Ab 2020 werden nur noch eingetrage Reifengrößen akzeptiert ! |
Jack
AKTIV-MEMBER
 

Dabei seit: 03.03.2003
Mitglied der Helferliste: -
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25.12.2019 21:47 |
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Nobby
AKTIV-MEMBER
 

Dabei seit: 09.03.2004
Mein Motorrad: 48T EZ 86, Bonneville T100 EZ 07 Mitglied der Helferliste: - Herkunft: Hannover IG: 30 SR/XT 500 Stammtisch Hannover
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Es ist eine Frechheit sondergleichen - mehr fällt mir nach der Lektüre der Seite von dem link nicht mehr ein...
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Better Motörhead than dead!
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26.12.2019 09:47 |
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ralfi
AKTIV-MEMBER
 

Dabei seit: 17.12.2001
Mein Motorrad: 2x SR 500 2J4 '80/'81, 1x W650 '00 Mitglied der Helferliste: ja Herkunft: Städteregion Aachen IG: 52 SR500 Stammtisch Aachen
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26.12.2019 10:46 |
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MartinV
AKTIV-MEMBER
 

Dabei seit: 01.05.2005
Mein Motorrad: BMW R 850 R, EZ 2004 Mitglied der Helferliste: ja Herkunft: Würzburg
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Der ADAC beschreibt das Thema weniger emotional:
https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad/reifenfreigaben-motorraeder.pdf
Zitat:
"In der oben genannten aktuellen Verkehrsblatt-Verlautbarung 15/2019 wird dargestellt, wie zukünftig vorzugehen ist, wenn von der Reifenspezifikation der ursprünglichen Typzulassung
abgewichen wird. Auch in diesem Fall sollen die Unbedenklichkeitserklärungen der Reifenhersteller ihre bisherige Bedeutung bzw. Wirksamkeit zumindest formal verlieren, allerdings mit Nachteilen für den Fahrzeughalter."
also doch
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26.12.2019 13:27 |
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Jack
AKTIV-MEMBER
 

Dabei seit: 03.03.2003
Mitglied der Helferliste: -
Themenstarter
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Naja ich hoffe mal das die Zeitschrift Motorrad uns keine Reifen verkaufen möchte und deshalb solche Meldungen ins Netz stellt ...
https://www.motorradonline.de/news/reife...sbescheinigung/
So lange das Motorrad im orginalen Zustand ist und die im Schein/Brief genannten Reifengrößen montiert sind ist alles kein Problem...
Aber zB gibt es für die XT500 die org Größe für vorne 3.25x21 schon länger nicht mehr, da wurde bisher der 3.0x21 akzeptiert ob das so bleibt ?!
Jack
__________________ Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Albert Einstein.
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26.12.2019 13:53 |
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Eifelwolf
AKTIV-MEMBER
 

Dabei seit: 28.11.2019
Mein Motorrad: SR 500 Gespann Bj 96 mit Velorex Herkunft: Eifel
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Hier geht es wieder einmal nur um Abzocke.
Möchte mal gerne wissen wieviel Geld da geflossen ist.
Diesmal auf dem Rücken der Sicherheit und nicht wie gerade gern genommen, der Umwelt..
Gruss Werner
__________________ Fahren und Schrauben
2 und 3 Räder
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26.12.2019 16:08 |
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ralfi
AKTIV-MEMBER
 

Dabei seit: 17.12.2001
Mein Motorrad: 2x SR 500 2J4 '80/'81, 1x W650 '00 Mitglied der Helferliste: ja Herkunft: Städteregion Aachen IG: 52 SR500 Stammtisch Aachen
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26.12.2019 16:40 |
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Jack
AKTIV-MEMBER
 

Dabei seit: 03.03.2003
Mitglied der Helferliste: -
Themenstarter
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Ja hab ich schon gehört aber Fakt ist, dass es belegte Fälle gibt denen die HU ohne Eintragung verwehrt wurde. Wann und wie schnell sich das wieder ändert ?!
Schön wärs ja ...
Jack ...
__________________ Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Albert Einstein.
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26.12.2019 18:08 |
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mac_73de
AKTIV-MEMBER
 

Dabei seit: 15.04.2003
Mein Motorrad: SR 500 48T EZ '86 "Uschi" (die olle Zigge); XJ600 EZ'88 Mitglied der Helferliste: ja Herkunft: Geboren in Finnland und Düsseldorfer Jong IG: 40 SR Owners (Düsseldorfer IG)
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Mir egal..ich hab alle nötigen Rad-Reifen-Kombis für meine Uschi schon lange im Schein..
__________________ Gruss,
Mika
________________________________________
Sprachkurs Deutsch: "was ist das für ein Fall: "Du hättest nie geboren werden sollen" ?
Antwort: "Präservativ Defekt"
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27.12.2019 09:42 |
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Torsten3
AKTIV-MEMBER
 

Dabei seit: 05.07.2004
Herkunft: Berlin
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Hallo,
falls jemand auf das entsprechende Verkehrsblatt Zugriff hat haette ich interesse daran, die einzige Veroeffentlichung zu diesem Thema welche sich korrekt damit beschaeftigt ist obere.
DIe wichtigste Einschraenkung ist die auf "Motor-rädern mit EU-Typgenehmigung", welche unsere Fahrzeuge wohl seltens erfuellen(Ausnahme SR400), der Sachverhalt ist fast derselbe wie mit der Winterreifenpflicht, wer sich denn noch daran erinnert - da gab es auch keine Probleme mit der Rennleitung.
Have A Nice Day
Torsten
__________________ Gutachten, ABEs und Briefe | Schaltpläne
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27.12.2019 10:25 |
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galaxo-gang
AKTIV-MEMBER
 

Dabei seit: 20.09.2005
Mein Motorrad: XT 500 Bj. 81, XJ 650/750 Gespann, R80GS/Wasp Gespann Mitglied der Helferliste: ja IG: 52 SR500 Stammtisch Aachen
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Moin,
leider hat mich diese neue Vorgehensweise schon richtig Geld gekostet.
Der TÜV hat im November genau deswegen für mein BMW-Gespann die Plakette verweigert.
Eingetragen war vorne ein 110/80-18" T Reifen. Montiert war ein 4,00x18" bis 150 km/h.
Alle Hinweise, daß 110 und 4,00 laut vorliegender Bescheinigung von Heidenau nur 2 mm auseinander liegen, Briefkopien anderer Gespanne mit passendem Geschwindigkeitsindex und die Aufforderung an den TÜV-Prüfer, die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit zu ermitteln, ließen ihn kalt.
Fazit: "Passenden" Reifen aufgezogen, ein Tag Urlaub für die Katz.
Gruß gg
__________________ http://srxt500ac.blogspot.com
All die Götter, all die Himmel, all die Höllen; sie wohnen in dir.
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27.12.2019 10:30 |
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Hausel
AKTIV-MEMBER
 

Dabei seit: 07.02.2004
Mein Motorrad: SR 500 79er Scrambler , 81er CafeRacer , 82er Originale , BMW R1150R Mitglied der Helferliste: - Herkunft: Wangen im Allgäu
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RE: Ab 2020 werden nur noch eingetrage Reifengrößen akzeptiert ! |
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Hallo,
eine saubere Lösung wäre die von Mefo:
da steht beim 100/90-19 auf der Reifenflanke: Replace 3.50-19
Gruß
Hausel
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28.12.2019 10:45 |
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MartinV
AKTIV-MEMBER
 

Dabei seit: 01.05.2005
Mein Motorrad: BMW R 850 R, EZ 2004 Mitglied der Helferliste: ja Herkunft: Würzburg
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RE: Ab 2020 werden nur noch eingetrage Reifengrößen akzeptiert ! |
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Wenn ich das richtig verstehe, können sich zumindest die Altfahrzeugbesitzer unter uns erstmal entspannen:
Die europäische Typgenehmigung wurde m.W. mit der Richtlinie 92/61/EWG eingeführt, diese wurde dann durch die RL 2002/24/EG ersetzt und jeweils mit der StVZO in nationales Recht umgesetzt.
Das CoC-Datenblatt zum Nachweis einer Typengenehmigung der Europäischen Union wurde in D erst 1996 Pflicht (Übergabe durch den Händler beim Neukauf eines Fahrzeugs).
Wenn tatsächlich nur die Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung von dem Schwachsinn betroffen sind,sollten sich alle, die in ihrem Kfz-Brief keinen entsprechenden Eintrag auf der Seite 4 oder unter Buchstabe "K" der Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eintrag finden, keine Sorgen machen.
Gruß, MartinV
Edit meint, wenn ich das hier stimmt,, triffts auch die alten Möpps ohne EU-Typgenehmigung ...
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von MartinV: 29.12.2019 23:21.
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28.12.2019 21:56 |
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SR400
AKTIV-MEMBER
 

Dabei seit: 03.04.2016
Mein Motorrad: SR 400 2014, SRX-6 1987 Mitglied der Helferliste: - Herkunft: Nordhessen
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RE: Ab 2020 werden nur noch eingetrage Reifengrößen akzeptiert ! |
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Ich fahre auf der SR 400 hinten einen BT45 100/90-18 M/C 56H tl statt dem 90/100-18M/C 54S, der im Fahrzeugschein steht. Bisher gab es beim TÜV keine Probleme, da ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone vorweisen konnte.
Muss ich jetzt im Frühjahr Probleme erwarten, obwohl in der Unbedenklichkeitsbescheinigung dies steht?
"Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen, stellt bei Einhaltung der unter Kapitel I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG zur Reifenbreite einzuhaltenden Forderungen keine Änderung im Sinne des §19 Abs. 2 StVZO dar, somit ist eine Änderungsabnahme im Sinne des §19 Abs. 3 StVZO nicht erforderlich.
Eine amtliche Befassung sowie die Änderung der Fahrzeug-Papiere sind nicht erforderlich."
Auf eure Einschätzung bin ich gespannt:
Gruß Rainer
__________________ Auch in Linkskurven kann man rechts fahren ;-)
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29.12.2019 21:13 |
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Fahrendumusst
AKTIV-MEMBER
 

Dabei seit: 23.09.2015
Mitglied der Helferliste: nein
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100/90-18 M/C 56H tl auf Felge
90/100-18M/C 54S eingetragen, soll wohl 100/90-18M/C 54S heißen...
100/90-18 M/C ist gleich, also keine Probleme!
54S wird laut Papieren verlangt und du hast 56H: Auch kein Problem. die 54 bzw 56 sind der Lastindex. 56 ist höher als 54. Andersrum wäre nicht erlaubt. Und H und S sind der Geschwindigkeitsindex. H darf schneller an S. Passt also auch!
Und TL heißt "Tubless", sprich ginge auch ohne Schlauch. Geht bei der SR mit den Felgen aber nicht, deshalb ist ja ein Schlauch eingezogen.
Also alles bestens. Dein Reifen kann eben nur etwas mehr als verlangt.
Unbedenklickkeitsbescheinigung war notwendig, wenn du eine ander Größenbezeichnung gefahren bis. Also statt 3.50 100/90 zum Beispiel. 3.50 war/ist eingetragen und der Reifenhersteller sagt/bescheinigt dass es auch mit 100/90 passt. Das reicht aber jetzt bald nicht mehr. Das muss dann eben ein Graukittel bescheinigen für 50 Euro...
Reifenbindung an einen bestimmten Reifen eines bestimmten Herstellers gibt es schon lange nicht mehr, auch wenn es noch so in den Papieren stehen sollte.
Wichtig ist nur, dass das was in den Papieren steht auch aufgezogen ist: Breite/Höhe Durchmesser Geschwindigkeitsindex und Lastindex. Was Last und Tempo angeht, darf es auch mehr sein, aber nicht weniger. TT (Tubetype) oder TL ist egal. Du fährst ja sowieso mit Schlauch...
In deinem Fall kannst du deine Bescheinigung vom Hersteller zum Klopapier legen.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Fahrendumusst: 30.12.2019 01:34.
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30.12.2019 01:24 |
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Nobby
AKTIV-MEMBER
 

Dabei seit: 09.03.2004
Mein Motorrad: 48T EZ 86, Bonneville T100 EZ 07 Mitglied der Helferliste: - Herkunft: Hannover IG: 30 SR/XT 500 Stammtisch Hannover
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"H darf schneller an S. Passt also auch!"
Kein Witz, ich hab mal miterlebt, wie jemand genau deswegen ein Problem beim TÜV hatte. Der Graukittel wollte unbedingt die Geschwindigkeitsklasse der Reifen sehen, die in den Papieren stand und ließ sich von "darf schneller" nicht beeindrucken.
Was ist das nur für eine komische Welt, in der wir leben...?!
Nobby
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Better Motörhead than dead!
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30.12.2019 10:23 |
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SR400
AKTIV-MEMBER
 

Dabei seit: 03.04.2016
Mein Motorrad: SR 400 2014, SRX-6 1987 Mitglied der Helferliste: - Herkunft: Nordhessen
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Nein, kein Dreher in der Bezeichnung. In den Papieren steht: 90/100-18M/C 54S
Auf dem Rad ist aber ein 100/90-18 M/C 56H tl mit Unbedenklichkeitserklärung von Bridgestone.
Gruß Rainer
__________________ Auch in Linkskurven kann man rechts fahren ;-)
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30.12.2019 22:02 |
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Fahrendumusst
AKTIV-MEMBER
 

Dabei seit: 23.09.2015
Mitglied der Helferliste: nein
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Wenn du 100/90 statt 90/100 fährst, muss du beim nächsten TÜV bzw. dem nächsten Streckenposten mit Problemen rechnen.... Die Streckenposten interessiert übrigens übehaupt nicht, was der letzte Graukittel gesagt hat....Der Streckenposten könnte dann sogar die Weiterfahrt untersagen.
Keine Ahnung, was das jetzt in deinem Fall genau bedeutet. Da wirst du bei den Grauen und am besten auch bei den Grünen äähm Blauen nachfragen müssen. Und alles schriftlich geben lassen!!!
Good Luck
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31.12.2019 00:03 |
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SR400
AKTIV-MEMBER
 

Dabei seit: 03.04.2016
Mein Motorrad: SR 400 2014, SRX-6 1987 Mitglied der Helferliste: - Herkunft: Nordhessen
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Die BT 45 habe ich bereits zweimal beim TÜV vorgeführt und die haben nach Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung die Plakette erteilt. Dieses Frühjahr ist es wieder soweit, ich lass es mal drauf ankommen.
Die Rennleitung ist in unserer Gegend zwar recht präsent, aber deren Focus liegt eher auf Lärm und Geschwindigkeit. Da passe ich eher nicht in deren "Beuteschema".
Gruß Rainer
PS: Ich wünsche euch einen "Guten Rutsch" und schöne Zweiraderlebnisse im nächsten Jahr.
__________________ Auch in Linkskurven kann man rechts fahren ;-)
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31.12.2019 00:59 |
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Maddin
AKTIV-MEMBER
 

Dabei seit: 23.09.2005
Mitglied der Helferliste: - Herkunft: Kurpfalz
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Ob es dadurch aber nicht vielleicht ein wenig einfacher werden könnte, andere Reifengrößen eingetragen zu bekommen? Wenn der Prüfer ja nun sowieso alles an Reifen selbst prüfen soll, sollte es ja keinen Unterschied machen, ob ne 48T nun Reifen wie in der Unbedenklichkeitsbescheinigung oder z.B. 90/90-18 und 110/90-18 aufgezogen hat. Zumindest theoretisch...
Praktisch haben sich die, die ich bislang bei der HU beiläufig nach sowas gefragt habe, alle geziert.
Gruß Maddin
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31.12.2019 08:25 |
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Jack
AKTIV-MEMBER
 

Dabei seit: 03.03.2003
Mitglied der Helferliste: -
Themenstarter
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Zitat: |
nach Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung die Plakette erteilt. |
Hallo Rainer, das hat die Prüfer nicht zu intressieren, da neue Rechtslage, die Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind wertlos....
Hatte Kontakt zu einem Tüv-Ingenieur, der meinte zu diesem Thema, dass das grade ein riesen Theater wäre und sie im Moment nur so verfahren können, er hoffe aber selbst dass sich da noch was ändert.
Ob und wann
Jack...
__________________ Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Albert Einstein.
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31.12.2019 09:37 |
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JoeBar
AKTIV-MEMBER
 

Dabei seit: 10.04.2002
Mein Motorrad: 48T, Bj.86, 1U6, Bj.85 Mitglied der Helferliste: Ja Herkunft: Bremen, jetzt Wehrheim IG: 63 SR 500/XT 500 Stammtisch Aschaffenburg IG
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Moin,
mit was für Jacken bzw. mit wie großen Taschen fahrt Ihr so rum?
Ich habe seinerzeit "gelernt", dass ich bei einer Kontrolle bzw. beim Tüv nachweisen muss, das meine Umbauten soweit erlaubt sind. Es ist nicht anders herum, dass derjenige mir nachweisen muss, dass es verboten ist...
Daher habe ich beim Motorrad bisher immer alles (auch wenn ich eine ABE, oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung habe) in die Papiere eintragen lassen. Beim Auto habe ich ein Handschuhfach, da kann ich sowas lagern und bei bedarf rausholen, beim Motorrad eben nicht.
Ich habe alles im Schein stehen. Das einzige wo ich maulig wurde, dass mir einmal beim ummelden des Motorrades die 100er Reifengröße nicht mit übernommen haben (brauchts nicht mehr, ..., bla bla) und kurz danach bin ich dann beim Tüv "abgeblitzt" (Hatte sogar den alten Brief dabei). Es wurde eigentlich schon länger/immer genauso gehandhabt, wie in dem Bericht.
Die Dame an der Zulassungsstelle konnte sich sogar noch an die Diskussion erinnern, als ich Ihr den Tüv-Mängelbericht zusammen mit dem alten Brief vorlegte, meinte aber, sie könne das jetzt trotzdem nicht kostenfrei nachtragen, die Rechnung schmeisst das System automatisch raus...
Aber sie hatte es seinerzeit wirklich nach besten Wissen und Gewissen so gehandelt und ihr war die Situation spürbar unangenehm.
Sie hatte mir versprochen, solche Sachen ab jetzt bewusster mit zu übernehmen...
viele Grüße,
Oliver
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von JoeBar: 02.01.2020 12:46.
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02.01.2020 12:45 |
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