Hallo Micha,
wie lief denn die Messung ab?
Also so weit ich weiß, bedeutet das N, dass nicht einfach nach der aktuellen Vorschrift (Gerät 50 cm/45 Grad von der Auspuffmündung) gemessen werden darf, sondern wie seinerzeit üblich mit einer Entfernung aus immerhin 7 m Abstand.
Oder alternativ nach heutiger Messmethode dann eben diese 21 db/A Zuschlag, was eben für alle älteren Zulassungen mit diesem Zusatz N gilt.
Ich würde mal Tante google bemühen, dann mit den Ausdrucken dem TÜV-ler noch mal auf die Pelle rücken oder ggf. woanders hin gehen.
liegrü
Gandi