SR Gespann mit Anhänger ?

  • Ich habe zu meinem Gespann noch eine Anhängerkupplung dazu bekommen, welche am Bootsrahmen verschraubt wird. Nun möchte ich mal zu einem Berliner Treffen oder auch zum nächsten Christmas Run mit Anhänger fahren :yl:
    Was muss ich alles beachten ? Wie wird das Gesamtgewicht für den Anhänger berechnet und wie schnell darf ich fahren ? Ich habe irgendwo gelesen, dass bei 60 schluss ist.
    Hat jemand ein paar Infos für mich ?
    Frohes Fest aus der Hauptstadt.

  • Hi Sheriff
    Lt. der Gespannzeitschrift die ich unter dieser Adresse gefunden habe gilt für Gespanne mit Anhänger die Höchstgeschwindigkeit von 60 Km/h. :du:
    http://images.google.de/imgres…6hl%3Dde%26lr%3D%26sa%3DN
    Hier unter Links - Motorradgespanne

    Gut Kick
    Andreas


    "Das schönste Land in Deutschlands Auen,
    das ist das Badner Land,...."

    Einmal editiert, zuletzt von kommmschmit ()

  • Maximale Breite ist 1m!!
    und die erlaubte Höchstgeschwindigkeit (eine Verordnung aus der Vorkriegszeit :s: ) ist tatsächlich 60 km/h :sh:

    wer keine antwort kennt, sollte wenigstens Verwirrung stiften

  • Zitat

    Original von Marschall
    1 m ist aber wenig, wo steht sowas ? StVo ?


    Dafuer darfste aber vier Meter hoch raus; dann ist da noch die Frage Einspur- oder Zweispuranhaenger und fuer was die Kupplung ausgelegt ist.


    Mach es Dir doch einfacher und hol Dir eine GL und als Nationalitaetenkennzeichen "NL":-)


    HAND
    Torsten

  • Moin TOM!
    So, habe jetzt genau gesucht und auch einiges gefunden :D
    Zulassungsrechtliche Anforderungen:
    Der Anhänger unterliegt §18Abs.2 Nr.6 Buchstabe h StVZO der Zulassungspflicht, d.h. er hat ein eigenes Kennzeichen zu führen und unterliegt der Steuer und Versicherungspflicht sowie gem. § 29 StVZO der Pflicht zur Durchführung der Hauptuntersuchung


    Das Fahrverhalten des Gespanns ist bzg.Lastwechselreaktion, Lenksicherheit, Anfahr und Bremsverhalten zu überprüfen. Kritisches Verhalten darf bei der zu prüfenden Anhängelast bis 80 km/h nicht auftreten.
    Die Gesamtbreite des Zuges darf in Anlehnung an § 32 Abs.9 StVZO sowie Richtlinie 93/94 EWG das Mass von 2 !!! m nicht überschreiten.
    Die max. zulässige Anhängelast (für Fahrzeuge gem § 30a Abs. 3 StVZO) ist nach Richtlinie 93/94 EWG auf maximal 50% des Leergewichts des Zugfahrzeugs festzulegen.
    Das Zugfahrzeug ist mit einer Warnblinkanlage auszustatten, welche es ermöglicht die Fahrtrichtungsanzeiger des Anhängers anzusteuern.
    Der Anhänger ist gem. § 58 StVZO mit Geschwindigkeitschlidern 60 km/h auszurüsten.
    Die Höchstegeschwindigkeit für Motorräder mit Anhänger beträgt nach § 18 StVO 60 km/h!

    wer keine antwort kennt, sollte wenigstens Verwirrung stiften

  • Hallo Sheriff
    was mich stutzig macht ist deine Aussage, dass die AHK für das Boot ist 8o Wie willst du denn damit fahren??? ?( Da ist ja ein Planwagen vom alten Ben Cartright leichter in der Spur zu halten :du:

    Gut Kick
    Andreas


    "Das schönste Land in Deutschlands Auen,
    das ist das Badner Land,...."

  • :369:


    Tom, nur mal so, für dieses Vorhaben mit dem Anhänger:


    :r:


    Ich bin mit Dose und allen möglichen Anhängern gefahren: Vieh, Offen, Plane+Spriegel, Bootstrailer,
    Wohnwagen in max. Größe, hätte ich LKW-Lappen wer weiss was ich noch gezogen hätte...


    Anhänger= :sh:


    Daß Du mit ner Boots-SR Dir auch noch einen anhängen willst: :r: aber das sagte ich ja schon.


    Irgendwie total g***, aber auch :lol:


    :456:
    fressie


    :349: nimm noch einen Dachgepäckträger dazu

  • 1 Meter breit - 4m hoch - und ne SR mit Boot - ist ja logisch, daß man da dann nur 60 fahren kann - im Wasser....................

  • komisch,


    bei dem anhänger ist nichts mit zulassung und tüv ?( der hat das gleiche kennzeichen wie das zugfahrzeug (was immer es auch ist:D)


    gruß ruffus

  • Ich gehe davon aus das dass Hängerle dann wahrscheinlich doch weniger als 1m Spurbreite hat! Denn laut irgendeiner dieser Paragraphen.....ist der Hänger unter 1m Breite nicht zulassungspflichtig :du:

    wer keine antwort kennt, sollte wenigstens Verwirrung stiften

  • Hi, alles ist gesagt. Ich baue für meine 10 PS MZ gerade einen Einspur Anhänger, ein sogenannter Nachläufer. Zulassungsfrei, mit starrer Kupplung (nur kardanisch), mit AluRollerad 10". Dieser Nachläufer läßt sich leicht fahren, man merkt kaum das da was "dranhängt". Es gab ja auch einige Vorbilder dazu, zB. Campy, PAV, Hahn und Brückner.
    Gruß Matthias B.


    Ach so, noch etwas: wer an einem Gespann einen Hänger ziehen will, der muß den Beiwagen mit einer Bremse versehen. Ausreichende Mindestverzögerungen reichen da nicht - so will es das Gesetz.

  • Also:
    habe das jetzt schon ein Bisschen verfolgt.
    Warum nicht einen Gespannanhänger an der ungeliebten Büchse...
    Habe an meinem Womo zwar eine Extension für eine SR , aber ein Gespann :du:
    Desgleichen habe ich aus Zeiten mit viel Kiddikram noch einen 400kg Hänger...
    Werde ihn wohl demnächst zum Huddeltransporter umbauen. 2 Spuren...
    Wie ist die Spur eines Normal SR Gespannes?
    Vielleicht kann ichs ja so richten, dass später mal ein Dreirädle draufpasst.
    Regards
    Rei97 :kn:

  • juwi
    :D:D:D:D
    Ich schmeis mich weg..das teil sieht aus wie frisch aus dem Harry Potter film. Der Koffer der nachfliegt... :369:

    Gut Kick
    Andreas


    "Das schönste Land in Deutschlands Auen,
    das ist das Badner Land,...."

  • Zitat

    Original von rei97
    2 Spuren...
    Wie ist die Spur eines Normal SR Gespannes?
    Vielleicht kann ichs ja so richten, dass später mal ein Dreirädle draufpasst.
    Regards
    Rei97 :kn:


    hm , ich denke da wirst du viele verschiedene angaben bekommen
    ich würd ne platte oder 2 u-träger nehmen
    diese von links nach durchlochen
    und dann 2 u-schienen mit flügelmuttern
    dann kannste nach belieben irgendwo was draufstellen

    I'm only wearing black until they make something darker.

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