hallo pitou,
da scheinst du ja nocheinmal glück gehabt zu haben. siehe folgendes, hab ich bei http://www.kba.de gefunden:
Rund um den Punkt - Maßnahmen während der Probezeit
Gefahrenabwehrende Maßnahmen verstärken zusätzlich die spezialpräventive Wirkung, die von der zweijährigen Probezeit ausgeht.
Unter dem Aspekt der Unfallverhütung wird bei Fahranfängern auf Probe neben dem Punktsystem eine weitere Gewichtung der Verkehrsauffälligkeit vorgenommen:
* bei schwerwiegenden A-Delikten (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung) und
* bei weniger schwerwiegenden B-Delikten (z. B. technische Fahrzeugmängel)
Das Kraftfahrt-Bundesamt benachrichtigt unabhängig vom Punktestand die Fahrerlaubnisbehörde beim ersten A- oder nach dem zweiten B-Delikt. Nur sie leitet die entsprechenden Maßnahmen zur Fahrerlaubnis ein.
alles klar?
gruss,
flo