Der TÜV und der seitliche Kennzeichenhalter

  • Hallo,


    Hatte Vorgespräch mit meinem Prüfer und er sagte mir:


    "Beim seitlichen Kennzeichen brauchen wir zwingend ein Teilegutachten, mit einer Briekopie ist die Eintragung nicht mehr möglich, da sich die Richtlinien zwischen- zeitlich geändert haben."


    Ist jemand die Richtlinie bekannt?
    Hatte schon jemand Probleme?


    Danke


    Viele Grüße

  • Die alte Frage:


    War es ein Prüfer oder ein Sachverständiger?



    Und: Briefkopien haben noch nie etwas geholfen. Denn: "Es gibt keine Gleichheit im Unrecht."


    Soll heißen: Aus der Tatsache, dass irgendwer irgendwo und irgendwie irgendwas hat in seine Papiere eingetragen bekommen, löst keinen Anspruch auf die gleiche Eintragung aus.

    Aus einem verkniffenen Arsch kommt kein fröhlicher Furz!!!

  • Er macht die ganze Abnahme nach Paragraph 21 StVZO, gehe mal davon aus das es wohl der sachverständige ist..
    Die Briefkopie erwähnte ich im zusammenhang mit wie die Eintragung lauten könnte..


    Naja

  • Wie viele seitliche Kennzeichenhalter mit Teilegutachten gibt es auf dem Markt? :349:
    Mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen wird's schon werden. Der Kollege, mit dem Du zu tun hast, scheint evtl. amtlich anerkannt zu sein, aber am Sachverstand (oder der Motivation) hapert's offenbar. Also: Neue Prüfstelle, neues Glück. Vielleicht. :D


    Grysze, Michael

  • servus,
    hab das Thema mit meinem Prüfer (und der hat Sachverstand ) auch schon mal angesprochen theoretisch machbar, aber dann richtig...


    1. Problem bei den meisten Lösungen ist das Rücklicht. Denn die meisten bringen es auch seitlich an. Das is bei einem Rücklicht schon mal nicht erlaubt.


    2. Problem ist die Sichtbarkeit von der "falschen" Seite... muß in nem Winkel von 45% von beiden Seiten komplett lesbar sein.(meistens zu weit vorne und zu weit innen montiert da es sonst die Optik zu sehr versaut).Ein Mindeestabstand vom Boden gibt`s auch noch, hab das Maß aber nicht im Kopf, ist aber glaub ich nicht so Tragisch, da es sicher keiner unterhalb der Achse montieren will.


    3.Kennzeichenbeläuchtung ist Pflicht, Rückstraler (Katzenauge) genauso. Rückstraler mittig und nicht Dreieckig, Prüfnummer muß drauf sein.


    Das war alles auf die StVO bezogen und nicht auf EU-Zulassung.


    Fazit: Vorher mit Prüfer durchsprechen und alles wird gut.

  • Vielleicht hilft ja die EG-Richtlinie zur Anbringung des Kennzeichens am Moped weiter?


    Tante Edit meint: Ganz schön schwierig, hier den Link unterzubringen...

  • - Sichtbarkeit sollte meinem peilen nach gegeben sein.
    - Beleuchtung über e-geprüfte Leuchte.
    - Abstände zum Boden eingehalten, auch nicht breiter als der Lenker
    - Rückleuchte ist in den Blinkern, mit Bremslicht integriert, auch e-geprüft
    - Rückstrahler auch mittig verbaut..


    Mal sehen was er beim Termin sagt..

  • Mal ein Update zum Kennzeichenhalter :-/


    Zitat

    Kennzeichen seitl. li.: Gefährdung + vorgeschrieb. Sichtbarkeit nicht eingehalten; Teilegutachten erford. u.a. wg. Dauerhaltbarkeit


    Dann noch:

    Zitat

    Kennzeichenbeleuchtung Zulässigkeit nicht nachgewiesen


    naja steht ein dickes E-prüfzeichen drauf, war wohl zu faul sich zu bücken.



    Hat noch viele andere lustige Sachen aufgeschrieben. Habe die Beleuchtung nach EG-Richtlinie aufgebaut, da kam doch promt:


    Zitat

    Rückstrahler seitl. gem. ECE R-53 erford.


    naja was soll man sagen :mo:

  • Es ist das alte Spiel.
    Der einzige der sicherstellen kann, dass Dein Umbau eintragungsfähig ist
    bist Du selbst. D.h. schlaumachen und entsprechend bauen, was Du ja
    auch getan hast.
    Der TÜV-Termin ist dann immer ein Glücksspiel. Du musst dann eben von TÜV zu
    TÜV fahren, bist Du alles eingetragen bekommst.


    Gruß
    BigNoce

  • ...oder VORHER durchsprechen, nach Absprache bauen und beim erstenächsten Besuch eintragen... :406:

  • Das Problem war einfach er hatte kein Bock auf ne umgebaute Karre.


    Hab ja ne Abnahme nach StVZO §21 gebraucht und das darf ja nur der TÜV. Und die nächsten Prüfstellen wäre schon etwas "weiter" weg.
    Mit 5-Tageskennzeichen darf man ja nur im gleichen bzw. angrenzenden Landkreis fahren. Naja Anhänger ist für mich auch schwierig.


    Hab nächste Woche nachprüfung, hab alle Mängel beseitigt, sogar das Kennzeichen in die Mitte gebaut ;) Ist halt nun wohl so. Wenn ich Lust habe bau ich den in 2Jahren wieder an und Versuchs bei nem anderen Prüfer.
    Aber so gefällts mir doch auch einigermaßen.
    Bilder gibts auch bald mal :)


    Viele Grüße

  • Moin zum Glück hatte ich keine Probleme mit dem seitlichen .
    Ein Material Gutachten war auch nicht erforderlich.
    Könnte dir mein Gutachten zur 21ziger Abnahme zur Verfügung stellen wenn es dir hilft? Mein Gutachten ist aus 2015.


    Gruß Tim

  • bei meiner Pirelli ist das seitliche Kennzeichen inkl. Kennzeichenleuchte mit Silentgummis an einem Eigenbau-Packtaschenhalter montiert. Das Blech, welches Kennzeichen, Leuchte und Reflektor trägt, hat mit Schlagzahlen eine Nummer verpasst bekommen (von mir willkürlich ausgewählt und reingeklopft). Eintragung (TÜV Süd) lautet *MIT SEITL. KENNZ. TYP xxxx*


    Mein aktueller Prüfer würde mir das so auch nicht eintragen, belässt es aber regelmäßig bei dem Hinweis, dass der Rückstrahler auch in die Mitte gehört...


    Ein "Recht auf Eintragung" gibts leider nicht, und auch die vorhandene Eintragung schützt nicht vor weiterem Ungemach, sei es bei der nächsten HU oder bei Verkehrskontrollen.
    Ich kenne Leute, die überhaupt nichts mehr eintragen lassen, weil das, sofern keine Verkehrsgefährdung vorliegt, erstmal nur eine Ordnungswidrigkeit ist. Von offizieller Seite angezweifelte, windige Eintragungen können da erheblich mehr Ärger machen.

  • So seit heute TÜV-Plakette erteilt und auch gleich angemeldet. Ich sag euch das ist ein schxxx wenn man keine Papiere mehr hat.
    Aber nun steht dem Fahren nichts mehr im weg... :yl:


    Sobald ich brauchbare Bilder habe lasse ich euch teilhaben :) :ber:

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