Moin,
finde ich auch irgendwie komisch. Eigentlich muss jede Abweichung zur Fahrzeug-ABE in die Papiere eingetragen werden. Was bei welcher EZ möglich ist, ist dabei aber ein anderes Thema.
Was unter anderem die Beleuchtung angeht, gibt es seit einiger Zeit zwei unterschiedliche Situationen:
1. die alten K-Nummern: Das muss dann eingetragen werden:
2. die neue E-Nummern: Die Zahl hinter dem E beschreibt die Bestimmung des Bauteils. Hier ist keine Eintragung nötig.
Da du die hinteren Blinker abgebaut hast, entspricht dein Möp eigentlich nicht mehr der ursprünglichen Bescheibung. Du hast zwar "hintere" Blinker, nämlich die hinteren der O-Augen, aber die sind jetzt vorne angebracht. Das müsste dann in den Papier ungefähr so lauten: "Lenkerendenblinker ohne hinter Blinker". Hast du die neuen mit E-Nr. kann es dann wirklich sein, dass die hinteren weg müssen (E12 für vorne und E14 für hinten oder andersrum), da ja sonst 6 statt 4 Blinker verbaut sind. Das ist in der Möp-ABE so nicht definiert. Hast du die alten Gläser an den O-Augen mit K-Nr. müssen die auch entsprechend eingetragen werden.
Es könnte auch sein, dass bei O-Augen mit E-Nr. die hinteren abgeklebt werden müssen, wenn hinten die original oder Zubehörblinker mit K- oder E-Nr. verbaut sind.
Das ganze ist wirklich eine richtig knifflige Sache, da hier nationales und EU-Recht zusammen gebracht werden. Hetzer hat das mal schön dargelegt. :446:
Ich würde da bei einem anderen TÜV nochmal genau nachfragen, damit es keinen Ärger mit den Streckenposten gibt. Sauber eingetragen, ob rechtlicht nowendig oder nicht, wäre mir sicherer.
Also ich blicke da selbst noch nicht ganz durch.
Greeting,
Dirk
Edit: Link eingefügt.