Das Thema ist ziemlich umfangreich...
Nur kurz geschrieben können auch noch andere Größen gefahren werden, wie die im Fahrzeugschein.
Aber unter einer Bedingung:
.....Krad ohne Reifenfabrikatsbindung - sprich SR z.B.
° Umrüstung auf ein anderes Reifenfabrikat mit geänderter Dimension°
Freigabe vom Krad oder Reifenhersteller ist mitzuführen und " die neue Reifendimension muss innerhalb der Bandbreite der Dimensionen der für das Krad genehmigten Reifen liegen"
---Abrollumfang und Breite der geänderten Bereifung liegen zwischen dem kleinsten und größten Abrollumfang sowie der kleinsten und größten Breite aller für das Krad in der Typgenehmigung/ABE aufgeführten Reifen.
Ich hoffe es ist halbwegs verständlich!