Ochsenaugen

  • Hi,


    ist jetzt vieleicht ne blöde Frage, aber bei meiner neuen SR habe ich eingetragene Ochsenaugen dabei gehabt. (Muß ja sein !)
    Jetzt frage ich mich aber, ob ich einfach die Blinker hinten weglassen kann, oder ob es dafür bestimmte Maße geben muß. (Lenkerbreite ??)
    Ich überlege auch Miniblinker hinten am Rahmen zu befestigen. Sind ggf. hier Probleme bekannt ?(Eintragung ?).

  • Hi FitNess,


    das hängt davon ab,was wortwörtlich eingetragen ist,denn es gibt beide Varianten:Mit und ohne hintere Blinker.
    Wenn Blinker hinten Pflicht sind,dann musst Du genau genommen sogar die nach hinten zeigenden Gläser der O-Augen schwärzen...(Das hängt dann auch noch vom Datum der Erstzullassung ab)
    Deutschland immer viel lustig und viel Reglement!


    Gruß


    Joe

  • Hi FitNess,


    Guck doch mal unter http://www.forbi.net/MotorDiv.htm.
    Da kannst du dir Gutachten etc runterladen.
    Fahre morgen zum TÜV und lasse ein paar Sachen eintragen. Unter anderem auch die Ochsenaugen.
    Habe hinten am Rahmen aber zusätzlich noch Mini- pikes montiert. Sieht ganz gut aus und is mir auch sicherer (damit einen keiner versehentlich von hinten umnietet X( ).
    Werd mal berichten wie´s beim TÜV war.
    Grüße


    Hansel

  • Die hinteren Blinker müssen 24cm auseinanderliegen. Da sollte es also mit am Rahmen befestigten Mini-Blinkern, solange die Dinger 'ne Zulassung haben, wenig Probleme geben, da der Rahmen als solches ja schon eine gewisse Breite besitzt. Ich weis jetzt nicht, wie breit der Rahmen ist, ich habe aber kleine HG-Blinker (mit 'nem kurzen Stummel) dran und dieses Maß nicht unterschritten...


    Gruß,
    JoeBar

  • Ja, ich werd mir auch so Mini-Blinker dran machen. Ist sicherer. Außerdem hab ich da schöne Chrom-Blinkies bei Louis gesehen.


    Jetzt noch ne Frage zu dem runden Rücklicht von Hella. Das ist ja bekanntlich nur bis Bj. 83 legal. Gibt es denn eine andere Alternative für mein Mopped von 1987 ?
    Oder hat jemand erfahrungen mit den Schutzmännern, ob die das überhaupt bemerken (Müßt ich halt alle zwei Jahre das alte Licht anbauen. :D

  • Moin,
    meines wissens sind´s die rot-gelben Gläser, die nur bis Bj 83 eitragungsfähig sind. Mit komplett roten sollte es gehen. Andere Erfahrungen???
    Unsicherer Gruß
    Roland

  • Stimmt!


    Das rote Hella ist legal...
    Ich hab noch so´n Glas und die "Chromblinkies" rumliegen,
    wer sie haben möchte,soll sich melden!


    Gruß


    Joe

  • Zitat

    Original von Fit Ness
    Ja, ich werd mir auch so Mini-Blinker dran machen. Ist sicherer. Außerdem hab ich da schöne Chrom-Blinkies bei Louis gesehen.


    Jetzt noch ne Frage zu dem runden Rücklicht von Hella. Das ist ja bekanntlich nur bis Bj. 83 legal. Gibt es denn eine andere Alternative für mein Mopped von 1987 ?
    Oder hat jemand erfahrungen mit den Schutzmännern, ob die das überhaupt bemerken (Müßt ich halt alle zwei Jahre das alte Licht anbauen. :D



    Servus Fit Ness!


    Habe bei meiner 89er das Hella-Rücklicht mit gelber Bremsleuchte eingetragen bekommen :D . Evtl. beim TÜV nachfragen ob das geht! ?(

  • Mein TÜV Prüfer wollte mir das gelbe Bremslicht nicht eintragen (trotz mehrmaliger Aufforderung). Nicht, weil es nicht zulässig wäre, sondern Originalzitat: "Das interessiert doch keine Sau".
    Bei den hinteren Blinkern mit Ochsenaugen siehts anders aus. Unabhängig vom Baujahr (auch wenn andere anderes behaupten) dürfen Ochsenaugen nur noch in Verbindung mit hinteren Blinkern eingetragen werden. Die 24cm sind korrekt als Abstand, allerdings wird von Aussenkante Rücklicht zu Innenkante Blinker gemessen, d.h. wenn ein breites Rücklicht dran ist, müssen die Blinker weiter auseinander...naja, so sind se halt beim TÜV....


    Tschüss,
    Markus

  • Also bei mir steht:
    "Blinkleuchten an den Lenkerenden in Verb. mit serienmäßigem Blinklicht hinten."
    Hm das Serienmäßige Blinklicht hinten hab ich auch nicht
    mehr sondern nen paar kleine am Rahmenheck. Aber von schwärzen der O-Augen nach hinten steht da nichts.
    Also wenn ich mir den Fahrzeugschein da mal so ansehe
    denn stimmt do sowieso nicht mehr viel.
    Muß man denn einen anderen Lenker auch eintragen, wenn man da son Zettel (ABE) für hat?
    Ich war da mal zum TÜV um die offene Version einzutragen 20KW auf 24 oder 27 weiß ich nicht meh genau. Was mir damals schon irgendwie komsich vor kam ist das ich nur nen Zettel mitgekriegt habe auf dem der Umbau bestätigt wird, aber im Fahrzeugschein nichts geändert wurde. Obwohl ich darum gebeten hatte
    auch die Sitzplatzzahl von 1 wieder auf 2 umzuschreiben.
    Machen die das da nicht? Ist das normal oder hab ich bloß keine Ahnung?


    Tass

  • Salü HB-Tass!


    Es wäre irgendwann sinnvoll, Teile mit ABE eintragen zu lassen. Weil Du nämlich immer sonst die ABE mitführem musst - sonst meckern die vom Passat-grün-weiss Club immer. Die Eintragung kostet halt ein paar Euro.


    Du hast Deine Mühle entdrosseln lassen und nur den blau-weissen Schrieb vom TÜV bekommen und nix im Schein/Brief geändert? Dann aber hurtig zur Zulassungstelle und Änderung eintragen lassen. Es sollte "so bald wie möglich" gemacht werden. Sonst meckern wieder die Jungs vom P-G-W Club!


    Hast Du wieder eine normale Sitzbank drauf oder wieso willste von 1Mann auf 2Mann wieder umschreiben lassen?


    Gruss
    Chrischan

  • Hallo HB-Tass,
    warste vielleicht bei der DEKRA und nicht beim TÜV? DEKRA darf nämlich nicht am Brief fummeln, sondern darf nur die Abnahmebestätigung ausfüllen...


    Gruß,
    JoeBar


    PS.
    - Blinker hinten Abstand zur Motorradmitte (Innenseite Glas) 12 cm (also zusammen Blinkerinneseite / Blinkerinnenseite 24cm) Keine Verschriften zum Abstand zum Rücklicht.
    - Blinker vorne 17 cm pro Seite (also Blinker / Blinker 34 cm auseinander) Zusätzlich müssen die vorderen Blinker 10 cm vom Hauptscheinwerfer entfernt angebracht sein...


    So wurde es mir neulich mal telefonisch vom TÜV-Menschen gesagt. Ich kann aber nicht sagen, ob's die 'Altdeutsche', oder die 'EU' - Vorschrift ist...


    PPS. bei mir ist die offene Leistung auch eingetragen, und der Idiot hat nicht die Größe (Kennung) der Hauptdüse vermerkt, sondern die Bestellnummer... X(
    Ich lass es aber so, ist ja prinzipiell richtig...

  • Tach auch!


    Über die netten Herren mit den grauen Kitteln kann man sich wirklich nur wundern:
    Ich habe letzte Woche TÜV,+mehrere Eintragungen machen lassen.
    Beim Lenkerendenblinker(kein Ochsenauge,sondern gelb-konisch) meinte der Inschinör,das er diesen nicht einträgt,da es bei meinem Bj(88) nicht notwendig ist. ?(



    Jetzt warte ich mal darauf ob die Grün-Weissen irgendwann mal was dagegen haben :D


    Hauni


    Bj88 .Warum der Smielie da ist weiss ich nicht ?(

    wer keine antwort kennt, sollte wenigstens Verwirrung stiften

  • Ha dann bin ich zu doof. Habs ja schon immer gewußt.


    War mir echt nicht klar das ich denn damit zur Zulassungsstelle rennen muß. Naja ist ja erst nen Jahr her, und ich bin noch jung.
    Nö ich hab die mit 2er Sitzbank gekauft eingetragen war aber ne 1er. Keine Ahnung was die Süße schon so alles erlebt hat. Naja ich nehme dann auch mal an, daß man in dem Schein nicht mit Kuli irgendwas durchstreichen darf oder?
    Das heißt man muß für jeden Pups, Lenker oder so erst zum Tüv und dann zur Zulassungsstelle?
    Warum wohn ich eigentlich nicht in Griechenland, da malen sie sich die Nummernschilder selber.


    Gruß Tass

  • Hi Tass!


    So ist nunmal die Deutsche Bürokratie. :]


    Mein Fahrzeugschein hat langsam Platzprobleme(wahrscheinlich wollte der TÜV-Onkel deswegen nichts mehr eintragen) :D


    .....Hauni......

    wer keine antwort kennt, sollte wenigstens Verwirrung stiften

  • Hi Hauni,


    mir ham´se heute einen zweiten Zettel dahintergeklemmt,weil kein Platz mehr war...sieht lustig aus und ist bestimmt enorm WICHTIG!


    Gruß


    Joe

  • Was den Abstand der Blinker angeht: Nach der StVZO gilt Mitte Leuchtmittel, das hab ich mir zunutze gemacht, weil meine Birnchen im Blinker weit aussen stehen. Das mit dem Abstand vom Scheinwerfer stimmt allerdings, bei mir aber auch nicht so schlimm, weil 125 mm Durchmesser. Die hinteren Blinker müssen aus einem Winkel von 45 Grad sichtbar sein, Ochsenaugen in Verbindung mit hinteren Fahrtrichtungsanzeigern (was für ein Wort) müssen hinten geschwärzt sein. Eintragungspflichtig ist's allemal. Lasst euch bloss nix erzählen. Kost nur Asche, wenn grün-weiss ankommt!

  • Hallo zusammen,


    bei meiner 79er steht wörtlich im Schein:


    ww.Ausrüst.mit Fahrtricht.-Anz. an Lenkerenden.Prüfz.K12749, auch mögl. i.V.m. Fahrtrichtungsanz. hinten


    Bemerkung des TÜV-Prüfers auf die Frage, ob ich denn jedesmal beim Anbau der hinteren Blinker die OA. nach hinten abdecken muss:
    Würde ich so lassen, 2 Blinker sieht man besser als einen!


    @ Joe: Das war der Kroll in Minden, der hat mir auch die Konis, die Halbschale und den Tank wahlweise eingeragen! :D Ich finde den Kerl gut.


    Gruss


    Stephan

  • Hallo Maria!
    Das mit dem eintragen dachte ich mir eigentlich schon.
    Aber soll ich den TÜV-Onkel mit Waffengewalt zwingen :D ,oder nochmal einen anderen Inschinöör aufsuchen. ?(
    Es ist eigentlich saudoof darum zu betteln das man was eingetragen bekommt.


    Hauni

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    Ja, alles frisch. K&N Luftfilter auch gereinigt und geölt.
    An der SR ist bisher noch alles Original (außer Stahlflex Bremsleitungen und Spiegel), auch der Originalvergaser VM 34 SS .

    Gruß
    Georg

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