Fahrzeugbeschlagnahme

  • Hi Leute
    Beim Stöbern ist mir folgendes untergekommen:



    Was ist nach eurem Rechtsverständnis davon zu halten? Ist es eine Harleymässige Rechtsauffassung, oder glaubt ihr, man könne sich auch als SR Supertrapp Fahrer auch darauf berufen?


    Viele Grüsse
    Mobbet


    Flugblatt von PRO HARLEY,Interessengemeinschaft der Harleyfahrer München


    Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG.


    Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also eine Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Falle zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.


    Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt, ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind.


    Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.


    Bei allen anderen vermeintlichen Mängeln - dazu zählen auch defekte oder angebliche zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach §17 StVZO RZ 4 ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1-2 Wochen)zu überprüfen ist.


    Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeifachhandbuch sagt hierzu: Besteht der Anlaß zu der Annahme, daß ein KFZ den gesetzlichen Ansprüchen nicht entspricht (§49 StVZO) , so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 KM beträgt.


    Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim einzelnen Motorradfahrer. Ein Umweg von max. 6 KM zur nächsten Meßstelle wird ja wohl die Ausnahme sein.


    Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach §21 oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassunngsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (gültige Fahrzeugpapiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.


    Wurde das Motorrad bereits eingezogen, empfehlen wir zu prüfen, ob dies rechtmäßig geschehen ist und die Polizei nach § 1000 BGB ein Zurückbehaltungsrecht hat . Ist dies nicht der Fall, haftet die Polizei nach § 02 BGB wegen unerlaubter Handlung. Bei wiederholter, maßlos übertriebener Überprüfung von Fahrzeug und Halter kann man nach §1004 BGB zum Schutze seiner Persönlichkeit auf Beseitigung dieser zunehmenden Störung klagen.


    Zu einer "normalen" Fahrzeugkontrolle ist die Polizei allerdings jederzeit berechtigt. Deshalb verhaltet euch gegenüber eurem Freund und Helfer höflich und zuvorkommend. Sollte der Polizeibeamte jedoch unverhältnismäßig überzogene Schritte unternehmen wollen, wie z.B. Sicherstellung des Motorrades, versucht sofort euren Rechtsanwalt telefonisch zu erreichen. Bemüht euch um ZEUGEN und macht PHOTOS vom Bike, schreibt die KILOMETERZAHL auf. Jeder ungerechtfertigte Schritt der Polizeibeamten wird zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde führen.


    Kontaktadressen:


    PRO HARLEY Interessengemeinschaft der Harleyfahrer in München

    Wo ich bin klappt nichts! Aber ich kann leider nicht überall sein!!! :326:

    3 Mal editiert, zuletzt von Mobbet ()

  • Ich denke im grossen und ganzen haben die Leutchen recht.
    Aber ich habe auch noch nicht gehört das bei zu lautem Auspuff die ganze Huddel beschlagnahmt wird. ?(


    Das max. was wohl passiert ist, das sie veranlassen dürfen, das der Auspuff an Ort und Stelle abzuschrauben ist, damit ist die Huddel nach StVO nicht mehr Betriebsfähig, und du kannst sie (wenn du magst) vom polizeilichen Heimbringservice abschleppen lassen. :D


    Bei den Eingetragenen "legalen" Werten wäre ich aber vorsichtig. Ohne Gutachten ist jede Eintragung im Zweifel illegal....... :mo:

    wer keine antwort kennt, sollte wenigstens Verwirrung stiften

  • Da hat sich aber einer mächtig ins Zeug gelegt.
    Und wie so oft z.T. übers Ziel hinausgeschossen und mehrere Sachverhalte miteinander vermengt.


    1. Das Polizeifachhandbuch kann man sich in jeder Buchhandlung bestellen, und zwar inklusive Kommentierung. Es ist kein "Geheimwissen", sondern nur eine Sammlung von Standardwerken, die auf den Polizeiberuf zugeschnitten ist. Leider ziemlich teuer


    2. Wenn sich an einem Mobbed geklaute Teile befinden, wird es
    2.1. zur Eigentumssicherung der Teile (Rückgabe an den rechtmäßigen Eigentümer)
    und
    2.2.Sicherstellung von Beweismitteln für ein Strafverfahren


    "einkassiert".


    Sollte das Mobbed durch seine Anbauteile jenseits jeder Betriebserlaubnis sein, stellt dies einen Verstoß(Vergehen) gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die StVZO dar, und kann zur Beweisicherung sichergestellt werden.


    Was das Handy und den Anwalt angeht. Der sagt das gleiche wie ich jetzt, mit dem Unterschied das der eine Rechnung schickt und im Forum sowas kostenlos ist:


    Der Sicherstellung sofort und vor Zeugen widersprechen. Dann muss das edle Teil nämlich beschlagnahmt werden. Die Beschlagnahme ist durch einen Richter innerhalb von -3- Tagen durch einen Beschlagnahmebeschluss zu bestätigen.


    De Zustand wie Kilometerstand, Schäden etc. sollte ins Beschlagnahmeprotokoll aufgenomen werden(darauf bestehen).


    Ergo: Viel Arbeit für den Sachbearbeiter, und vielleicht besinnt er sich ja noch vor Ort, dass Beweissicherung durch Fotografieren in der überwiegenden Zahl der Fälle eigentlich auch ausreicht.

  • @jaganaut: jetzt kommt aber noch die interessante frage, was man unter "jenseits jeder betriebserlaubnis" zu verstehen hat. fallen darunter nur die erwähnten defekten bremsen oder auch die (per gefälligkeitsgutachten) zwar eingetragene aber trotzdem zu laute auspuffanlage...
    gruss
    jürn

  • Habe mir schon immer gedacht dass Harleys überwiegend von Zahnärtzen und Juristen gefahren werden :lol:

  • ".....äh, öh, ja nun herr doktor müller, wenn ich's mir so recht überlege ist ihre auspuffanlage eigentlich ziemlich leise..." :D:D:D

  • Mobbet: Ich denke, solang dass du mit deinem
    geklauten Supertrap nie in die Richtung einer Meßstelle,
    und an solcher nicht näher als min. 6 Km fährst, kannst du dich
    einigermassen sicher fühlen.
    Ah ja: und immer alles wiedersprechen (Wiederstand leisten !!!!).


    Gruß
    OLa


    Nachträglich um Misverständnisse zu vermeiden:
    :D:lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::D

    It's always darkest before dawn!

    Einmal editiert, zuletzt von OLa ()

  • OLa
    Hey Junge, aufpassen! Meine is nicht geklaut, sondern ganz brav und artig für n schweineGeld gekauft :duell:


    Nicht dass da jetzt irgendein Hirni glaubt, bekloppte Schlussfolgerungen ziehen zu müssen :yl:


    Sorry, bei sowas bin ich bloß wirklich extrem vorsichtig :ber:


    Grüsse dir
    vom
    Mobbet

    Wo ich bin klappt nichts! Aber ich kann leider nicht überall sein!!! :326:

  • Ää....
    Sieht es jetzt besser aus?


    OLa

  • Jo, genau :ber::ber::ber:

    Wo ich bin klappt nichts! Aber ich kann leider nicht überall sein!!! :326:

  • Gaaaaaaaaaaaaaaanz falsch Ralli !!!!!
    Harleys werden in der Mehrzahl von ganz normalen
    Jungs und Mädels gefahren,die Juristen und Zahnärzte
    sind in meinen Augen ;;Möchtegern" :ko: Harleyfahrer,also Leute die sich als Motorrad oder Harleyfahrer verkleiden vorzugsweise an Wochenenden,die aber meist von Tuten und Blasen keine Ahnung haben,ausser vielleicht wo der Zündschlüssel reinkommt,bitte nich verwechseln!!!!


    Gruß Jack :dance:


    Ps. ein Motorradfahrer der auch Harley fährt,unter anderem.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.


    Albert Einstein.

  • Naja,


    hin oder her,
    wer bitte soll meine SR beschlagnahmen?
    Ha´m die nen Hänger dabei?
    Weiss der Ampelersatz,was er da wirklich misst?
    Hat er ne Kamera zwecks Dokumentation des "Status Quo" ?
    Werde ich dann vielleicht ungemütlich?
    Kann man das nicht vor Ort klären?
    Grübelgrübel...


    Joe

  • Hey Joe,
    wenn der Sheriff einen schlechten Tag hat ,dann klärst du leider garnix und schon garnich vor Ort,weil der Ordnungshütter dir in rechlichen Fragen einfach über ist § und so,ein Abschlepper ist schnell organisiert
    das zeigt dir jeder Unfall. (auch Sonntags)
    Und eine Kamera ist immer im Streifenwagen keine Sorge.
    Wenns einmal soweit ist ,dann ist der Sonntag gelaufen garantiert !!! :sh:


    Jack

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.


    Albert Einstein.

  • Jack,


    so gesehen...
    Aber normal hab ich immer ein paar Leckerli dabei...
    Das sind doch (normal) auch nur Menschen...


    Joe

  • Nachtrag:


    Was machen die denn,wenn mein Kennzeichenhalter kein´TÜV hat?
    Fallen die dann tot um oder holen die dann die Bibel raus?
    Unwissend...


    Joe

  • Leute, wie iss das, wenn ich ´nen z.B. BSM-Topf mit EG-ABE dran habe, der aber zu laut ist. Rechtlich (TÜV) wäre ja alles ok, aber was kann mir da passieren? Ist ja kein illegales Geschraube. Höchstens allgemeine Lärmbelästigung/Erregung öffentliches Ärgernisses, oder?


    Gibt das´n Ticket oder muß ich nur Rückrüsten und vorführen (und dann wieder die laute Tüte druff)?

  • Hey Leute!
    Polizisten. So ein Wort !!!
    Sind Polizisten ganz andere Lebewesen?
    Gibt es keine Polizisten die zur Arbeit SR fahren? 8o8o
    Manche meiner besten Freunden sind Polizisten.
    Und meine Schwiegermutter ist Zahnärztin :e:


    Gruß
    OLa

  • Jens,


    da wird ja nur von non-ABE-Racing-Töpfen gesprochen. Wie isses nu´ mit lauten ABE-Töpfen? Abmontieren, höchstens, oder? Aber stillegen? Ist ja nix illeagles daran...


    Ich behaupte mal, daß ein Hayabusa-Fahrer mit leeren Racing-Töpfen eher gearscht ist, wie ich mit einer legalen ABE-Flöte (wenn auch lauter als eingetragen).


    Gruss,
    Chris



    PS: Kenne mittlerweile drei SR-fahrende Polizisten, alle durchweg sympatisch und teilweise selber keine 100%igen legalen Huddels unterm Hintern.

  • Hey Joe,
    ganz einfach in deinem Fahrzeugschein steht drin welcher Stempel hinten drauf sein muß,so lässt sich leicht klären ob du die Plakette verloren hast oder gar keine dran war.
    Solltest du deinen Fahrz.schein vergessen haben gibts immer noch Abfrage per Computer,geht recht schnell und die Jungs haben dann sowieso viel Zeit !!!
    Kurz wenn der ,,Mangel " in ihren Augen ausreicht
    hast Du ein Problem ,ausser du fährst gerne Taxi oder
    läßt dich dann von Kumpels abholen.
    Wie gesagt wenn der Sheriff einen schlechten Tag hat ja dann wirds lustig,nur leider nicht für dich.
    Hab schon mehrere Varianten erlebt von ganz OK bis
    ohne Anwalt sag Ich ga nix mehr.
    Ich wünsch dir eine angenehmere Nachmittags Gestalltung .
    Natürlich sind Polizisten auch nur Menschen und machen Ihren Job,leider übertreiben manch ein bischen.
    Jack :dance:

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.


    Albert Einstein.

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    Und nicht vergessen den Killschalter wieder auf ON zu stellen.
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