Hallo,
folgendes Thema: Habe eine 2J4 mit Erstzulassung 4/81. Fahrgeräusch 83dba(N). War beim TÜV wegen Geräuschmessung einer neuen Auspuffanlage. Gemessen mit 90 dba.
Laut TÜV dementsprechend nicht eintragungsfähig.
Ich meinte, dass das N doch einen Messaufschlag 21 dba und 5 dba Tolleranz bedeutet, also max 109 dba. Der TÜV sagt, das wäre Quatsch.
Hab ich da was falsch verstanden? Mir geht es nicht um eine unfassbare Brülltüte, und der TÜV Techniker meinte selber, das der Auspuff nicht laut wäre, aber trotzdem nicht eintragungsfähig.
Gruss Micha