Kein TÜV mit Bridgestone BT45

  • Das Thema ist ziemlich umfangreich...
    Nur kurz geschrieben können auch noch andere Größen gefahren werden, wie die im Fahrzeugschein.
    Aber unter einer Bedingung:


    .....Krad ohne Reifenfabrikatsbindung - sprich SR z.B.
    ° Umrüstung auf ein anderes Reifenfabrikat mit geänderter Dimension°
    Freigabe vom Krad oder Reifenhersteller ist mitzuführen und " die neue Reifendimension muss innerhalb der Bandbreite der Dimensionen der für das Krad genehmigten Reifen liegen"
    ---Abrollumfang und Breite der geänderten Bereifung liegen zwischen dem kleinsten und größten Abrollumfang sowie der kleinsten und größten Breite aller für das Krad in der Typgenehmigung/ABE aufgeführten Reifen.


    Ich hoffe es ist halbwegs verständlich!

  • Vor drei Wochen beim TÜV hatte ich gebeten, mir zusätzlich zu den zölligen auch die metrischen Reifengrößen einzutragen.
    Antwort des sehr netten TÜV Menschen: Das ist nicht nötig, die Reifen sind ja gleich, wir rechnen das immer einfach um :)

  • Zitat

    Original von Der Rhein
    Vor drei Wochen beim TÜV hatte ich gebeten, mir zusätzlich zu den zölligen auch die metrischen Reifengrößen einzutragen.
    Antwort des sehr netten TÜV Menschen: Das ist nicht nötig, die Reifen sind ja gleich, wir rechnen das immer einfach um :)


    Der Sachverstand ist halt bei den aaSoP's auch nicht gleich verteilt... :duell:
    Aber gut, dass es noch einige gibt, die welchen haben! :yl:

  • Das ist genau der Punkt, so wie man das auch bei jensemann gesehen hat.
    Es gibt anscheinend auch Welche die es nicht schaffen paar Reifengrößen umzurechnen..... :326:

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