Kein TÜV mit Bridgestone BT45

  • Hi Leute,


    Wetter war ja top heute. Deshalb bin ich mit meiner SR 2J4 Bj. 81 auf zum TÜV.
    Leider musste ich ohne TÜV auch wieder zurück:-(.
    Der Prüfer gab mir keinen TÜV weil ich für meine BT45 Reifen nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung habe und sie nicht eingetragen habe.
    Er sagte ich müsste sie per Einzelabnahme (100 EURO) eintragen lassen sonst bekomme ich keinen TÜV. Weil im Schein 3.50-19 eingetragen ist und der Reifen 100/90-19 hat...habe sie mit den Reifen schon 2 mal beim TÜV gehabt. Nie Probleme und jetzt sowas.
    Hatte einer von euch schon mal einen ähnlichen Fall?


    Danke und einen schönen Abend euch.


    Gruß Jens.

  • Naja ich kauf immer den 3,25 x19 also keine Probleme aber


    ich würd einfach woanders hinfahren, viel Erfolg...


    Jack :476

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.


    Albert Einstein.

    Einmal editiert, zuletzt von Jack ()

  • Auf Wiedersehen und anderer TÜV. Wozu gibt es den die UnbedenglichkeitsBescheinugung?
    Unternehmen mit Sachverstand suchen und Plakette drauf.



    Ich würde dem Prüfer mal die Seite von Bridgestone zeigen, mit den Fussnoten an der Bescheinigung....


    4: Freigabe Reifenhersteller ohne Eintragung



    Hier die Seite:


    http://bridgestone-freigaben.m…D=mc&searchmode=search_mc


    Schnell kopieren, der Link ist bald weg! Gruß an Frank ;) (edit by Frank: ich lösche nur Ebay-Links)

  • Da hast du wohl einen Vollpfosten erwischt. Prüfstelle wechseln. Gibt doch sicherlich eine Freigabe für den bt.
    Gruß

  • Wo kommt denn die Eintragung 3.50-19" aus deinem Schein her? Sollte dort nicht 3.25-19" stehen? Dann würde der 100/90-19" wieder passen.

    Auch in Linkskurven kann man rechts fahren ;)

  • Was für ein Quatsch, meine 48T hat auch Contis drauf die nicht der zölligen Bezeichnung entsprechen, haben aber ne Freigabe.
    Der Dekramann hat damals sogar nur gefragt ob die ne Freigabe haben, mein Ja war scheinbar glaubwürdig genug, obwohl ich die Freigabe sogar freiwillig zeigen wollte.


    Such dir ne Prüfstelle mit nem Prüfer der lesen und schreiben kann ;)


    ärgerlich !!!


    Viel Erfolg

  • Zitat

    Original von SR400
    Wo kommt denn die Eintragung 3.50-19" aus deinem Schein her? Sollte dort nicht 3.25-19" stehen? Dann würde der 100/90-19" wieder passen.


    Steht bei mir im Brief (bj81) auch drinne

  • Danke euch. Werde morgen zum anderen tüv fahren. Denke Tüv Nord werd ich so schnell nicht mehr nehmen:-)

  • Zitat

    Original von Jack
    Naja ich kauf immer den 3,50x19 also keine Probleme aber


    ich würd einfach woanders hinfahren, viel Erfolg...


    Jack :476


    Leider gibt es den BT 45 nur in 3,25x19 nicht in 3,50x19

  • Zitat

    Original von barnix


    Leider gibt es den BT 45 nur in 3,25x19 nicht in 3,50x19


    Genau, das meinte ich mit meiner o.a. Frage. Die 2J4 sollte eigentlich 3.25-19" eingetragen haben.

    Auch in Linkskurven kann man rechts fahren ;)

  • Bei der 2j4 sind 3,50 x 19 Serie. Für die 3,25er gibt's die Unbedenklichkeitserklärung.
    Die Änderung von Zoll auf Metrisch muss meines Wissens nach eingetragen werden.
    Karsten

  • HI,


    nein, muss nicht eingetragen werden .Unbedenklichkeitsbescheinigung ausdrucken und fertig! wozu gibts sonst sowas . hab auf beiden äääsääärrs (2j4, 48t) die MM-variante drauf und nie probleme. Wenn der Tüvler jünger als das Moped ist wird es manchmal ..... komisch :-).

  • Meine FZ 750 hat hinten 130/70 18 eingetragen.
    Ich fahre mit Unbedänglichkeitsbescheinigung von Bridgestone 140er.
    TÜVler hat keine Probeme damit, weil eben vom Hersteller des Reifens für dieses Motorrad zugelassen.
    Einfach nochmal hinfahren, in Ruhe erklären.
    Aber darauf bestehen nichts mehr zu bezahlen, da man ja schon wegen Unweissenheit des Prüfers eh nochmal hin mußte, das aber ja gerne tut, weil nicht jeder alles wissen kann.


    Ich habe einen TÜV ausgesucht (Bad Aibling, Herr Ober) da weiß ich, der kennt sich aus.

  • Zitat

    Leider gibt es den BT 45 nur in 3,25x19 nicht in 3,50x19


    ja stimmt, hatte ich im Eifer überlesen, natürlich fahr icn 3.25 x 19 auf der 2J4...


    aber wie gesagt, wozu gibt es eine Freigabe ?


    Jack

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.


    Albert Einstein.

  • So kleines Update. Heute hab ich tüv bekommen. Der Prüfer wollte noch nicht mal die Unbedenklichkeitsbescheinigung sehen. Alles ohne Probleme. War auch ein anderes tüv Unternehmen. Schönes Wochenende. Gruß Jens.

  • Öhm ja..


    gratuliere... :369:


    Aba... TÜV ist nicht gleich zu setzen mit Dekra oder Küs etc...


    Die einen dürfen und können, die anderen sollen nur abschreiben und lesen...


    Sachverstand ist nicht immer gegeben... Gryzi, M.

  • Also nur mal so zur Klarstellung.
    Der Prüfer ist/war kein Vollpfosten, sondern hat sich wahrscheinlich an geltende Gesetze gehalten.
    Er hätte dir dazu sagen können/sollen das diese Reifenfreigaben vom Reifenhersteller in denen eine andere Größe freigegeben ist seit dem 01.01.2018 nicht mehr gültig sind.
    Sprich damit bekommt man keine HU.
    Wenn es eine Freigabe ist, in der die Größe zum Fahrzeugschein passt, dann gilt diese auch.
    Traurig ist allerdings das dies manche Prüfingenieure nicht wissen und ich die Freigaben nach wie vor beim Reifenhersteller runter laden kann.


    VG


    Mr_GPz

  • Zitat

    Original von Mr_GPz
    Er hätte dir dazu sagen können/sollen das diese Reifenfreigaben vom Reifenhersteller in denen eine andere Größe freigegeben ist seit dem 01.01.2018 nicht mehr gültig sind.


    Hast du dazu eine Quelle? Ich hab nur was für ab 2018 produzierte Reifen in Sachen Wintertauglichkeit gefunden.


    Gruß Maddin


  • Also erstmal: wenn die Reifengröße der Freigabe der eingetragenen Größe entspricht, dann ist die Freigabe eh hinfällig! Bei unseren Mopeten sind ja keine expliziten Reifen eingetragen, sondern nur die Größen.


    Die Änderung der Freigaben bezieht sich (nach Recherche :) ) auch nur auf die sogenannten Winterreifen mit M&S Kennung, wenn der Speedindex niedriger ist, als der eingetragenen Reifen - sprich dann müsstete man mit dem Aufkleber "Höchstegschwindigkeit XXX km" rumfahren.


    Wenn die Reifen aber dem Speedindex oder höher entsprechen, dann sind die Freigaben/Unbedenklichkeitsbescheinigungen selbstverständlich weiterhin gültig und der TÜV muss die akzeptieren. Der TÜV-Nord stellt sich hier nämlich gern quer - sie tragen dir aber gern die Reifengröße für ein entsprechendes Entgeld ein!!!


    Cheers


    Hesi

    Die Einführung des 2. Zylinders war nur eine technische Spielerei...

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    So schlimm kann das dann aussehen :)
    Gruß
    Hans
  • Mambu

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    […]

    ...hat aber nichts mit Pommes "rot-weiß" zu tun! :411:

    Herzliche Grüße
    Mambu
  • Hiha

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    Auch unter "rot-weiß-Verfahren" bekannt.
    Gruß
    Hans

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