@alle: Danke für die Blumen!
paul: wegen dem nicht vorhandenen rechten Spiegel hat sich bis dato keiner beschwert. Ich war/bin mir da auch ziemlich sicher, dass das so okay ist.
Solche Beiträge in diversen motorradkundigen Veröffentlichungen lassen mich da wenig zweifeln:
Wie viele Rückspiegel müssen es sein?
In der ECE-R81 ist geregelt: Bei zweirädrigen Fahrzeugen mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h reicht ein Rückspiegel aus (in Ländern mit Rechtsverkehr auf der linken Fahrzeugseite). Alle zweirädrigen Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h müssen mit zwei Rückspiegeln ausgestattet sein, einer auf der rechten und einer auf der linken Fahrzeugseite. Wobei das laut deutscher Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) nur für Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 gilt. Vorher genügte noch einer links.
Quelle: motoradonline.de