• Hallo,


    im Schein ist keine Ritzel/Kettenrad Kombination eingetragen. Wenn ich nun auf eine kürzere Untersetzung wechseln will, muss das der TÜV abnehmen und eingetragen werden?

    Auch in Linkskurven kann man rechts fahren ;)

  • die Übersetzung ist Teil der Fahrzeug- Betriebserlaubnis / Typgenehmigung und hat u.a. Relevanz bezüglich der Abgas- und Geräuschwerte (Meßbereich/Prüfzyklus...)


    insofern ist eine Änderung an der Stelle abnahmepflichtig, aber kaum eintragungsfähig (bzw. die notwendigen Prüfungen nicht finanzierbar). Obendrein kann ein Erlöschen der Betriebserlaubnis im Einzelfall auch den Versicherungsschutz zu nichte machen.



    So viel zur grauen Theorie... ich hab noch keinen Prüfer Zähne zählen sehen... und wenn hinten nicht plötzlich ein Grasbahn-Blatt drauf ist, gibts auch keinen Grund, damit anzufangen...

  • Früher war das das erste was die Grünen (jetzt Blauen) bei den Mofafahrern gemacht haben wenn sie einen angehalten haben....
    Bei der SR ist mir das noch nie passiert.


    Was ne Versicherung im Falle eines Unfalls macht, steht aber auf einem anderen Blatt.
    Man kann dann ja versuchen der Versicherung zu erzählen einem wäre das Mopped zu schnell gewesen ;)


    Ich für meine Teil werde es aber beim nächsten Kettenwechsel tun und nicht eintragen lassen....


    Gruß M.

    Dat is en dampfmaschin


    Nach 30 Jahren hat die Horex endlich gewonnen :yl:

  • Im Falle eines Unfalles muss die Versicherung nachweisen, das der (nichteingetragene )Umbau den Unfall verursacht hat. Nur dann ist der Versicherungsschutz gefährdet . Das will ich mal bei einem Ritzel, einem offenen Luftfilter, etc sehen.


    ich hab hier schon mehrere Versicherungsfachleute intensivst ausgefragt....


    natürlich ohne Gewähr :)

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