Ab 2020 werden nur noch eingetrage Reifengrößen akzeptiert !

  • Vielleicht wurde das Thema ja schon behandelt, dann bitte löschen...



    https://www.mopedreifen.de/News/KEINE-A ... html?id=41



    Also verlieren alle Herstellerfreigaben bzw. Unbedenklichkeitbescheinigungen ihre Gültigkeit !


    Nur noch mit bereits eingetragenen Radreifenkomibnationen ist eine HU möglich...


    ja es geht ums Geldverdienen.... :sh:




    Jack

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.


    Albert Einstein.

    Einmal editiert, zuletzt von Jack ()

  • Es ist eine Frechheit sondergleichen - mehr fällt mir nach der Lektüre der Seite von dem link nicht mehr ein...

    ---------------------------------------------------------------------------------------------------


    Better Motörhead than dead!

  • Der ADAC beschreibt das Thema weniger emotional:


    https://www.adac.de/-/media/pd…freigaben-motorraeder.pdf


    Zitat:


    "In der oben genannten aktuellen Verkehrsblatt-Verlautbarung 15/2019 wird dargestellt, wie zukünftig vorzugehen ist, wenn von der Reifenspezifikation der ursprünglichen Typzulassung
    abgewichen wird. Auch in diesem Fall sollen die Unbedenklichkeitserklärungen der Reifenhersteller ihre bisherige Bedeutung bzw. Wirksamkeit zumindest formal verlieren, allerdings mit Nachteilen für den Fahrzeughalter."


    also doch :ko:

  • Naja ich hoffe mal das die Zeitschrift Motorrad uns keine Reifen verkaufen möchte und deshalb solche Meldungen ins Netz stellt ...


    https://www.motorradonline.de/…nklichkeitsbescheinigung/


    So lange das Motorrad im orginalen Zustand ist und die im Schein/Brief genannten Reifengrößen montiert sind ist alles kein Problem...


    Aber zB gibt es für die XT500 die org Größe für vorne 3.25x21 schon länger nicht mehr, da wurde bisher der 3.0x21 akzeptiert ob das so bleibt ?!


    Jack

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    Albert Einstein.

  • Hier geht es wieder einmal nur um Abzocke.
    Möchte mal gerne wissen wieviel Geld da geflossen ist.
    Diesmal auf dem Rücken der Sicherheit und nicht wie gerade gern genommen, der Umwelt..


    Gruss Werner

  • Ja hab ich schon gehört aber Fakt ist, dass es belegte Fälle gibt denen die HU ohne Eintragung verwehrt wurde. Wann und wie schnell sich das wieder ändert ?!


    Schön wärs ja ...


    Jack ...

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    Albert Einstein.

  • Mir egal..ich hab alle nötigen Rad-Reifen-Kombis für meine Uschi schon lange im Schein.. :411:

    Gruss,
    Mika
    ________________________________________


    Sprachkurs Deutsch: "was ist das für ein Fall: "Du hättest nie geboren werden sollen" ?
    Antwort: "Präservativ Defekt" :D

  • Hallo,


    Zitat

    Original von MartinV
    Der ADAC beschreibt das Thema weniger emotional:


    https://www.adac.de/-/media/pd…freigaben-motorraeder.pdf


    falls jemand auf das entsprechende Verkehrsblatt Zugriff hat haette ich interesse daran, die einzige Veroeffentlichung zu diesem Thema welche sich korrekt damit beschaeftigt ist obere.
    DIe wichtigste Einschraenkung ist die auf "Motor-rädern mit EU-Typgenehmigung", welche unsere Fahrzeuge wohl seltens erfuellen(Ausnahme SR400), der Sachverhalt ist fast derselbe wie mit der Winterreifenpflicht, wer sich denn noch daran erinnert - da gab es auch keine Probleme mit der Rennleitung.


    Have A Nice Day
    Torsten

  • Moin,


    leider hat mich diese neue Vorgehensweise schon richtig Geld gekostet.
    Der TÜV hat im November genau deswegen für mein BMW-Gespann die Plakette verweigert.


    Eingetragen war vorne ein 110/80-18" T Reifen. Montiert war ein 4,00x18" bis 150 km/h.
    Alle Hinweise, daß 110 und 4,00 laut vorliegender Bescheinigung von Heidenau nur 2 mm auseinander liegen, Briefkopien anderer Gespanne mit passendem Geschwindigkeitsindex und die Aufforderung an den TÜV-Prüfer, die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit zu ermitteln, ließen ihn kalt.


    Fazit: "Passenden" Reifen aufgezogen, ein Tag Urlaub für die Katz. :bash:


    Gruß gg

  • Zitat

    falls jemand auf das entsprechende Verkehrsblatt Zugriff hat haette ich interesse daran,


    Ja das würde mich auch intressieren....


    ich denke auch nicht dass man bei einer Kontrolle auf der Straße Probleme bekommt, ausser evtl. bei einem Unfall aber Tüv und Dekra werden schon drauf schauen....


    Bleibt noch die Frage:


    Ab welchem Zulassungsdatum haben Motorrädern überhaupt eine EU-Typgenehmigung, erst ab 2007 als das Ganze erdacht wurde oder doch früher ?!



    Jack...

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  • Hallo,


    eine saubere Lösung wäre die von Mefo:


    da steht beim 100/90-19 auf der Reifenflanke: Replace 3.50-19


    Gruß
    Hausel

  • Wenn ich das richtig verstehe, können sich zumindest die Altfahrzeugbesitzer unter uns erstmal entspannen:


    Die europäische Typgenehmigung wurde m.W. mit der Richtlinie 92/61/EWG eingeführt, diese wurde dann durch die RL 2002/24/EG ersetzt und jeweils mit der StVZO in nationales Recht umgesetzt.


    Das CoC-Datenblatt zum Nachweis einer Typengenehmigung der Europäischen Union wurde in D erst 1996 Pflicht (Übergabe durch den Händler beim Neukauf eines Fahrzeugs).


    Wenn tatsächlich nur die Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung von dem Schwachsinn betroffen sind,sollten sich alle, die in ihrem Kfz-Brief keinen entsprechenden Eintrag auf der Seite 4 oder unter Buchstabe "K" der Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eintrag finden, keine Sorgen machen.


    Gruß, MartinV



    Edit meint, wenn ich das hier stimmt,, triffts auch die alten Möpps ohne EU-Typgenehmigung ... :bash: :ko:

  • Ich fahre auf der SR 400 hinten einen BT45 100/90-18 M/C 56H tl statt dem 90/100-18M/C 54S, der im Fahrzeugschein steht. Bisher gab es beim TÜV keine Probleme, da ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone vorweisen konnte.
    Muss ich jetzt im Frühjahr Probleme erwarten, obwohl in der Unbedenklichkeitsbescheinigung dies steht?


    "Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen, stellt bei Einhaltung der unter Kapitel I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG zur Reifenbreite einzuhaltenden Forderungen keine Änderung im Sinne des §19 Abs. 2 StVZO dar, somit ist eine Änderungsabnahme im Sinne des §19 Abs. 3 StVZO nicht erforderlich.
    Eine amtliche Befassung sowie die Änderung der Fahrzeug-Papiere sind nicht erforderlich."


    Auf eure Einschätzung bin ich gespannt:


    Gruß Rainer

    Auch in Linkskurven kann man rechts fahren ;)

  • Was steht im Brief/Schein eingetragen ?!


    ich vermute der TÜV/Dekra wird erstmal darauf schauen, die Unbedenklichkeitsbescheinigung sind nach meinem Verständnis nichts mehr wert ....


    Die wollen eintragen und dabei was verdienen :s:


    Kannst ja mal dort einfach nachfragen, Papiere mit und los ...


    Jack ...

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    Albert Einstein.

    Einmal editiert, zuletzt von Jack ()

  • 100/90-18 M/C 56H tl auf Felge
    90/100-18M/C 54S eingetragen, soll wohl 100/90-18M/C 54S heißen...


    100/90-18 M/C ist gleich, also keine Probleme!
    54S wird laut Papieren verlangt und du hast 56H: Auch kein Problem. die 54 bzw 56 sind der Lastindex. 56 ist höher als 54. Andersrum wäre nicht erlaubt. Und H und S sind der Geschwindigkeitsindex. H darf schneller an S. Passt also auch!
    Und TL heißt "Tubless", sprich ginge auch ohne Schlauch. Geht bei der SR mit den Felgen aber nicht, deshalb ist ja ein Schlauch eingezogen.


    Also alles bestens. Dein Reifen kann eben nur etwas mehr als verlangt.


    Unbedenklickkeitsbescheinigung war notwendig, wenn du eine ander Größenbezeichnung gefahren bis. Also statt 3.50 100/90 zum Beispiel. 3.50 war/ist eingetragen und der Reifenhersteller sagt/bescheinigt dass es auch mit 100/90 passt. Das reicht aber jetzt bald nicht mehr. Das muss dann eben ein Graukittel bescheinigen für 50 Euro...
    Reifenbindung an einen bestimmten Reifen eines bestimmten Herstellers gibt es schon lange nicht mehr, auch wenn es noch so in den Papieren stehen sollte.
    Wichtig ist nur, dass das was in den Papieren steht auch aufgezogen ist: Breite/Höhe Durchmesser Geschwindigkeitsindex und Lastindex. Was Last und Tempo angeht, darf es auch mehr sein, aber nicht weniger. TT (Tubetype) oder TL ist egal. Du fährst ja sowieso mit Schlauch...
    In deinem Fall kannst du deine Bescheinigung vom Hersteller zum Klopapier legen.

  • "H darf schneller an S. Passt also auch!"


    Kein Witz, ich hab mal miterlebt, wie jemand genau deswegen ein Problem beim TÜV hatte. Der Graukittel wollte unbedingt die Geschwindigkeitsklasse der Reifen sehen, die in den Papieren stand und ließ sich von "darf schneller" nicht beeindrucken.


    Was ist das nur für eine komische Welt, in der wir leben...?!


    Nobby

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    Better Motörhead than dead!

  • Nein, kein Dreher in der Bezeichnung. In den Papieren steht: 90/100-18M/C 54S
    Auf dem Rad ist aber ein 100/90-18 M/C 56H tl mit Unbedenklichkeitserklärung von Bridgestone.


    Gruß Rainer

    Auch in Linkskurven kann man rechts fahren ;)

  • ....




    Jack ...

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