ZitatOriginal von Philipp
Jetzt tu mal nicht gleich so rumgrätzen!
Sicher sind da zwei Halterungen. Aber vorgeschrieben sind zwei Spiegel erst ab 90. Also kann ich trotz der zwei Halterungen mit einem fahren, und zwar legal, wenn die EZ vor 90 ist. Auch heute noch.
Da biste im Irrtum, z.B. Bremslicht, die Pflicht kam auch erst in den 80-ern auf, dennoch darfst Du ein vor dem Stichdatum ab Werk montiertes nicht entfernen ohne Ersatz zu montieren.
Die zusaetzlichen Teile ab Werk gehoeren mit zur Betriebserlaubnis das Fahrzeugs; da gibt es noch andere Teile die heute deshalb noch ausgetragen werden sollten.
Have A Nice Day
Torsten