RAHMENTAUSCH 48T Zul.90 in 2J4 Rahmen einbauen?

  • Hallo Zusammen,


    ich bin aktuell am überlegen mir nen alten 2J4 Rahmen zu kaufen und meine komplette 48T (Bj90) auf diesen Rahmen umzubauen.

    Hintergrund sind die Umbaumöglichkeiten. Bei ner 90er Zulassung krieg ich weder den offenen Lufti, noch nen anderen Auspuff etc. eingetragen.

    Alles vor Bj 90 macht dies deutlich leichter!


    Mit welchen "Problemen" muss ich rechnen?

    Kann man den Motor plugNplay einbauen?

    Schwinge?

    Sonstiges?


    Danke für alle Tipps.

  • Moin,

    da sich die Gesetzeslage ständig ändert und es auch immer auf den Sachverständigen ankommt,

    sprich das am besten mit einem Prüfer für Motorräder beim TÜV ab.


    Nicht das es hier heist, ja klar das geht...

    und du dann mit deiner umgebauten SR keinen TÜV mehr bekommst :444:

    Gryzi, M.

  • klar ist, dass es oft auf den Prüfer ankommt....aber bei meiner Bj.90er Zulassung ist es GRUNDSÄTZLICH schon beim Anfragen daran gescheitert.


    Frage ist aber eher, ob ich "EINFACH" alles PlugNPlay vom einen 48T Rahmen in den 2J4 Rahmen umpflanzen kann...?!

  • das ist technisch möglich, du brauchst nur ein 19er Vorderrad, der Sitz ist anders, die Blinker (auch die Befestigung), die Auspuffbefestigung, der Lufikasten, das wärs aber auch schon mit den Abweichungen. Die Schwinge würde ich behalten, dann brauchst keine neue Bremsmomentstrebe und der Fußbremsmechanismus kann auch bleiben.

    Real men don´t need instructions - they just need heavy tools

  • Hey,


    technisch ist das sicher möglich. Der Robhoff hat das mit dem Luftfilter angesprochen. Das sollte von den Aufhängepunkten im Rahmen der einzige wesentliche Unterschied sein.

    Das mit dem 19'' Vorderrad halte ich nicht für relevant. Da kann man gleich auf 18 Zoll in den 2j4 Rahmen eintragen lassen! Für Änderungen und Einschränkungen gilt übrigens nicht das Baujahr sondern das Jahr der Erstzulassung (des Rahmens). Deshalb bekommt man Heutzutage auch keine Nagelneue Sr500 aus der Kiste von 1978 zugelassen!


    Es gibt aber zwei Varianten: 2j4 mit den schon z.T. angeprochenen Unterschieden und eine 48t vor 1987. Ab '87 kamen wieder Änderungen vom Gesetzgeber. Bekannt ist mir vor Allem dass Ochsenaugen nur mit mit hinteren Blinkern verbaut werden dürfen. Dann war da auch was mit "rotem Bremslicht", Spielgelgrößen und so weiter.


    Rücksprache mit dem TÜV ist sicher keine schlechte Idee, aber ich würde das ganze anders verpacken. Einen 2j4 oder 48 t (vor `87) Rahmen mit den dazu gehörigen Papieren neu aufzubauen, sollte für den TÜV kein Problem sein. Für den Prüfer sollte die zum Erstzulassungsjahr gültige StVZO ausschlaggebend sein.


    Zu dem was genau für welches EZ Jahr gilt finde ich im Netz nur wenig und leider nichts zusammenhängendes. Hier ein paar Beispiele:


    Blinker

    Lautstärke

    Licht

    kleines Lexikon


    Vor 10 Jahren habe ich einen EZ 82er Rahmen neu aufgebaut. Das war eigentlich kein Problem! Ob sich allerdings ein Umbau von einem jüngeren EZ Jahr lohnt sollte jeder für sich beurteilen. Viel Spaß bei der Suche!


    Grüße

    Olaf

  • Habe das ganze zweimal gemacht,allerdings alles noch im alten Jahrtausend,da waren die alten Rahmen und überhaupt noch alles günstig,bei mir war der Hauptgrund die blöde AU (teuer und nervig seinerzeit,habe keine Moped mehr nach 1989,aus Prinzip) und die Lautstärke des Auspuffs.Einmal eine 92er auf 79er Rahmen,mit ihrem 18er Vorderrad und Trommelbremse.

    Und einmal eine 89er/48T auf einen 80er Rahmen,an Probleme mit dem Luftfilterkasten kann ich mich nicht mehr erinnern,alles hat gepasst,ist aber auch lange her.Immer habe ich die Schwinge und die schöneren Felgen der 48T übernommen,vorallem das 18er Vorderrad war mir sehr wichtig.Wer schonmal ein 19er gefahren ist weiß was ich meine,obwohl es bestimmt welche gibt die das wieder besser finden,ich nicht,never...

    Dieser Küßchen links, Küßchen rechts Scheiß. Im Norden sagt man Moin, bei großer Sympathie folgt ein kurzes Nicken

  • Oder eine Gilera 175 von 1958 fahren. Da brauchts weder Blinker noch Rückspiegel. :ico:

  • Schon, aber das ist für die große Reise.

    Das Gerödel ist mit 6 Schrauben abzunehmen.

  • Schon, aber das ist für die große Reise.

    Das Gerödel ist mit 6 Schrauben abzunehmen.

    Gibt es bei der alten EZ auch den Unterschied zwischen "Gepäck" und "Anbauteil"? :/


    Bei meiner SR gab es mal die Diskussion, dass "wenn es nur mit Werkzeug abnehmbar ist, handelt es sich um ein Anbauteil und unterliegt der Eintragungs- bzw Freigabepflicht.." :444:

    Meinen Munitionskistenhalter kann ich deshalb ohne Werkzeug abnehmen und somit gilt er als "Gepäck", was dann keiner Eintragung oder Freigabe bedarf :406: :350:

    Gruss,
    Mika
    ________________________________________


    Sprachkurs Deutsch: "was ist das für ein Fall: "Du hättest nie geboren werden sollen" ?
    Antwort: "Präservativ Defekt" :D

  • Bei meiner SR gab es mal die Diskussion, dass "wenn es nur mit Werkzeug abnehmbar ist, handelt es sich um ein Anbauteil und unterliegt der Eintragungs- bzw Freigabepflicht.." :444:


    unfug. nach der logik wären ja sogar geschraubte seitendeckel oder andere griffgummis eintragungspflichtig... und die krauser-koffer und deren halter (nur mit werkzeug!) brauchen auch weder abe noch eintragung.

    meines wissens müssen nur änderungen, die eine gefährdung von verkehrsteilnehmern herbeiführen können, eingetragen werden. sprich sicherheitsrelevante bauteile. also änderungen an rahmen, bremsen, lenkung, fahrwerk, reifen, tragende teile usw.

    plus alles, was leistung, abgas oder sound betrifft.

  • Bei Baujahr 1958 fragen die nach nix. :436:


    Kein Spiegel, kein Blinker, kein Bremslicht, ect.

  • Bei Baujahr 1958 fragen die nach nix. :436:


    ...jep. und warum? weil es damals noch keine kba-abe und weniger pflichtbauteile gab. :r:


    ich baue ja gerade eine 78er sr neu auf, da musste ich mich zwangsweise mit dem scheiss beschäftigen.

    der hinweis auf die abe steht im alten kfz-brief auf der ausklappseite. die ersten sr hatten die schon, das war die a653. die folgenden jahrgänge hatten die immer noch, aber mit "nachtrag 1-3". jede dafür relevante herstellerseitige änderung gegenüber dem ursprungsmodell wird in den nachträgen beschrieben. mehrere pro nachtrag. die 48t hatte eine komplett neue kba-abe namens d392. auch da gibts dann später nachträge.


    alles, was da jeweils drin beschrieben ist, ist bei veränderung eintragungspflichtig. aber blöderweise kann man die weder beim hersteller noch beim kba downloaden. der sachverständige hat da irgendwie zugriff, gibt dir aber nicht das dokument weiter. nach meiner erfahrung mit den graukitteln ist es in deutschland tatsächlich weniger aufwendig und billiger, offiziell sein geschlecht zu ändern als eine 78er wieder auf die straße zu bekommen...

  • Du sollltes einen Prüfer suchen, der das kann. In Bad Aibling z.B. gibt es so einen.

  • ... aber blöderweise kann man die weder beim hersteller noch beim kba downloaden. der sachverständige hat da irgendwie zugriff, gibt dir aber nicht das dokument weiter...

    Mir haben sie bei der Umschreibung sowohl bei SR als auch XT die "N" bei der Lautstärke gestrichen. Hab ich erst später gesehen, also wieder hin zur Zulassungsstelle. Die alten Briefe haben die einbehalten und ich wollte die auch nicht haben.

    Auskunft der ZLS: das wird schwierig, da brauchen wir die Original ABE
    Die Dame hat mir dann ein Schreiben für den TÜV gegeben, mit meinem Anliegen. Also ab zum TÜV - bei uns glücklicherweise gleich neben an. Die haben das rausgesucht und mir kostenlos mitgegeben in einem VERSIEGELTEN Umschlag - also nix ich mach mal kurz ne Kopie.

    Die ZLS hat das dann bei beiden Mopeds auch!! kostenlos wieder nachgetragen.


    Nur mal so zum Thema "die ABEs gibt es nirgends"

    Die Einführung des 2. Zylinders war nur eine technische Spielerei...

  • Nur mal so zum Thema "die ABEs gibt es nirgends"


    sag ich ja gar nicht. ich sagte, die gibts nirgendwo zum download.

    geben tut es die, sachverständige und behörden haben zugriff. aber wie du schon am versiegelten umschlag erkennen kannst, bekommst du die unverständlicherweise nur sehr schwer zu sehen, wenn überhaupt...

  • Du sollltes einen Prüfer suchen, der das kann. In Bad Aibling z.B. gibt es so einen.

    Die Suche nach einem "KFZ-Sachverständigen" in Diensten des TÜV kann da sehr hilfreich sein..


    Meine SR hat alle nötigen Eintragungen und jeder Umbau wird im Vorfeld besprochen und dann auch von eben jener Person nach Umbau abgenommen/eingetragen..


    MEIN Rat hier ist immer, dass es keinen Sinn macht die Herren Prüfer vor vollendete Tatsachen zu stellen nach dem Motto "hab hier umgebraut, nun trag mal ein"..

    Besprecht den Umbau/Aufbau und lasst ihn begleiten, dann kommt Ihr auch so auf die Straße..

    Gruss,
    Mika
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  • unfug. nach der logik wären ja sogar geschraubte seitendeckel oder andere griffgummis eintragungspflichtig... und die krauser-koffer und deren halter (nur mit werkzeug!) brauchen auch weder abe noch eintragung.

    meines wissens müssen nur änderungen, die eine gefährdung von verkehrsteilnehmern herbeiführen können, eingetragen werden. sprich sicherheitsrelevante bauteile. also änderungen an rahmen, bremsen, lenkung, fahrwerk, reifen, tragende teile usw.

    plus alles, was leistung, abgas oder sound betrifft.

    Wie gesagt, ICH habe diese Diskussion schon gehabt..


    Davon abgesehen meine ich mich erinnern zu können, dass es für das Krausersystem doch mal eine ABE gab, aber da mag ich mich auch täuschen..

    Gruss,
    Mika
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