servus,
hab das Thema mit meinem Prüfer (und der hat Sachverstand ) auch schon mal angesprochen theoretisch machbar, aber dann richtig...
1. Problem bei den meisten Lösungen ist das Rücklicht. Denn die meisten bringen es auch seitlich an. Das is bei einem Rücklicht schon mal nicht erlaubt.
2. Problem ist die Sichtbarkeit von der "falschen" Seite... muß in nem Winkel von 45% von beiden Seiten komplett lesbar sein.(meistens zu weit vorne und zu weit innen montiert da es sonst die Optik zu sehr versaut).Ein Mindeestabstand vom Boden gibt`s auch noch, hab das Maß aber nicht im Kopf, ist aber glaub ich nicht so Tragisch, da es sicher keiner unterhalb der Achse montieren will.
3.Kennzeichenbeläuchtung ist Pflicht, Rückstraler (Katzenauge) genauso. Rückstraler mittig und nicht Dreieckig, Prüfnummer muß drauf sein.
Das war alles auf die StVO bezogen und nicht auf EU-Zulassung.
Fazit: Vorher mit Prüfer durchsprechen und alles wird gut.