Danke Torsten.
Es ist halt so: Auf dem Gehweg parken ist auch nicht erlaubt. Meistens sagt halt keiner was. Außer in Stuttgart, da wird man abgeschleppt.
Und so ist das auch mit so Kinkerlitzchen wie den Spiegeln. Eigentlich interessierts keinen, aber wenn so ein Versicherungskorinthenkacker meint, du hättest den Laster, der dich vorfahrtsnehmend überrollt hat, in deinem rechten Spiegel gesehen (wobei er natürlich von links kam!), dann werden plötzlich alle Register der Straßenverkehrszulassungsordnung rausgekramt. Und dann hast du eben verloren.
Ich habe mir vor Jahren, als ich noch trödelnder Student war, in der Unibibliothek die Zeit damit vertrieben, die StVZO samt Zusätzen zu lesen (zumindest die interessanten Teile). Die Grundaussage ist (wie immer) sehr einfach: was dran ist, muss dran bleiben. Jede technische Verschlechterung ist nicht zulässig.
Dass die Offiziellen das selbst nicht so ernst nehmen, sieht man an Details wie z.B der EG-ABE für die BSM-Tüten, die im Fahrbetrieb deutlich mehr als doppelt so laut sind wie zulässig.
Markus