der TÜV erhebt Faktor 1,2, also 20 Prozent mehr!


    - Wie kann ich "Kosten" umgehen, also indem ich z.B. in eine Werkstatt mit dem Teil gurke, statt es zur DEKRA o.Ä. zu bringen?


    >>> Gar nicht...


    - Was hält der TÜV von defekten Schlössern? (Lenkschloss weg, Zündschloss "offen")


    >>> Mag er nicht!


    2. Mein anderes Projekt war 2005 zuletzt angemeldet und irgendwer hatte mich mal darauf hingewiesen, dass 7 Jahre abgemeldete Karren eine Vollabnahme benötigen. Stimmt das? Auch, wenn der Originalbrief noch da ist?


    >>> Eine Vollabnahme ist nicht nötig, zumindest hier in Wuppertal nicht, so die die TÜV-Stelle, da der Brief noch vorhanden ist.

  • Zitat

    Original von sebzter
    2. Mein anderes Projekt war 2005 zuletzt angemeldet und irgendwer hatte mich mal darauf hingewiesen, dass 7 Jahre abgemeldete Karren eine Vollabnahme benötigen. Stimmt das? Auch, wenn der Originalbrief noch da ist?


    >>> Eine Vollabnahme ist nicht nötig, zumindest hier in Wuppertal nicht, so die die TÜV-Stelle, da der Brief noch vorhanden ist.


    Da kann ich schon mal aus eigener Erfahrung sagen, dass das Straßenverkehrsamt hier ausschlaggebend ist. Die sind natürlich, wie sollte es auch anders sein, lokal unterschiedlich "justiert". In Dortmund war es so, dass ich eine 21er Abnahme nur umgehen konnte, wenn ich die Abmeldebescheibigung vorlegen konnte (damals noch dieser grüne Zettel). Ohne so eine Bescheinigung wollen sie eine Vollabnahme sehen, sonst keine Zulassung.
    Das nur mal so am Rand.


    BTW: Die Vollabnahme war natürlich der Witz in Tüten, denn der Prüfer hat lediglich mehr Geld kassiert und einen anderen Zettel ausgefüllt.


    Viele Grüße,
    Joachim

  • Zitat

    Original von sebzter
    1. Meine fahrtüchtige SR hatte bis Juni 2013 TÜV, somit ist sie nun 8 Monate überfällig, allerdings versichert.


    - Kann ich das Teil auf eigener Achse überführen?


    >>> NEIN!!! Das Problem ist die Polizei (zu Recht), die eine fehlende Betriebserlaubnis mit Geldbuße und Punkten ahndet.
    .


    Falsch, die Polizei interessiert sich nur für die Rechtslage.
    Zulassungsbedingte Fahrten sind bei Vorliegen einer Versicherungszusage und angebrachtem Kennzeichenschild erlaubt.
    Es muss auf dem kürzesten Wege und zur nächstgelegenen zuständigenen Stelle gefahren werden.


    Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung
    Siehe hier insbes. H 3.2

    Viele Grüße
    von Gustav

    Einmal editiert, zuletzt von Gustav ()

  • Also zu Punkt 1 hat er Dir bestimmt Mist erzählt.
    Wenn das Moped versichert und ein Nummernschild dazu vorhanden ist, darfst Du auf direktem Weg damit zum TÜV fahren. Für den Fall, daß Du unterwegs von der Rennleitung angehalten wirst, weil denen die Farbe Deines alten TÜV-Aufklebers aufgefallen ist, läßt Du Dir vorher (z.B. per Fax) vom TÜV eine Bestätigung des TÜV-Termins zukommen, die Du dann dabei hast.
    [Dazu bräuchte das Teil nicht einmal angemeldet sein (also kein Zulassungsaufkleber auf dem Schild vorhanden), wenn eine Versicherungsbestätigung mitgeführt wird.]


    edit: Da war einer schneller als ich.

  • Die Ausführungen hier stimmen nicht ganz. Die verlinkten Bestimmungen für Fahrten im Zusammenhang eines Zulassungsverfahrens gelten ausschließlich für nicht zugelassene Fahrzeuge.


    Wenn mich die Polizei mit einem zugelassenen Fahrzeug mit abgelaufener Plakette anhält, bin ich fällig und zahle für das Überziehen der HU, egal wohin ich unterwegs bin. Nicht nur das, teilweise geht das sogar so weit, daß die Polizei bzw. das Ordungsamt Strafen für zugelassene Fahrzeuge mit abgelaufener HU verhängen, die auf Privatgrund stehen.


    Wer´s nicht glaubt, darf gerne selber googeln oder in der Straßenverkehrszulassungsverordnung lesen :406:


    Oder halt auf das elfte Gebot vertrauen :411:


    Gruß,


    Micha

  • Wäre dem so, müßte man halt ein Tageskennzeichen holen. Da ist dann kein abgelaufener TÜV-Stempel drauf. Das ist Kindergarten. Dagegen würde ich mich bei Gericht wehren; und wenn da kein verknöcherter Bürokrat, sondern ein habwegs verständiger Richter sitzt (Kfz-Führer), wird der das auch niederschlagen.
    Lächerlich. Mit einem nicht-zugelassen Kfz ohne TÜV soll ich zum TÜV fahren dürfen und mit einem zugelassenen mit abgelaufenem TÜV-Stempel nicht? Beide sind versichert, beide haben keinen TÜV. Da einen Unterschied machen zu wollen, ist Unsinn.
    Mag ja sein, daß ein anzeigenverteilungswilliger Polistist sich da wichtig machen will; aber vor Gericht sollte er da keine Chance haben.


    Zitat

    Original von michat2a
    Wenn mich die Polizei mit einem zugelassenen Fahrzeug mit abgelaufener Plakette anhält


    Nun, dann halt vorher den abgelaufenen TÜV-Aufkleber abkratzen. Dann ist kein abgelaufener mehr drauf. Und einen Nachweis, daß ich direkt zum TÜV-Termin unterwegs bin, habe ich genauso dabei wie eine Versicherungsbestätigung.
    Und wenn er dann darauf herumreiten sollte, daß da ja ein Zulassungsaufkleber auf dem Schild ist, dann eben zum Gericht (s.o.).

  • Das mit dem Anhalten ist mir in München passiert. War 8 Jahre abgelaufen.
    Die Farbe war schon wieder aktuell (3J Neufahrzeug PKW Farbe), passte der Streife nicht zum Erscheinungsbild :sm:.
    Der Polizist: Der Tüv is aber brutalst abgelaufen. Ich: sicher, fahr grad direkt zum Prüfen, wolln´s mitkommen? Er:"Hamms an Termin?" Ich: brauch ich keinen, die nehmen bei der GTÜ einen so rein. Er" Dann fahrns hin und machns des. Alles gut! Leider bin ich dann durch die Untersuchung gerasselt :326: 3 Tage später hatte ich aber den Kleber. Das war an meiner XS.


    BTW: Ich glaube es reicht, wenn man irgend ein Schloss mitführt, z.B. Kabel- oder Bremsscheibenschloss.

  • Meine Erfahrungen:


    Bei der HU (war bei der Dekra) wird die Funktionalität des Zündschlosses nicht geprüft. Lenkerschloss kannst du dir für 10 bis 15 Euro bei Kedo oÄ bestellen.


    Mein Vater hat an seinem Russen-Gespann dauerhaft ein defektes Lenkerschloss, weshalb er zur HU immer ein Bügel- oder Bremsscheibenschloss mitnimmt.


    Mit der tüvnötigen Kiste würde ich persönlich einfach zur Prüfstelle vorfahren, musst du aber selber wissen.



    Abgestellte Fahrzeuge mit abgelaufenem TÜV können auch Probleme machen: mein vorheriges Winterauto war letztes Jahr acuh 10 Monate überfällig. Der Wagen wurde aber nicht mehr bewegt, sondern stand an der Straße. Irgendwann flatterte ein böser Brief vom Amt ins Haus, in dem ich aufgefordert wurde, das Fahrzeug entweder abzumelden oder erfolgreich prüfen zu lassen.
    Leider war der Wagen nicht mehr ohne weiteres TÜV-konform, weshalb er dann leider in die Presse ging.
    Gegenbeispiel: eine Bekannte hatte ihre GS 400 mit 6 Jahren abgelaufener HU direkt an der Einfahrt stehen, ohne, dass es Probleme gab.
    Die maschine wurde übrigens dann auch ohne Transport zur Prüfstelle gefahren.

    "Only way to feel the noise is when it's good and loud" - Motörhead

  • Zitat

    Original von Hetzer
    Also zu Punkt 1 hat er Dir bestimmt Mist erzählt.
    Wenn das Moped versichert und ein Nummernschild dazu vorhanden ist, darfst Du auf direktem Weg damit zum TÜV fahren. Für den Fall, daß Du unterwegs von der Rennleitung angehalten wirst, weil denen die Farbe Deines alten TÜV-Aufklebers aufgefallen ist, läßt Du Dir vorher (z.B. per Fax) vom TÜV eine Bestätigung des TÜV-Termins zukommen, die Du dann dabei hast.
    [Dazu bräuchte das Teil nicht einmal angemeldet sein (also kein Zulassungsaufkleber auf dem Schild vorhanden), wenn eine Versicherungsbestätigung mitgeführt wird.]


    edit: Da war einer schneller als ich.


    ...eben,ich habe mittlerweile vier Mopeds angemeldet,eins ist immer Tüv "überfällig" teilweise 10,11 Monate,ich fahre einfach hin,zahle etwas mehr und gut ist,da hat noch nie einer etwas gesagt...

    Dieser Küßchen links, Küßchen rechts Scheiß. Im Norden sagt man Moin, bei großer Sympathie folgt ein kurzes Nicken

  • Lenksäulenschloss ist normalerweise Pflicht!
    Externe Sicherungsmaßnahmen gehen normalerweise nur mit Ausnahmegenehmigung der Zulassungsstelle.
    Ich hatte allerdings noch keine HU wo ein Prüfer ein Funktionstest gemacht.


    Zündschloss ist bei funktionierendem Lenksäulenschloss wurscht...ich habe auch keins.


    Grüße,
    Christian

  • Eintragung "Diebstahlsicherung ist lose mitzuführen" macht der TÜV. Prüfung bei der HU ist eigentlich Pflichtpunkt, da heute aber i.d.R. übers Zündschloß realisiert, prft kaum noch einer das separate Lenkschloss.
    Es gibt im übrigen auch SR-Zündschlösser bzw. Nachbauten mit entsprechender Funktion, das Blech ist am Rahmen schon dran...

  • Yeeeehaaaa!
    Der RD-Schloss-Tipp ist Gold wert!
    Hab die Platine und dat Dingen in dem Zylinder übernommen...und was soll ich sagen: Es funktioniert hervorragend!
    Besten Dank nochmal

  • Ich habe gleiches Problem gehabt...
    und direkt bei der Rennleitung angerufen.
    Was Gesetz ist oder nicht kann ich nicht sagen,
    ABER telefonisch mit Name wurde mir gesagt,
    bitte machen sie einen Termin mit Namen
    (damit dies ggf bestätigt werden kann, siehe HETZER- Fax Bestätigung)
    und fahren sie auf dem direkten Weg!


    Voraussetzung:
    - Kennzeichen passend zum zugelassenen Moped
    - und Versicherungsschutz


    und ne EDIT zum Schloss:
    ich habe kein Zündschloss,
    muss aber ein Kettenschloss o.ä. mitführen!
    kann aber sein, dass er dir das dann einträgt:
    eine Sicherung gegen blabla ist mitzuführen oder lose am Krad zu befestigen
    bla bla (die karre bekommt eh keine an - und wenn dann isses ein SR-Fahrer und die klauen keine Mopeds!!!)

    Äh Boss, ich habe die letzte Nacht von der Arbeit geträumt, darf ich das als Überstunden aufschreiben?

    Einmal editiert, zuletzt von devilhead ()

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  • Meister Z

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