Bridgestone BT45R 110/90/18

  • Hallo, da ich zu meinem Thema nix in der Suche findet konnte nun hier:


    Ich habe bei meiner SR500 2J4 Baujahr 1980 (Speichenfelge) für hinten folgende Reifengröße eingetragen:


    110/90-18M/C 61H ContinentalTKV12 und 4.00 S18 gemä Freigabe Hersteller.


    Nun habe ich hinten einen Bridgestone BT45R in dieser Größe montiert. Ist dies zulässig? In der Bridgestone Freigabe ist nur der 4.00 S18 sowie 120/90-18 erwähnt. 4.00 umgerechnet ergibt ja eigentlich 110!?


    Danke für eure Tipps!


    Gruß
    Ingo

  • warte vielleicht noch ein paar andere Meinungen ab


    ich fahr schon ewig vorne 100/90 umher, ist aber nur in Kombi mit hinten 4.10-18 eingetragen worden. Bisher hat´s keinen Prüfer bei meiner SR geschert, und Streckenposten gibt´s hier in meiner Region eher wenig. Vermutlich fehlt denen das Geld für so viel Personal

  • gerade noch im internet gefunden:


    Mit Schreiben vom 4. Februar 2000 und mit Wirkung ab 1. März 2000 hat die Europäische Kommission die bestehende Reifenfabrikatsbindung für nicht zulässig erklärt.
    Die Bestimmungen der Artikel 4, 5 und 6 der seit August 1997 in nationales Recht umgesetzten EG-Richtlinie 92/23, lassen keine Möglichkeiten für eine derartige Einschränkung zu.


    Ausnahme bei Motorrädern hinsichtlich der Aufhebung der Reifenfabrikatsbindung: Es muss bei jeder Abweichung von vorhandenen Fabrikationsbindungen dem Fahrzeughalter eine „Hersteller-, Unbedenklichkeits- und Umrüstbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers“ ausgehändigt werden, die dieser mit sich führen muss! Eine Änderungsabnahme durch eine Prüfinstanz ist dann nicht mehr erforderlich.

  • hmmm.... das das ganze thema neuland für mich ist stellt sich mir leider immer noch die frage ob ich mich mit meinen bridgestones noch im grünen bereich bewege!?

  • zäumen wir die Sache doch mal andersrum auf: wo hast Du die Pelle her? Vom Freundlichen? Und, hat er das Ding auch montiert (also auf die Felge gezogen)? Wenn ja, dann sag ihm, Du vermisst noch die Freigabebescheinigung :411: :406:

  • Stimmt, es gibt keine Fabrikatsbindung mehr, eine Reifenbindung schon.
    Aber du hast ja selbst geschrieben, dass du eine Bescheinigung des Herstellers mitführen musst, der dir die Unbedenklichkeit deiner Moped/Reifen-Kombination bescheinigt.
    Die hast du nicht und wirst sie vermutlich auch nicht bekommen, da der Hersteller des Reifen, deine gewählte Größe nicht für dein Moped freigegeben hat.


    Musst halt selbst entscheiden, ob du "illegal" unterwegs sein willst oder nicht, du Gangster :yl:


    Bis dann
    Tom

  • Lass Dir einfach die Kombi 90/90-19 vorne und 110/90-18 hinten sowie 110/80-18 hinten eintragen und gut ist..


    Dann kannste alle Hersteller in dieser Kombi fahren und hast Ruhe..


    edit: 100/90-19 vorne gepaart mit 120/90-18 und 120/80-18 passt auch noch in den Anhang.
    Immer als "auch genehmigt" eintragen..

    Gruss,
    Mika
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    Einmal editiert, zuletzt von mac_73de ()

  • also aktuell habe ich folgende Kombi zusätzlich in den Papieren:


    100/90/19 Continental Vorne
    110/90/18 Continental Hinten


    Die Bridgestones in dieser Kombi fahren sich übrigends SUPER!

  • Zitat

    Original von sr501
    also aktuell habe ich folgende Kombi zusätzlich in den Papieren:


    100/90/19 Continental Vorne
    110/90/18 Continental Hinten


    Die Bridgestones in dieser Kombi fahren sich übrigends SUPER!


    Dann lass das "Continental" da austragen und gut ist..

    Gruss,
    Mika
    ________________________________________


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