Als ich damals meine Norton ummeldete, wollten die mir ´n großes Blech andrehen. Ich protestierte sofort und erklärte, dass es wohl nicht angehen könne, dass innerhalb eines Bundeslandes unterschiedliche Bestimmungen herrschen.
Die Karre sei vorher mit einem kleinen Schild zugelassen gewesen, und das solle doch jetzt wohl auch gehen. Dann meinte die "nette Dame" vom StVA, dass nur Motorräder mit einer EZ vor 1947 ohne Aufpreis (!) ein kleines Kennzeichen bekämen.
Ich sagte, dass die Norton eine EZ von 7/38 habe, womit dann alles klar war. Im Zusammenhang mit diesem Thread frage ich mich jetzt, was es mit diesem "Aufpreis" (der lag damals, 2003, bei 150 Euro) auf sich hat. Ist es demnach möglich, 150 Ocken abzudrücken und dafür anstandslos ein LKR-Schild auch für Moppeds mit einer Erstzulassung nach 1947 zu bekommen . . .?!?
Gruß, Paule