Hallo miteinander,
ich möchte jetzt nicht alle Punkte ansprechen aber die wichtigsten:
-Sehr entscheident ist das Gelände. Wenn man zum Beispiel an eine Grilhütte anmietet sind viele rechtliche Sachen wie offenes Feuer Einhaltung der STVO auf dem Gelände u.ä. häufig schon durch den Vermieter geklärt, d.h. erstmal diesem Löcher in den Bauch fragen.
-Es muss zwischen einer Privatfeier mit geschlossener Gesellschaft und einer öffentlichen Veranstaltung unterschieden werden. Geschlossene Gesellschaft bedeutet dabei wirklich das nur geladene Gäste da sind, geladen ist dabei recht schwammig formuliert. Wenn du ein Treffen zum Beispiel hier im Forum ankündigst geht das nicht mehr als geschlossene Gesellschaft durch, wenn du jedoch jedem ne PN schreibst dann schon. Man mag es kaum glauben bei einem befreundeten HMC wurde mal von der Polizei nach einer Gästeliste verlangt.
-Wenn das Treffen öffentlich sein soll, dann frag am besten beim zuständigen Ordnungsamt an. Manche Gemeinden haben da sogar Checklisten die sie für solche Fälle aushändigen
-Hier wurde von einem Haftungsverzicht gesprochen. Leider haben die Dinger nur ne sehr eingeschränkte Gültigkeit. Deshalb Vorsicht.
Gruß Heiko