Freigabe 90/90 für 48T von YAMAHA

  • Hallo zusammen,


    war heute bei den Graukitteln um das Thema Reifen mal vorab zu klären.
    Es geht um die Eintragung von 90/90-18 K60 von Heidenau auf der vorderen Felge der 48T (Bj.'87).


    Die Kollegen wollen so einen Reifen nur eintragen, wenn es eine Freigabe von YAMAHA für die 2.15x18 Felge gibt.


    Ich habe zwar eine Herstellerbestätigung von Heidenau, die interessiert die Jungs aber nicht. O-Ton: "Der Hersteller haftet ja nicht, wenn was passiert."
    Ohne Freigabe von YAMAHA wollen die keinen 90/90 eintragen.

    Habe hier schon zig Threadds durchsucht, weiß auch , dass es einige von euch eingetragen bekommen haben. Nutzt aber nix, darauf bei den Graukitteln zu verweisen.


    Auf den YAMAHA-Seiten finde ich keine Freigabe.


    Hat jemand von euch eine entsprechende Freigabe von YAMAHA?


    Besten Dank und bis dann
    Tom

    Chrom bringt dich nicht nach Hause :20:

    Einmal editiert, zuletzt von Tomster ()

  • Gehe zu einem Motorradsachverständigen (Ing.) beim TÜV. Der braucht überhaupt keine Papiere, um Dir irgendetwas einzutragen (Du kannst auch einen Rahmen selbst bauen).
    Nur die Feld-Wald-und-Wiesen-Prüfer, die das sonst nicht dürfen, brauchen für alles Papiere.


  • Hallo Hetzer,


    das mit dem Rahmen ist definitiv so nicht richtig. Wenn der Prüfer das, was jemand in seiner Hinterhofgarage zusammengebrutzelt hat, abnehmen würde, dann müßte er auch konsequenterweise die Verantwortung übernehmen.
    Diese Prüfung übersteigt die Möglichkeiten der Überwachungsvereine bei weitem.
    Ehrlich gesagt, tät ich auch davor zurückschrecken. Ich würde auch auf einen schriftlichen Nachweis bestehen. Entweder z.B. in Form einer statischen Berechnung oder auch Röntgenbilder der wichtigsten Schweißnähte o.ä. Und einen Fahrtest würde ich auf jeden Fall machen wollen.


    Mit den Reifen gebe ich Dir recht, das kann man mit Augenmaß entscheiden, wenn man denn wirklich sachverständig ist.


    LG
    XTheo

  • Klar, so einfach (etwas selbst bruzzeln und dann hingehen und abgenommen bekommen wollen) geht das natürlich nicht. Aber wer vorher hingeht, das fachlich mit dem Sachverständigen abklärt (Rahmenlehre, Schweißerpaß, Röntgenbilder und so), kann das Ergebnis dann auch als eigener Hersteller (mit aktuellem Baujahr) eingetragen bekommen.
    Ich kenne jemanden (einen SR-Fahrer), der das schon (bei einer Dukati) so gemacht hat.


    Aber andere Räder eingetragen bekommen, ist nun absolut kein Problem. Der Sachverständige prüft die Sicherheit und ob genügend Platz nach allen Seiten ist (bei meinem 130-16 ist das allerdings schon sehr grenzwertig ...), dann trägt er ein.

  • Entwarnung!


    Der Prüfer vom TÜV war deutlich entspannter als sein Kollege von der DEKRA.


    Wird wohl auch bei mir kein Prob, die K60 einzutragen.


    Bis dann
    Tom

  • Ah,


    das war jetzt selbsterklärend !
    Die Jungs bei der DEKRA dürfen hier im Westen auch nichts eintragen ohne Vollkasko-Wisch ...


    Gruß


    Joe

    Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen. Walter Röhrl


  • Nur mal zu meiner Information, warum willst du die überhaupt eintragen. Mein TÜV hat mir gesagt, ich solle mir das Geld für die Eintragung sparen und die Freigabebescheinigung bei Kontrollen vorzeigen.

    Ticking away the moments that make up a dull day...

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