Eine Frage zum richtigen Reifen

  • Bitte nicht gleich erschlagen, aber ich verzweifle gerade da ich die passenden informationen nicht finde oder diese sich widersprechen.


    Eingetragen habe ich in den Papieren meiner 78er 2J4 vo. 3.50x19 und hi. 4.00x18

    Wenn ich jetzt anfange zu suchen, finde ich reifen in anderen Dimensionen mit Freigaben. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, sind diese Freigaben aber ungültig und der Reifen oder die große muss eingetragen werden. Ist das so oder reicht mir eine Freigabe des Herstellers?

    Wenn das die Lösung ist, dann hätte ich gerne mein Problem zurück

  • Entweder Stuppy hat was versäumt, oder ich hab eine aktuelle Änderung verpasst. Mein ziemlich aktueller Wissensstand:

    Nur eingetragene Reifen darf man fahren. Freigaben gelten nur als Freigabe für die Eintragung. Jeder einzutragende Reifen muss aufgezogen vorgeführt und probegefahren werden. Grund ist vermutlich politische Lobbyarbeit der Überwachungsvereine zwecks Mehrung des Gewinns.

    Gruß

    Hans

  • ...nö, reicht eben nicht ...mehr!

    Mit der Freigabe erreichst Du sehr wahrscheinlich, dass Dir der Reifen dann eingetragen wird. Der Gang zum Prüfinstitut und der Zulassungsstelle bleibt Dir nicht erspart ... ;).

    Vor nicht allzu langer Zeit reichte die Freigabe mal ... :du:


    Herzliche Grüße

    Mambu

  • Das waren noch Zeiten, als ich vor 12 Jahren die 2J4 meiner Frau getüfft hab. Auf Anfrage hat mir der -mittlerweile ruheständlerische- Sachverständige verschiedene Felgenbreiten und Reifengrößen eingetragen, weil man ja wisse, dass bei der SR alles weitaus besser funktioniere als die 3.50-19 / 4.00-18-Originalbereifung. Und 4.00 auf 1.85er Felge gehöre eh verboten. :r:

    Seufz,

    Hans

  • Hallo, maro500,

    Soweit der Prüfer schon ein paar Dienstjahre arbeitet, stimme ich Dir zu. Kommt da aber ein neuer, der muss dann beweisen, dass er ein richtiger Ingenieur ist. Der beanstandet das, was Jahrelang vorher durchgegangen ist. Mir so ergangen bei meiner CBR600. Reifen und Scheibenfreigaben gefielen ihm nicht Dabei schaut die Rennleitung, wenn überhaupt, nur nach dem Profil. Seine Kollegen haben gegrinst. Aber keiner hat sich meiner erbarmt und hat den neuen ein wenig an die Zügel genommen.

    Gruß Paul

  • ... hey Stuppy, ...es geht hier aber gerade um eine andere Dimension, nicht nur um den Hersteller/Typ. Früher konnte man eine andere Dimension fahren, wenn es eine Freigabe vom Hersteller gab.


    Herzliche Grüße

    Mambu

  • Moin,


    das mit den Freigaben hat sich eher verkompliziert, ich würde eine neue Größe immer eintragen lassen. Einfach um eventualigen Diskussionen von vorne herein aus dem Weg zu gehen… Man sitzt meist sowieso am kürzeren Hebel…

    Ich habe beim letzten Umzug neue Papiere bekommen und die Dame von der Zulassungsstelle war davon überzeugt, dass in den Papieren nur noch die Standardgröße eingetragen werden braucht und hat den bereits eingetragenen 100er Vorderreifen nicht mit in die neuen Papiere übernommen. Der nächste Tüv hat mir dann wegen dem metrischen Reifenmaß die Plakette verweigert…

    Ich bin danach sogar wieder an dieselbe Dame von der Zulassungsstelle geraten, die sich an meinen fragenden Blick von vor ein paar Wochen noch erinnern konnte, als ich mit meinem alten Brief und dem Mängelbericht wieder zurück bin. Es war ihr auch sichtbar unangenehm, dass sie es nicht hinbekommen hat, dass mich dieser unnötige Besuch und die damit verbundene Änderung der Papiere nicht erneut Geld gekostet hat…


    Wer zuviel Platz in seinen Jackentaschen hat und gerne diskutiert (mit Tüvver, Polizist, …) der kann es mit ner Freigabe versuchen. Ich für meinen Teil bin hier lieber auf der sicheren Seite unterwegs…


    viele Grüße,

    Oliver

  • Das bedeutet, ich muss mit der Freigabe zum TÜV?

    Ja, am Besten Du hast sie dabei, den entsprechenden Reifen auf alle Fälle montiert, dann eintragen lassen, dann zur Zulassungsstelle und Papiere ändern. €€€

    Gruß

    Hans

  • OK - dann suche ich mal welche in der Originalgröße, ist teuer genug, da muss ich nicht noch TÜV Gebühren und neue Papiere dazubekommen :bash:

    Wenn das die Lösung ist, dann hätte ich gerne mein Problem zurück

  • Meine 2J4 (EZ 06/81) hat seit mehreren Jahrzehnten alternativ 3.25-19 für vorne eingetragen. Dafür gab es von Yamaha eine Freigabebescheinigung, mit der bin ich zum (damaligen) Graukittel-Monopolisten, von dort zur Zulassungsstelle und darf mich seitdem über den leichteren und kostengünstigeren Vorderreifen freuen 8o

    Mit Motorrädern ist es wie mit Grog:

    Ein Zylinder muss, zwei Zylinder können, mehr Zylinder müssen nicht sein!

  • Na, da hab ich ja was angestellt, sorry dafür ! Mit der Freigabe des Herstellers bei gleicher Reifengrösse musst du nur die Bescheinigung des Herstellers mit dir führen und NICHT zum TüV. Änderst du die Grösse der Reifen, musst du zum TüV. :436: STEINIGT MICH !!!!!!

  • 3.50 x 19 gabs schon vor 10 Jahren nicht mehr, 3.25 x 19 ist nun die angesagte Größe, hab ich damals bei meinen 2 Umbauten beim Gutachten in weiser Voraussicht eintragen lassen

    Real men don´t need instructions - they just need heavy tools

  • Gepostet von Michael Nagel am 02.07.2018 15:08:45[Blockierte Grafik: https://app.hubspot.com/settings/avatar/3da9edb5bf84d5e735bf23b89672bb07]

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    Das deutsche Gesetz sieht vor, dass auf einem Motorrad nur exakt die Motorradreifen benutzt werden dürfen, die in den Papieren ausgewiesen sind. Dennoch gibt es Möglichkeiten, alternative Reifen zu verwenden. Doch welchen Weg muss man dafür gehen? Welche Papiere und Bescheinigungen sind notwendig? Unser Blogartikel hilft Ihnen dabei, den Überblick zu behalten, wenn Sie eine Reifenfreigabe für Ihr Motorrad benötigen

    Update:

    Die Herstellerfreigaben sind nicht mehr zulässig - die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller reichen nicht mehr aus.


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    Reifenfreigabe bei Motorrädern: Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es?

    Deutschland stellt mit seiner gesetzlichen Reifenfabrikatsbindung laut 97/24/EG (Stand 08/2015) eine Ausnahme dar. In den meisten Fahrzeugpapieren sowie dem Fahrerhandbuch werden bestimmte Motorradreifen ausgewiesen, die als einzige an dem jeweiligen Gefährt montiert werden dürfen. Hierbei handelt es sich zunächst um eine bindende Vorgabe, denn bei Fahrzeugkontrollen wird auch überprüft, ob korrekte montiert sind. Die Reifenfabrikatsbindung soll vor allem garantieren, dass die Bereifung die Fahreigenschaften nicht gefährdet. Deutschland hat in diesem Bereich strenge Regelungen erlassen, da auf den Autobahnen höhere Geschwindigkeiten erlaubt sind als in den meisten anderen Ländern der Welt.

    >>> Motorradreifen wechseln – Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen


    Motorräder ohne Reifenfabrikatsbindung: Welche Unterschiede müssen beachtet werden?

    Sofern für Ihr Motorrad keine Reifenfabrikatsbindung gilt, dürfen Sie alle Motorradreifen, die über die gleiche Größe und die gleichen Spezifikationen verfügen sowie eine ECE-Prüfung besitzen, aufziehen. Für Reifen mit anderen Eigenschaften gibt es unterschiedliche Handhabungen. Einige Reifenhersteller stellen Service-Informationen bereit, über die die Eigenschaften der Reifen ausgewiesen werden. Diese Bescheinigung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen, wenn die speziellen Reifen montiert sind. Eine Änderungsabnahme oder ein Eintrag in die Papiere ist in diesen Fällen nicht notwendig.


    Wo finde ich die Angaben zu vorgeschriebenen Motorradreifen?

    Alter Fahrzeugschein

    Im alten Fahrzeugschein, der im September 2005 letztmalig ausgestellt wurde, finden Sie die Angaben zu den korrekten Reifendimensionen in der rechten Spalte unter den Zeilen 22 bis 23 (Größenbezeichnung der Bereifung). Die entsprechende Reifenfabrikatsbindung finden Sie im Feld 33 (Bemerkungen). Sollten hier keine Reifen oder Hersteller aufgelistet sein, dürfen Sie alle Reifen montieren, die der ECE-R 75 (Luftreifen für Krafträder und Mopeds) entsprechen – natürlich müssen Sie weiterhin die korrekte Dimension beachten.

    Neuer Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

    Die neuen Fahrzeugpapiere listen die vorgegebenen Dimensionen in der rechten Spalte unter den Punkten 15.1. und 15.2. auf. Existiert eine Fabrikatsbindung wird diese im Feld 22 vermerkt. Finden Sie hier keine Bemerkung, existiert keine Reifenbindung für Ihr Fahrzeug. Der Vermerk "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" definiert wiederum eine klare Fabrikatsbindung. Diese finden Sie wie angegeben im Fahrerhandbuch oder muss über eine Unbedenklichkeitserklärung beim Hersteller angefordert werden (siehe unten im Artikel). Auch im CoC-Dokument (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) können Sie unter Punkt 50. zusätzliche Auflagen für Ihr Fahrzeug finden. Sollten Sie noch kein CoC besitzen, können Sie dieses beim Hersteller oder über den Händler anfordern.



    [Blockierte Grafik: https://blog.reifen-vor-ort.de/hs-fs/hubfs/Blog.RVO_reifen-freigabe-motorradreifen-motorrad-gesetz-regeln.jpg?width=500&name=Blog.RVO_reifen-freigabe-motorradreifen-motorrad-gesetz-regeln.jpg]Wie zwingend ist die Reifenfabrikatsbindung beim Motorrad? (Quelle Bild: Gordon Bussiek/stock.adobe.com)



    Motorräder mit Reifenfabrikatsbindung: eine Unbedenklichkeitserklärung ist Pflicht

    Hat der Hersteller des Motorrads eine Reifenfabrikatsbindung festgesetzt, ist es ohne weiteres nicht möglich, eine andere Bereifung für das Motorrad zu wählen. Sowohl für Reifen in gleicher Größe als auch für Modelle mit anderen Größen oder Eigenschaften gilt, dass eine Unbedenklichkeitserklärung unbedingt notwendig ist. Diese muss nicht zwingend mitgeführt werden – es ist jedoch ratsam, da bei einer Polizeikontrolle so schnell die entsprechenden Papiere vorgezeigt werden können. Auch hier ist eine Änderungsabnahme oder eine Eintragung in den Papieren des Fahrzeugs nicht notwendig.


    Woher bekommen Sie eine Reifenfreigabe fürs Motorrad beziehungsweise eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

    In vielen Fällen wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Erwerb der Reifen mitgeliefert. Ist dies nicht der Fall, bieten die meisten bekannten Reifenhersteller online den Service, eine solche Bescheinigung herunterzuladen. Diese können Sie dann ausdrucken und mitführen. Bei einigen Herstellern erhalten Sie eine Erklärung auch in wetterfester Plastikkartenform. Dies ist besonders praktisch und gewährleistet Haltbarkeit und Lesbarkeit. Mit den korrekten Papieren sowie der richtigen Bereifung ausgestattet, können Sie die nächste Fahrt genießen und brauchen keine Sorge vor einer Kontrolle oder dem nächsten TÜV-Besuch zu haben.

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    Update vom Oktober 2019:

    Die Herstellerfreigaben sind nicht mehr zulässig - die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller reichen nicht mehr aus. Die veröffentlichte Neuregelung vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Verkehrsblatt stellt klar: Werden abweichende Rad-/Reifen-Kombinationen zu den in den Papieren vorliegenden Angaben montiert, erlischt die Betriebserlaubnis, selbst wenn eine gültige Freigabe zum jeweiligen Motorradmodell des Reifenherstellers vorliegt.

  • 3.50 x 19 gabs schon vor 10 Jahren nicht mehr, 3.25 x 19 ist nun die angesagte Größe, hab ich damals bei meinen 2 Umbauten beim Gutachten in weiser Voraussicht eintragen lassen

    Na toll. Also komme ich um die kosten wohl nicht rum....

    Welche Reifengröße wäre denn die Empfehlung? Es gibt da ja offensichtlich einige Kombinationen

    Wenn das die Lösung ist, dann hätte ich gerne mein Problem zurück

  • Eigentlich ist alles ganz einfach:


    Das Moped hat eine Betriebserlaubnis vom KBA erhalten. Alles was zum Originalzustand geändert wurde muss eingetragen sein, eine passende E-Nummer haben oder es muss eine ABE mitgeführt werden.


    Das betrifft eigentlich alles. Vom Blinker, Licht über Hebeleien, Stoßdämpfer, Bremsen...., Reifen, Felgen, usw. Was verändert wurde muss geprüft sein für das eigene Moped, entweder per Eintragung/Einzelabnahme, E-Nummer oder ABE.

    Ein Stoßdämpfer mag für ein Möp XY passen, aber nicht unbedingt an eine SR, auch wenn das Ding passt.

    Reifenbindung und Herstellerfreigaben gibt es NICHT mehr. Nur die Reifengröße in den Papieren zählt. Alle Mopedreifen einer bestimmten Größe, Traglast und Geschwindigkeitszulassung sind genormt. Damit gelten nur die Angaben in der Zulassung, egal ob teuer oder nicht, oder besser...oder schöner....


    Zu Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Graukittel oder Streckenposten....

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    wie du gleich merken wirst: ich habe null Ahnung.
    Bei Motorrevision hätte ich erwartet, dass Kolben und Zylinderwand ausgelutscht sind (das würde zu meiner Empfindung passen, die ich oben geschildert hatte). Du sprichst von Ventilen und…
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    Definitiv: https://www.derraum.com/
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    ......Und wenn der Tanz in den Mai nicht allzu derb war, ( :ber: ) wird auch das Chapter "Emsland" anrollen. :yl:

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