Moin.
Das Zusatzschloss kann ausgetragen werden. Es ist ein Relikt aus der Zeit in der der TÜV noch im Mittelalter lebte und erst sehr spät lernte mit der Zeit zu gehen.
Aber es kann auch drin bleiben.
In 34 Jahren FJ1100 (Grauimport`85 mit so einem Eintrag) sind weder Rennleitung noch HU-Prüfer jemals auf die Idee gekommen, nach dem (tatsächlich unter der Sitzbank) mitgeführten Bügelschloss zu fragen.
Beim Wechsel auf einen neuen Brief war die Eintragung Geschichte.
Gruß - Ingo