Zitat
Original von Torsten3
Standlicht ist also vorgeschrieben, es wird aber meist uebersehen...kostet bei einer Kontrolle laut Bussgeldkatalog 10 Euro.
Sicher?
http://www.jurathek.de/showdoc…3121&ID=7458&referrer=465
Ich verstehe das alles so, dass ich mein Motorrad im dunkeln nicht unbeleuchtet auf der Fahrbahn abstellen darf, neben der Fahrbahn denn aber wohl doch. Die Verpflichtung, am Moped Standlicht zu haben, kann ich nicht erkennen.
Und innerhalb einer geschlossenen Ortschaft gilt:
"... Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, (...) dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden. ..."
Also letztlich auch wie ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft.
Kennt sich da jemand besser aus (Musterurteile etc.).
Michael