Ich fahre auf der SR 400 hinten einen BT45 100/90-18 M/C 56H tl statt dem 90/100-18M/C 54S, der im Fahrzeugschein steht. Bisher gab es beim TÜV keine Probleme, da ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone vorweisen konnte.
Muss ich jetzt im Frühjahr Probleme erwarten, obwohl in der Unbedenklichkeitsbescheinigung dies steht?
"Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen, stellt bei Einhaltung der unter Kapitel I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG zur Reifenbreite einzuhaltenden Forderungen keine Änderung im Sinne des §19 Abs. 2 StVZO dar, somit ist eine Änderungsabnahme im Sinne des §19 Abs. 3 StVZO nicht erforderlich.
Eine amtliche Befassung sowie die Änderung der Fahrzeug-Papiere sind nicht erforderlich."
Auf eure Einschätzung bin ich gespannt:
Gruß Rainer