Kettenblatt locker

  • Zitat

    Original von Simplicissimus
    Ist ein so gründlicher Eingriff in die Originalkonstruktion wie das Absägen der Nabe
    und das hinpflanzen eines ganz anderen Lagertypes an eine Stelle wo kein Platz dafür vorgesehen ist,
    denn uninteressant für den TÜV oder einen eventuellen Unfallgutachter??


    ...warum sollte sich ein Unfallgutachter für etwas interessieren, was zu 99,9% niemals Ursache für einen Unfall sein wird?
    Hand aufs Herz, Yamaha hat die Aufnahme des Kettenblatträgers bei der XT600 im Prinzip genau so verbessert, wie es Kedo, oder die Leute im Forum das machen.
    Wenn Du unbedingt möchtest, kannst Du diese Sache eintragen lassen, ein vernünftiger Prüfer wird das tun!


    Herzliche Grüße
    Mambu

  • Wir hatten erst letztens den Fall das die Werkstatt einfach einen neuen Kettenblatträger auf den abgenudelten Stumpf gesetzt hat und damit fertig war. Was das Problem nicht aus dem Weg schafte. Der Junge fährt jetzt auch mit einem Umbau von Eckehard rum. Hubert


  • Da Du die These aufgestellt hast, dass dieser Umbau eintragungspflichtig sein müsste, dann begründe Du bitte erstmal Deine Meinung..


    Irgendwas innen Raum stellen und die anderen das Gegenteil beweisen lassen.. :8o:


    ICH kennen keinen Motorradsachverständigen, der diesen Umbau ablehnt...
    Warum auch? :du:
    Ein ausgeschlagener KBT ist ein TÜV-Mangel, eine Konstruktion die dies verhindert nicht..

    Gruss,
    Mika
    ________________________________________


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    Einmal editiert, zuletzt von mac_73de ()

  • Seltsam, dass du meine Begründung überlesen hast. Sie lautete natürlich:


    "...so gründlicher Eingriff in die Originalkonstruktion wie das Absägen..."


    Es hat gute Gründe, warum nicht jeder selbsternannte Ingeneur ein Motorrad wie er sich das gerade mal so dachte zusammenschweißen und damit einfach losfahren darf. :495:


    Ich weiß, dass die Konstrukteure der genannten KBT-Umbauten durchaus Fachwissen hatten. Nur kann ich mir eben vorstellen, das der TÜV das gerne überprüfen will.
    Und natürlich auch, ob es gut durchgeführt wurde. Ich sagte ja hier weiter oben, das man bei Kedo da auf der sicheren Seite ist.


    Das Hinterrad und dessen Aufhängung sind schließlich ein sicherheitsrelevantes Teil ! :406:

    Die SR ist das Ein-Fachste was es an Motorradtechnik gibt.
    Der Einfältigste kann sie warten.
    Das Leben auf Wesentliches konzentrieren.
    Denn das Pech kommt noch früh genug.

    7 Mal editiert, zuletzt von Simplicissimus ()

  • Zitat

    Original von Simplicissimus
    Seltsam, dass du meine Begründung überlesen hast. Sie lautete natürlich:


    "...so gründlicher Eingriff in die Originalkonstruktion wie das Absägen..."


    Klar habe ich das gelesen, aber wo ist der technische Einwand oder die Begründung dies nicht machen zu dürfen, oder dass es hinterher einer erneuten technischen Abnahme bedarf?


    DA fehlt mir einfach die Quelle, denn ansonsten ist es halt nur Deine Meinung und ja, es ist ja ok, dass Du Dir da Gedanken machst..


    ICH sehe das aber anders (und bisher kenne ich keinen Motorradsachverständigen, der das anders sieht)
    Die original SR-Konstruktion weist den Mangel auf, dass der KBT ausschlägt und "mein" Motorradsachverständiger kennt SR und XT und prüft bei der TÜV-Abnahme auch, ob dieser Mangel vorliegt..


    Es gibt also nun 2 Möglichkeiten einen solchen Mangel zu beheben, Neuteile, oder fachgerechter Umbau..
    WER diesen Mangel behebt, Kedo, eine Yamaha-Werkstatt die noch mehr als nur den Laptop kennt, oder ein kundiges Forumsmitglied ist für das Abstellen des mangels irrelevant..
    Fakt ist, bei der nächste HU darf dieser Mangel nicht vorhanden sein..

    Gruss,
    Mika
    ________________________________________


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  • Zitat

    Original von mac_73de
    Klar habe ich das gelesen, aber wo ist der technische Einwand oder die Begründung dies nicht machen zu dürfen, oder dass es hinterher einer erneuten technischen Abnahme bedarf?


    Ich glaub ihr redet haarscharf aneinander vorbei - Simplicissimus' Einwand war
    ja nicht technischer sondern eher juristischer Natur. Völlig unabhängig davon
    daß manche Änderungen technische Verbesserungen darstellen können sie
    wie man weiß zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen wenn man sie nicht
    eintragen läßt. Und in diesem Fall stellt sich halt die Frage ob die genannte
    Reparatur nur eine Reparatur ist oder eben eine solche Änderung.
    Daß sie taugt wissen ja eh alle, darüber brauchen wir nicht diskutieren.


    Gruß
    Sven

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