Hi,
klasse, endlich auch noch mein Senf dazu:
Wichtig sind Lenkerbreite und Winkel zur Fahrzeugsenkrechten.
Außerdem ist der Lenker KEIN bewegliches Teil!! sondern z.B. das Vorderrad mit Achse!
Und jetzt noch was.
2 nach hinten wirkende Blinker, einmal fest und einmal beweglich?? gehen eigentlich gar nicht! Das geht laut StvZo nicht, sagt mein Prüfer.
Also müßte man die nach hinten wirkenden Gläser der vorderen Blinker schwärzen, was aber auch nicht geht, da dann die BE erlischt!
Also entweder illegal mit 2 nach hinten wirkenden Blinkern oder ilegal mit vorne modifizierten Blinkern.
ALLERDINGS gibt es bei den O-Augen 2 unterschiedliche Gläser mit verschiedenen Nummern, und die meisten O-Augen haben nur noch die Nummer für nach vorne wirkende Gläser, also wieder illegal??
Wer noch alte O-Augen hat, sollte mal die Prüfnummern kontrollieren, ob er auch 2 verschiedene Gläser drin hat..
Im Prinzip sind O-Augen mit 2 verschiedenen Gläsern für vorne und hinten ohne hintere Blinker völlig legal, da ja die Bauartgenehmigung nur davon ausgeht, daß am Motorrad keine hinteren Blinker vorhanden sind.
BTW sind die O-Augen damals von Hella ja für ein Urdeutsches Produkt entwickelt worden, nachdem in D Blinkerpflicht eingeführt wurde:BMW!!
Ciao
Stefan