Hallo Maddin65 und hallo an alle,
in der ABE (= Allgemeine Betriebserlaubnis) Nr. A653 für den Typ 2J4, also unsere SR500, erstellt am 06.03.1978, steht explizit für die Art der Bereifung unter Punkt 6.3.11 der ABE:
LUFTREIFEN .
in der ABE (= Allgemeine Betriebserlaubnis) Nr. D392 für den Typ 48T (also für SR500 ab ´84), erstellt 18.01.1984, steht explizit für die Art der Bereifung auch unter Punkt 6.3.11 der ABE:
einfach, LUFTREIFEN.
Somit steht bei den Reifengrößen laut ABE nichts von einer Reifenbindung, also kein Hersteller und auch kein Reifentyp.
Bei allen anderen eingetragenen Reifen kann der Sachverständige eine Reifenbindung vorgesehen haben, muss das aber nicht.
Diese Bereifungen mit Reifenbindung (also Hersteller und/oder Typ) müssen dann explizit im Fz.-schein oder der ZB1 stehen.
Dies ist die Sachlage.
Grüße
Harry
woher ich das wohl weiß...