ZitatAlles anzeigenOriginal von Straßenschrauber
Ich wollte es nicht glauben.
Es stimmt aber:
Nach einer Entscheidung des höchsten Gerichts (BGH 30.9.2004, Az. III ZR 194/04)
haftet ein TÜV-Sachverständiger nicht für seine Eintragungen, selbst dann, wenn nicht nur einzelne Mängel bestehen, sondern die generelle Benutzbarkeit des Fahrzeugs in Frage steht.
Obwohl der Sachverständige nach Feststellung des gleichen Gerichts hoheitliche Befugnisse ausübt.
Unglaublich, aber wahr.
Tja, was soll man dazu noch sagen... Es gibt echt nix, was es nicht gibt und dessen sollte man sich bewusst sein.
Gruß
Boris