§Vorschriften und Änderungen

  • Zitat

    Original von Philipp
    Jetzt tu mal nicht gleich so rumgrätzen!
    Sicher sind da zwei Halterungen. Aber vorgeschrieben sind zwei Spiegel erst ab 90. Also kann ich trotz der zwei Halterungen mit einem fahren, und zwar legal, wenn die EZ vor 90 ist. Auch heute noch.


    Da biste im Irrtum, z.B. Bremslicht, die Pflicht kam auch erst in den 80-ern auf, dennoch darfst Du ein vor dem Stichdatum ab Werk montiertes nicht entfernen ohne Ersatz zu montieren.
    Die zusaetzlichen Teile ab Werk gehoeren mit zur Betriebserlaubnis das Fahrzeugs; da gibt es noch andere Teile die heute deshalb noch ausgetragen werden sollten.


    Have A Nice Day
    Torsten

  • Danke Torsten.


    Es ist halt so: Auf dem Gehweg parken ist auch nicht erlaubt. Meistens sagt halt keiner was. Außer in Stuttgart, da wird man abgeschleppt.
    Und so ist das auch mit so Kinkerlitzchen wie den Spiegeln. Eigentlich interessierts keinen, aber wenn so ein Versicherungskorinthenkacker meint, du hättest den Laster, der dich vorfahrtsnehmend überrollt hat, in deinem rechten Spiegel gesehen (wobei er natürlich von links kam!), dann werden plötzlich alle Register der Straßenverkehrszulassungsordnung rausgekramt. Und dann hast du eben verloren.


    Ich habe mir vor Jahren, als ich noch trödelnder Student war, in der Unibibliothek die Zeit damit vertrieben, die StVZO samt Zusätzen zu lesen (zumindest die interessanten Teile). Die Grundaussage ist (wie immer) sehr einfach: was dran ist, muss dran bleiben. Jede technische Verschlechterung ist nicht zulässig.


    Dass die Offiziellen das selbst nicht so ernst nehmen, sieht man an Details wie z.B der EG-ABE für die BSM-Tüten, die im Fahrbetrieb deutlich mehr als doppelt so laut sind wie zulässig.


    Markus

  • Ja, bei den Autos ist das ähnlich. Vor einem bestimmten Datum (1970?) braucht es keinen Sicherheitsgurt, - wenn original keiner drin war (neue Kuriosität seit dem 25.12.2005 ist für Kabrios, daß man dann ohne Gurt laut diesem neuen Gesetz einen Helm aufsetzen muß ...).
    Wenn aber einer eingebaut ist, darf man den nicht ausbauen (zum Glück muß ich mich auch in neuen Autos mit eingebautem Gurt nicht anschnallen - und in Kabrios ohne Gurt keinen Helm aufsetzen ...).

  • O.K., dann befand ich mich seit Jahren im Irrtum.
    Ich finde dennoch nicht in Ordnung, in welchem Ton man hier auf einen Irrtum hingewiesen wird. Ich denke, das kann man auch anders machen.

  • Zitat

    Original von Philipp
    O.K., dann befand ich mich seit Jahren im Irrtum.
    Ich finde dennoch nicht in Ordnung, in welchem Ton man hier auf einen Irrtum hingewiesen wird. Ich denke, das kann man auch anders machen.



    An meiner war nur ein Spiegel dran, als ich sie im April 86 vom Yamahadealer abholte.
    Nobby

    ---------------------------------------------------------------------------------------------------


    Better Motörhead than dead!

  • Mein rechter ist den Vibrationstod gestorben, seitdem fehlt er. Und da ich für mich abgespeichert hatte, daß es den nicht braucht und in 17 Jahren kein TÜV und keine Polizei dies bemängelt hat, bin ich davon ausgegangen, daß das so ist, wie ich meine.
    So wie es Thorsten erklärt hat, ist es für mich schlüssig und korrekt.

  • Zitat

    Original von Philipp
    Ich finde dennoch nicht in Ordnung, in welchem Ton man hier auf einen Irrtum hingewiesen wird.


    Da hast du aber einige hier noch nicht kennen gelernt. Mit dem geschriebenen Wort ist es schwierig, weil man oft missverstanden wird. Meist sind die Dinge gar nicht so böse gemeint, wie sie vielleicht klingen.


    Ist halt schwer, wenn man die Gesetzeslage erklären will und immer wieder kommt einer und sagt: "Bei mir hat sich noch nie einer beschwert."
    Hier war doch nach Fakten gefragt und die wurden versucht zu erklären.


    Das letzte Mal beim TÜV mit einer 78er waren die ersten Worte des Prüfers (noch vor "guten Tag") "ein Spiegel ist aber nicht zulässig und gelbes Bremslicht geht auch nicht". Da bringt es mir nichts wenn ich antworte, dass ihr gesagt habt, ihr hättet das auch und noch nie Probleme damit gehabt.
    :du:

  • Aber er kann bei dem Baujahr doch bestimmt eintragen, daß nur noch ein Spiegel und eben ein gelbes Bremslicht jetzt dran sind. Dann wird die Betriebserlaubnis eben entsprechend geändert; und er hat damit auch nicht gegen das Gesetz verstoßen, weil die zwingenden Gesetzesänderungen erst nach dieser Erstzulassung kamen (so wie ich eben nur noch Fahrtrichtungsanzeiger an den Lenkerenden habe, obwohl die SR original hinten Blinker hatte und keine an den Lenkerenden; durch die Eintragung wurde die Betriebserlaubnis entsprechend geändert).

  • Austragen geht vielleicht, nur ist dann die Frage ob die Austragung zulaessig ist.
    Ein gelbes Bremslicht stellt keine Gefahr da, nur ohne Bremslicht wiederum doch, so koennte es auch mit den Spiegeln ausgehen sobald sich jemand darum kuemmert z.B. eine Versicherung.


    Da wir schon bei der Beleuchtung sind, bei Beleuchtungeinrichtungen mit einem E muss diese eingetragen werden da bei der Produktion des Fahrzeugs andere Richtlinien galten und so abgenommen wurden; und es ist leider nicht zulaessig verschiedene Richtlinien zu mixen:-(


    Have A Nice Day
    Torsten

  • Zitat

    Original von Torsten3
    Da wir schon bei der Beleuchtung sind, bei Beleuchtungeinrichtungen mit einem E muss diese eingetragen werden da bei der Produktion des Fahrzeugs andere Richtlinien galten und so abgenommen wurden; und es ist leider nicht zulaessig verschiedene Richtlinien zu mixen:-(


    Zum Glück weiß das der Durchschnitts-Polizist auf der Straße nicht.
    Und auch die TÜV-Sachverständigen (z.B. der hier in Berlin) haben sich da nicht so. Mir sagte er (z.B. zum Rücklicht und zum Katzenauge), daß es zur HU in Ordnung geht, wenn da ein E-Zeichen drauf ist (bei meinem Vorderlicht auch).
    Meine E-Nummern-Zigarre ist allerdings (mit eben dieser) eingetragen.


    Und Versicherungen können von mir zum Glück nichts holen (ich habe die Haftpflicht nur, weil sie gesetzlich vorgeschrieben ist; ansonsten würde ich ohne Versicherung fahren, - wie ich auch außer dieser keine einzige andere Versicherung habe).

  • Zitat Kik:
    Da hast du aber einige hier noch nicht kennen gelernt. Mit dem geschriebenen Wort ist es schwierig, weil man oft missverstanden wird. Meist sind die Dinge gar nicht so böse gemeint, wie sie vielleicht klingen.
    Ende


    Das ist schon klar, des passt scho jetzt. Wir können uns ja am Sölk zusammenhocken, dann lernt man sich besser kennen und verstehen.


    Ich war halt von meiner irrigen Meinung überzeugt und Markus´Argumente konnten mich nicht davon abbringen usw., wie gesagt, das passt ja nun.


    Eintragen lass ich den einen Spiegel nicht, eher mach ich mir nen 2. hin.
    Aber mir scheint das Paragrphendickicht ist ziemlich undurchschaubar. Möchte nicht wissen, was da noch so an meiner Kiste für Fallstricke schlummern.

  • Zitat

    Original von Hetzer
    Zum Glück weiß das der Durchschnitts-Polizist auf der Straße nicht.


    Davon wuerde ich mal nicht von ausgehen:-(
    z.B. das der Entenschwanz nicht mich benoetigt wird bei neuen Fahrzeugen wissen die auch, ebenso das die mal Pflicht waren und nur eine Austragung zur Befreiung fuehrt; ergo ist es denen bekannt das Richtlinien nicht gemischt werden duerfen. Die Frage lautet wen interessiert oder interessierte das frueher? So gut wie keinen.


    Zitat


    Und auch die TÜV-Sachverständigen (z.B. der hier in Berlin) haben sich da nicht so. Mir sagte er (z.B. zum Rücklicht und zum Katzenauge), daß es zur HU in Ordnung geht, wenn da ein E-Zeichen drauf ist (bei meinem Vorderlicht auch).


    Da regiert zum Glueck der Sachverstand und nicht eine Gesetzeskonformitaet.


    Have A Nice Day
    Torsten

  • Zitat

    Original von Philipp
    Das ist schon klar, des passt scho jetzt. Wir können uns ja am Sölk zusammenhocken, dann lernt man sich besser kennen und verstehen.


    Oh, tut mir Leid! Böse wollte ich bestimmt nicht klingen. Bin halt Schwabe... du wohnst sicherlich auf der anderen Seite von Augsburg ;)
    Sölkpass ist aber nicht angesagt dieses Jahr... Die Bergisch-Ländler haben eine Jubiläumsparty, die geht natürlich vor. Aber es gibt auch sonst noch genug Gelegenheiten, die freundliche Variante von mir kennenzulernen.


    Tschüss,
    Markus


    P.S.: Das Thema kommt recht häufig hier auf. Ich will bestimmt keinem vorschreiben, was er tun und lassen soll. Meine Kisten sind auch alles andere als vorschriftsmäßig. Ich will nur nicht, dass falsches Wissen dazu führt, dass jemand später gar nicht wusste, warum sein Motorrad weggeschlossen wurde oder warum die Versicherung nichts zahlen will. Umbauten sind eben ein Risiko und hier wird gern von angeblich legalen Umbauten geredet, die eben doch nicht so 100% legal sind. Beste Beispiele sind die diversen Auspuff-Threads.

  • Zitat

    Original von Torsten3


    Davon wuerde ich mal nicht von ausgehen:-(


    Naja, mein Moped ist bisher zweimal auf der Straße von der Rennleitung peinlich untersucht worden. Und einer war auch besonders auf Mopeds geschult (ich hatte berichtet).
    Aber da ist jedesmal nur vor allem kontrolliert worden, ob Sachen eingetragen sind, die keine E-Nummer tragen (und dann noch solche Feinheiten mit der Deutschen Sprache, wo man eine Weile brauchte, bis man endlich kapierte, daß "Fahrtrichtungsanzeiger an den Lenkerenden" selbstverständlich beinhaltet, daß sie nur dort sind und sonst nirgends, - also nicht nur weiter vorne keine, sondern auch hinten keine; denn sonst würde da ja stehen "vordere Fahrtrichtungsanzeiger an den Lenkerenden").

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    Ja, alles frisch. K&N Luftfilter auch gereinigt und geölt.
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    Gruß
    Georg

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