Hallo
Ich war der Meinung, dass es egal sein könnte, ob da ein Sichtfenster oder der Behälter durchsichtig ist oder eben keins von beiden. Anscheinend gibt es da doch eine Vorgabe für die Zulassung von den Behältern, nur finde ich nicht die richtige Aussage oder Niederschrift dazu. Hier nur etwas, einfach in Google eingeben:
EU-Richtlinie 93/14/EWG unter B.2.2.8 sowie in 5.2.8 der ECE R78
Ich bin kein Freund von Paragraphen oder ...., ist halt nur doof, wenn der TÜV bei der Prüfung, die Polizei am Straßenrand, oder der Sachverständiger im Schadensfall nicht mitspielt. Lustig, die Scheibchen sind aus Kunststoff, die ich ausgebaut und hier als Neuware liegen habe und nicht wie ich zuerst dachte, dass die allgemein aus Glas sind.
Gruß Micha