Auspuff Geräuschmessung TÜV

  • Hallo,


    folgendes Thema: Habe eine 2J4 mit Erstzulassung 4/81. Fahrgeräusch 83dba(N). War beim TÜV wegen Geräuschmessung einer neuen Auspuffanlage. Gemessen mit 90 dba.


    Laut TÜV dementsprechend nicht eintragungsfähig.


    Ich meinte, dass das N doch einen Messaufschlag 21 dba und 5 dba Tolleranz bedeutet, also max 109 dba. Der TÜV sagt, das wäre Quatsch.


    Hab ich da was falsch verstanden? Mir geht es nicht um eine unfassbare Brülltüte, und der TÜV Techniker meinte selber, das der Auspuff nicht laut wäre, aber trotzdem nicht eintragungsfähig.


    Gruss Micha

  • Hallo Micha,
    wie lief denn die Messung ab?


    Also so weit ich weiß, bedeutet das N, dass nicht einfach nach der aktuellen Vorschrift (Gerät 50 cm/45 Grad von der Auspuffmündung) gemessen werden darf, sondern wie seinerzeit üblich mit einer Entfernung aus immerhin 7 m Abstand.
    Oder alternativ nach heutiger Messmethode dann eben diese 21 db/A Zuschlag, was eben für alle älteren Zulassungen mit diesem Zusatz N gilt.


    Ich würde mal Tante google bemühen, dann mit den Ausdrucken dem TÜV-ler noch mal auf die Pelle rücken oder ggf. woanders hin gehen.


    liegrü
    Gandi

  • Das "N" steht erstmal für die Messmethode, nur wenn diese nicht möglich ist dann wird irgendwas abgezogen. So z.B die Polizei bei einer vor Ort Messung.


    Wenn der TÜV nach "N" (7 Meter Abstand und halbe Drehzahl) gemessen hat hat und du drüber bist dann erfolgt auch keine Eintragung.

    Meine Vorstellung ist es, in der Kneipe zu sterben!

  • Danke für die Antworten.


    Gandalf


    Das mit Google habe ich schon als herangehensweise versucht. Der TÜV Mensch meinte, Google interessiere Ihn nicht. Im Grunde hat er ja auch recht.


    TokTok


    OK, dann hake ich mal nach wie die gemessen haben.


    Es wird aber jetzt noch verwirrender. Meine Blaue SR (Siehe Avatar) hat eine Miles Supertrapp mit vier Scheiben eingetragen. Die ist für mein Empfinden echt wahnsinnig laut, obwohl sie neu gestopft und wirklich nur 4 Scheiben hat.
    Im neuen Fahrzeugschein stehen auch 83 Dba Fahrgeräusch, ohne N. Auf Nachfrage bei der Zulassungsstelle warum ohne N (die ganze Thematik ist mir ja erst jetzt bewusst geworden) wurde mir mitgeteilt, N gibt es nicht mehr und wird auch nicht mehr eingetragen.


    Somit wäre ich mit der Anlage auf jeden Fall nicht legal unterwegs, ob eingetragen oder nicht und bei einer Polizeikontrolle wohl ge......


    Würde bedeuten, das man ausser der original Anlage eigentlich nichts mehr fahren darf, sofern diese selbst überhaupt bei 83 Dba wäre....???


    Werde mich jetzt wohl lieber mit Quantenmechanik und der detaillierten Erklärung der String-Theorie befassen.Vom ersten Überfliegen erscheint mir das leichter verständlich und logischer.


    Gruss Micha


  • Du redest doch von "Fahrgeräusch", nicht von "Standgeräusch"..


    Wie wurde denn die Fahrgeräuschmessung vorgenommen?
    Mehrere Vorbeifahrten auf offenem Gelände, ohne Bebauung und Bäume die den Schall reflektieren?
    Ich denke mal nicht, denn sowas lassen die sich einiges kosten und der Zeitaufwand ist hoch..
    Oder hat der Herr Ingenööör, Fahr- und Standgeräuschmessung verwechselt?


    "Nicht eintragungsfähig"?
    DAS ist Quatsch, JEDE Auspuffanlage ist prinzipiell per Einzelabnahme eintragungsfähig, aber nur durch einen Motorradsachverständigen nach Begutachtung und den entsprechenden Messungen (die meist ein großer Aufwand sind und einiges kosten und sich deshalb meist einfach nicht lohnen)..


    Ich habe als Standgeräusch 102db bei 3300U/min eingetragen (kurze geschlossene Trappse mit verlängertem Krümmer), Fahrgeräusch von 85db wurde nicht angepasst, weil mein Sachverständiger die Fahrgeräuschmessung zu aufwendig und zu kostenintensiv gehalten hat..


    Generell ist so ein Eintragung auch nur eine Argumentationshilfe bei einer Kontrolle, denn die Werte geben nur einen Anhaltspunkt für eine Messung und wenn se wirklich was finden wollen, dann hilft auch keine Eintragung..

    Gruss,
    Mika
    ________________________________________


    Sprachkurs Deutsch: "was ist das für ein Fall: "Du hättest nie geboren werden sollen" ?
    Antwort: "Präservativ Defekt" :D

  • Also N bedeutet nationale Messung, d.h. eine Messmethode aus früherer Zeit und kann heute nicht mehr gemessen werden. Daher die 21dp Zuschlag , gemessen wird in der Regel nur das Standgeräusch, da der Messaufbau für eine Fahrgeräuschmessung zu aufwendig ist....


    such dir einen TÜV - Ingenieur oder einen, der bei der Prüfstelle was zu sagen hat und auch eintragen bzw. Einzelabnahmen durchführen darf....


    Jack....

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.


    Albert Einstein.

  • Hallo,


    es ist eine Fahrgeräuschmessung gemacht worden, auf einer speziellen Teststrecke. Der Tester meinte das sie über 90 dba war und damit unzulässig.


    Ich werde mich noch mal in Ruhe mit dem TÜV Tester unterhalten und werde berichten wie es aus gegangen ist.

  • Zitat

    Original von hannesder3te
    Hallo,


    es ist eine Fahrgeräuschmessung gemacht worden, auf einer speziellen Teststrecke.


    Tatsächlich?


    na das ist zwar selten, zeigt aber, dass Dein "TÜVler" gewillt ist und sich die Zeit und den Aufwand nicht spart..


    Zitat

    Original von hannesder3te
    Der Tester meinte das sie über 90 dba war und damit unzulässig.
    .


    Über 90?
    Heißt das 90db hätte er akzeptiert?
    Das kriegste doch noch vielleicht hin?

    Gruss,
    Mika
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  • Das Problem wird sein, daß erstzulassungsbedingt ein gesetzlicher Höchstwert bei Fahrgeräusch besteht (der m.W. bei der 2J4 bei 84 liegt; d.h. er DARF dann vom Gesetz her gar kein höheres Fahrgeräusch eintragen, auch wenn er es wollen würde; wenn er dann nicht über 90 mißt, nimmt er einfach für sich selbst die 6 "zuviel" als "Toleranz" an und wird "gemessene" 84 eintragen).


    Du hast einfach Pech, daß sich da jemand die Mühe macht und eine Fahrgeräuschprüfung (die normalerweise aufwendig und damit teuer ist ...) machen will. Das machen andere der Bequemlichkeit halber nicht, sondern sie begnügen sich mit einer Standgeräuschmessung (wo kein gesetzlicher Höchstwert vorgeschrieben ist, d.h. eingetragen werden kann, was tatsächlich gemessen wird; hier in Berlin werden bei Davidson-Motorrädern irrwitzig hohe Standgeräusche eingetragen, womit die dann in Berlin unbelästigt fahren können, da die Polizei hier keine Fahrgeräuschprüfungen mehr vornimmt ...).

  • Habe jetzt noch einmal mit dem TÜV gesprochen. Es ist ein bischen wie Hetzer geschrieben hat. Für die Fahrgeräuschprüfung gelten keine Ausnahmen oder Aufschläge. Da hat sich zwischen N und P Prüfung nur der Gang geändert. Also ist der eingetragenen Wert verbindlich.


    Die ganzen Zuschläge spielen nur bei der Standgeräuschmessung eine Rolle.


    Also bekomm ich den Auspuff so nicht eingetragen.


    Worauf der TÜV Mensch noch einmal ausdrücklich hingewiesen hat ist die Sache mit dem neuen Fahrzeugschein. Die Software beim Strassenverkehrsamt lässt wohl keine Buchstaben bei den Geräuschwerten mehr zu. Dementsprechend fällt das N oder P dort weg. Man soll darauf bestehen, das diese Buchstaben unten im Text zu den jeweiligen Punkten vermerkt werden. Wenn das nicht passiert, gilt bei eine eventuellen Polizeilichen Geräuschmessung kein Aufschlag und man bewegt sich sehr schnell im illegalen Bereich.



    So richtig glücklich bin ich mit den Aussagen natürlich nicht. Besonders, da das Internet voll ist mit gegensätzlichen Infos. Aber letzte Instanz ist der TÜV und in diesem Fall denke ich kennt der sich auch recht gut aus.


    Gruss Micha

  • Zitat

    Original von hannesder3te
    Die Software beim Strassenverkehrsamt lässt wohl keine Buchstaben bei den Geräuschwerten mehr zu. Dementsprechend fällt das N oder P dort weg.


    Bei mir steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bei den Geräuschwerten jeweils ein N dabei.


    Gruß Maddin

  • Hallo,


    bei meiner neu angemeldeten ist auch ein N vorhanden. Es liegt nicht an der Software.


    Die Frau bei der Zulassungsstelle hat sogar noch einmal nachgeforscht, warum bei meinem alten SR kein N mehr steht. Und siehe da, der TÜV hat es verbockt. In den Ausführungen zur Anmeldung hat der TÜV das N vergessen.


    Nun muss ich mich an den TÜV wenden um das nachträglich wieder eingetragen zu bekommen.


    Gruss Micha

  • Interessant, bei mir steht beim Standgeräusch 89P und Fahrgeräusch 83E... ist das normal für EZl. 1985?

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