Hallo
Zitat aus der Webseite von Bike Promotion :
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Haftpflichtversicherung -- Ganz wichtig !!! - 05.04.2003
Laut neuester Gesetzeslage gilt der Haftungsverzicht (siehe Allgemeine Teilnahmebedingungen), den jeder Teilnehmer vor der Veranstaltung unterschreibt, nur noch für Sachschäden. Es ist nicht mehr möglich, pauschal alle anderen Teilnehmer eines Trainings von der Haftung für Personenschäden freizustellen. Es besteht also die theoretische Möglichkeit, das ein Teilnehmer den anderen auf Schmerzensgeld etc. verklagen kann, weil dieser an einem Rennstreckenunfall angeblich die Schuld trug...
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Versteht mich richtig, ich will hier keinem den Spaß vermiesen, ich will ja selber mitfahren.
Vielleicht können ja die Veranstalter beim Betreiber der Rennstrecke mal nachfragen ob er die Möglichkeit hat, eine Versicherung anzubieten. Eventuell als Option, daß man sich versichern kann, nicht muß.
Henrik, sei überrascht, die Gothaer bietet eine solche Versicherung an:
Nochmals Zitat von Bike-Promotion
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Eine Unfallversicherung deckt Schäden ab, die der Versicherte als Person aufgrund eines Unfalls erleidet. Die allgemeinen Unfallbedingungen, die bei (fast) allen Gesellschaften gleich sind, schließen eine Leistung aus, wenn der Versicherte bei einer Motorsportveranstaltung zu Schaden kommt! Im Gegensatz dazu leistet die Absicherung der Gothaer Versicherung auch, wenn der Versicherte das Hobby Motorsport betreibt. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der selbstgewählten Grundsumme (ersichtlich aus dem Antrag) und der Gliedertaxe.
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Gruß
peter