also so absolut kann man das für kein Bj., irgendwelchen Richtlinien oder TÜV sagen, denn bei den diversen Vereinen arbeiten auch nur Menschen (um es ggü. den paar betreffenden Graukitteln mal seeehr vorsichtig und wohlwollend zu formulieren).
Ausgangspunkt: meine 79er 2J4
1. Versuch, meine Hellas eintragen zu lassen (TÜV Trier 1988 )
"ABE stammt ja aus den 60ern - die gilt für heutige Moppeds nicht mehr - trage sie nur i.V.m. Okinool-Yamaha-"Wurstblinker" hinten ein" - und anschliessend der gut gemeinte Rat "aber lassen sie sich nicht von der Polizei erwischen, 2 Blinker nach hinten sind nicht erlaubt !!!!"
(Resignation vor dem technischen Sachverstand des Hilfsbleistiftanspitzgesellen)
2. Versuch (TÜV Köln 1992)
"Lenkerendenblinker sind nur bei Oldtimern erlabt, ihre müssen sie sofort abbauen, sonst lege ich ihre Maschine still" (4 Dipl.Ing und 1 Sekretärin waren nötig, mich davon abzuhalten, ihm 5 geballte Argumente dagegen einzubläuen)
3. Versuch (TÜV Engelskirchen 2003) Vorgespräch zur Vollabnahme)
"Original Hella ? - kein Problem, sieht an der SR ja auch besser aus....."
Noch Fragen, Kienzle ?
Viel Glück bei der Suche nach Kompetenz
der Pott