... stimmt, man sollte es mit der Angst vor'm TUEVler nicht uebertreiben.
Einfach bloed stellen hift schon mal
... aber geregelt ist da schon so einiges, habe meine ollen Felgen naemlich auch poliert (die waren echt arg vernarbt) und war ueberrascht welche Paragrafen da greifen: "Das nachtraegliche Polieren von Kraftradrahmen, Rahmenteilen oder dynamisch belasteten Teilen (...) ist nur zulaessig, wenn zweifelsfrei durch das Polieren eine Schwaechung der Bauteile ausgeschlossen werden kann. Durch Schleifen bearbeitete Schweissnahtueberhoehungen sind allerdings unzulaessig. Das nachtraegliche Polieren von Raedern ist ebenfalls nicht gestattet"
Solange der gute Mann nicht merkt, das man beim Glanz nachgeholfen hat, ist's wohl ok.
Augen zu und durch ...
Gruss
ralfi