TÜV Frage

  • moin, kann mir jemand sagen was für Auswirkungen
    längeres Überschreiten des TÜV-Termins hat?
    Gefahren wird derzeit wg. Hausumbau nicht und ich
    muss erst die Ölleitung erneuern bevor ich mich hin traue,
    ist derzeit 8 Monate drüber


    Gruß
    Frank

  • Falls man dich im Strassenverkehr erwischt (fährst also doch) sind es ab 8 Monaten 60€ und 1 Punkt.


    Den TÜV selbst interessiert das wenig.
    Zu meinem 18 Jahre überzogenem TÜV meinte er nur "Farbe passt doch, müssen nur die Zahl ändern"
    Kann sein das es etwas mehr kostet, weiss ich nicht mehr..
    Muss man sich jedenfalls keinen Kopf drum machen...
    Gruß M.

    Dat is en dampfmaschin


    Nach 30 Jahren hat die Horex endlich gewonnen :yl:

  • Moin,
    durch Corona kann man in S-H kostenlos 4 Monate den TÜV überziehen.
    Wie das in NDS ist, ist mir unbekannt. Der Monat der eigentlichen Prüfung zählt natürlich hier weiterhin.

    Bis die Tage – und immer eine Handbreit Asphalt unter den Rädern...


    kickthekicker
    von der SR 500 ECKE

    Einmal editiert, zuletzt von kickthekicker ()

  • Zitat

    Original von Emmpunkt
    Falls man dich im Strassenverkehr erwischt (fährst also doch) sind es ab 8 Monaten 60€ und 1 Punkt.



    War das nich so, dass man auf direktem Wege zur HU fahren darf?!

    ---------------------------------------------------------------------------------------------------


    Better Motörhead than dead!

  • Laut Farbe der Plakette muss meine SR, die 5 Jahre in der Garage stand, erst nächstes Jahr zur HU. ;)


    Ich habe beim TÜV In Leverkusen angerufen und gefragt, was ich machen kann/darf.


    Antwort:
    Sie interessiert das Überziehen an sich nicht, außer, dass ich nach mehr als 2 Monaten Verzug 20% Aufschlag zahlen muss, bekomme dann aber frisch 2 Jahre.
    Anfahrt auf eigener Achse ist nach deren Aussage aber auch mit Termin kritisch.
    Wenn die Rennleitung einen anhält, muss man in der Regel zahlen und hat einen Punkt an der Backe. Es gibt wohl keine Regel, die den Halter bei Vorhandensein eines Termins von der Pflicht entbindet, sich rechtzeitig um die technische Abnahme zu kümmern.


    Natürlich ist die Frage, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, angehalten zu werden, ich bin gefühlt das letzte Mal in den 90-ein kontrolliert worden, aber man hat schon Pferde vor der Apotheke.....
    Mein Bus ist eh für den Moppedtransport vorbereitet, also muss ich mir da keinen Kopp machen.


    Gruß
    Stefan

    Es gibt 3 Elemente. Erde, Luft und Feuerwasser.

    2 Mal editiert, zuletzt von Raelf ()

  • Hallo zusammen,


    es gibt da auch noch die Komponente Straßenverkehrsamt/Landratsamt; auch die Damen und Herren können tätig werden, wenn sie Wind von einer Überziehung bekommen.


    LG
    Harry

  • na dann brauch ich mir ja keine Sorgen machen,
    danke für die Infos


    Gruß
    Frank

  • Lieber Frank, ab acht Monate Überziehung gibt es leider Punkte in Flensburg. Wenn du also so lange überzogen hast und zum TÜV fahren willst, mach vorher einen Termin dort und fahr dann auf dem direkten Weg dorthin. So jedenfalls hat mein TÜV-Mensch mir das geraten. Herzliche Grüße, C

  • Zitat

    Original von Der Rhein
    Lieber Frank, ab acht Monate Überziehung gibt es leider Punkte in Flensburg. Wenn du also so lange überzogen hast und zum TÜV fahren willst, mach vorher einen Termin dort und fahr dann auf dem direkten Weg dorthin. So jedenfalls hat mein TÜV-Mensch mir das geraten. Herzliche Grüße, C


    Also...
    einen TÜV Termin vorweisen schützt nicht vor Strafe...
    das ist aber ermessenssache der Beamten...


    besser mit Hänger (ohne Kennzeichen am Moped)...


    es gab Fälle, wo ein Moped mit abgelaufenem TÜV auf dem Hänger transpotiert,
    und eine Strafe verhängt wurde :bash:


    P.S. Wenn ein KFZ angemeldet ist brauchts gültigen TÜV, abgemeldet ists wurscht...


    Gryzi, M.

  • @ Meister Z


    hast du das selbst erlebt oder erzählt bekommen ?(


    Jack...

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.


    Albert Einstein.

  • Quatsch!!!


    Wenn das Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnimmt, baucht es auch keinen TÜV!!!


    Zur Not das Nummernschild abschrauben. Dann ist ja auch keine Zulassung zu erkennen. Der TÜV klebt auch auf abgeschraubte Nummernschilder.


    Wer so eine Strafe zahlt, ist selber schuld!!!!

  • Mir hat die Rennleitung tatsächlich mal ein Knöllchen verpasst für einen auf meinem Grundstück abgestellten zugelassenen Anhänger bei dem der TÜV abgelaufen war. Die Begründung: Für die HU ist nicht die tatsächliche, sondern die rechtlich zulässige Nutzung ausschlaggebend. :bash:


    Gruß Rainer

    Auch in Linkskurven kann man rechts fahren ;)

  • Zitat

    Original von Jack
    @ Meister Z
    hast du das selbst erlebt oder erzählt bekommen ?(
    Jack...


    Das ist einem Bekannten Mechaniker passiert...
    der jahrelang an SR und XT geschraubt hat...


    Über das Thema wurde auch in der Oldtimer Markt ein Artikel veröffentlicht...


    Gryzi, M.

  • Zitat

    Original von Fahrendumusst
    Quatsch!!!
    Wenn das Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnimmt, baucht es auch keinen TÜV!!!


    Aha... :duell: die Rechtslage ist aber anders... Angemeldet brauchts TÜV... egal ob auf der Straße oder auf dem Hänger, im Vorgarten etc...


    Zitat

    Original von Fahrendumusst
    Zur Not das Nummernschild abschrauben. Dann ist ja auch keine Zulassung zu erkennen. Der TÜV klebt auch auf abgeschraubte Nummernschilder. Wer so eine Strafe zahlt, ist selber schuld!!!!


    Abschrauben spart auch Gewicht... :mo:


    Nur manche denken da halt nicht dran... :411: unwissenheit schützt nicht vor Strafe...


    Gryzi, M.

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