Erwischt

  • Hi Pitou,
    auch meine Anteilnahme.
    Die Points gibt's für den Reifen, kannst Du fast froh sein, daß der Vordere nicht auch runter war, das zählt dann nämlich doppelt.
    Beim Kurvenschnippeln hängt es , glaube ich, davon ab, ob Du den Verkehr gefährdet hast. Wenn nicht, sollte die Strafe harmlos, aber teuer ausfallen.
    Als ich vor vielen, vielen Jahren in der Fahrschule mal die Kurve geschnitten habe, sagte mein Fahrlehrer zu mir: Der Mensch ist ein Gewohnheitstier. Du machst das einmal und weitere hundertmal geht's gut, und dann einmal schief...
    Wir sind hoffentlich alle Organspender, aber das muß doch nicht so bald sein, oder?
    Gruß vom
    healer

  • Servus pitou, Was deine reifen, ist mein tempo... Beileid!!! :bash:
    Schaust Du unter http://www.kba.de. Da steht abgefahrene reifen 3 Punkte 50 Euro und minderschwere Ordnungswiedrigkeit. Was das heisst musst du pebo fragen...

    nunc est bibendum :ber:


    porcus
    --------------------------------------------------------------------------

  • Pitou,
    haben sie Dich doch noch gekrallt für´n Bund?
    Doppelt-Beileid... :duell:
    Chris (hat gedient)

  • hallo pitou,


    da scheinst du ja nocheinmal glück gehabt zu haben. siehe folgendes, hab ich bei http://www.kba.de gefunden:


    Rund um den Punkt - Maßnahmen während der Probezeit


    Gefahrenabwehrende Maßnahmen verstärken zusätzlich die spezialpräventive Wirkung, die von der zweijährigen Probezeit ausgeht.


    Unter dem Aspekt der Unfallverhütung wird bei Fahranfängern auf Probe neben dem Punktsystem eine weitere Gewichtung der Verkehrsauffälligkeit vorgenommen:


    * bei schwerwiegenden A-Delikten (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung) und
    * bei weniger schwerwiegenden B-Delikten (z. B. technische Fahrzeugmängel)


    Das Kraftfahrt-Bundesamt benachrichtigt unabhängig vom Punktestand die Fahrerlaubnisbehörde beim ersten A- oder nach dem zweiten B-Delikt. Nur sie leitet die entsprechenden Maßnahmen zur Fahrerlaubnis ein.


    alles klar?


    gruss,
    flo

  • Da kann ich nur eins zu sagen: Nem Kumpel meines bruders ham se ne nachschulung aufgedrückt weil der an seinem auto so pads auf die pedalen im fußraum geklebt hat und die nicht eingetragen waren.
    So viel zu technischen veränderungen.


    MfG Alex

  • Joe
    das ist ja der hit!! Ich hab noch meinen BSM dran und mein T... ist auch noch nicht eingetragen :mo:
    Darf mich eigentlich nicht beschweren :evil:


    PS: Werd den Puffaus wohl noch länger brauchen.
    Brauchst Du ihn in nächster Zeit??

  • Tja,


    es gibt ja auch irre wichtige Auspuffbeleuchtungen oder sogar mit Dioden illuminierte Ventilkappen...
    Wenn Charme und Raffinesse nicht mehr ausreichen,um die Damen zu beeindrucken,dann rennt "Mann" halt in den Baumarkt und holt sich die Zubehör-Schwanzverlängerung...


    Joe

  • Da war er schneller...


    Nein,den Puffaus kannst Du so lange behalten,wie Du magst!


    Gruß


    Joe

  • Mann Pitou, sieht aus, als ob Du nochmal unverschämt Sahne gehabt hättest bei der Geschichte... die Pelle und der Tuff und das Spritfaß wäre zusammen bestimmt nicht ignoriert worden, das sind dann mal eben satte 7 Punkte und in Deinem Fall die Prüfung nach 2 Jahren Huddel-Abstinenz nochmal... ganz abgesehen von der Kohle. Besser den Ball flach halten[1] die nächste Zeit, eh?



    [1] also entweder mit der streng legalen Huddel fahren wie Sau[2] oder mit der illegalen[3] schön brav nach StVO.
    [2] ähm. Natürlich nicht.
    [3] siehe [2]

  • thema ist wie immer ausgiebig behandelt worden.
    selbst die auskunft mit kba kam gut an.


    also, warten auf das schreiben der bußgeldstelle,
    einlassung schön nett formulieren, entschuldigen und so....
    auf die finanzielle situation aufmerksam machen,
    ratenzahlungen vielleicht,
    auf den minderschweren fall hinweisen und abwarten.


    solltest du eine rechtsschutzversicherung haben, vielleicht lohnt sich das einlegen vom einspruch.


    hier im HSK immer: ich " verzweifele " manchmal am rechtssystem :bash::bash::a:


    merke : streitverfahren sind anwalts liebling,


    cu und lass dich nicht unterkriegen....

    Tel.: 110: Wir sind für jeden Spaß zu haben
    ( dieser Autor verwendet alte Rechtschreibung)
    "Das läuft ja im Prinzip!"

  • Danke für die Große Anteilnahme :r:
    Hab schei.. gebaut und werds auch ausbaden :duell:
    Hoffe nur das es nicht allzu teuer wird :du:

  • Erstmal kann man das auch Bezahlen seinlassen, es kommt vor, daß man dann vergessen wird. Mich haben sie auch vergessen, erste Rechnung nicht bezahlt, Mahnung nicht bezahlt und seit Oktober ist Ruhe... Nach 3 Monaten ist das verjährt, bei dem Eifer, mit dem die meisten Beamten arbeiten, ist nicht auszuschließen, daß Du drumkommst.

    "There's only one fatal disease, I've concluded. It's called hypochondria. And it is deadly." Keith Richards


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  • Das mit den 3 monaten gilt glaub ich nicht mehr. Ich mein das hätten die vor ca 3 jahren abgeschafft.


    MfG Alex

  • Doch, ich habe vor étwa einem Jahr in einem damals neuen Bußgeldkatalog gelesen, daß dies nach wie vor gilt. Die können ja nicht endlos lange sowas weiterverfolgen.

    "There's only one fatal disease, I've concluded. It's called hypochondria. And it is deadly." Keith Richards


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  • Vertut Euch nicht mit den Verjährungsfristen bei Verkehrs-OWi[1] - wenn ich's noch richtig weiß, gilt die Verjährungsfrist nur für den Zeitraum zwischen "Begehen der OWi" und "Feststellen des Beschuldigten".
    Steht der letztere erstmal fest sprich ist das Bußgeld rechtskräftig, hilft nur noch zahlen. Durch Hinauszögern kann man's nur verteuern. Es kann zwar dauern, bis das Geld dann eingetrieben wird (die Amtsgerichte, die dann den Gerichtsvollzieher losschicken, sind ziemlich überlastet), aber kommen tut der Mann mit dem Kuckuck...



    [1] Ordnungswidrigkeitn

  • ...was mußt Du auch auf dem Asphalt so dolle am Gasgriff melken......


    Komm' doch lieber mit in die Walachei :dance:


    Wenn Sie Dich nicht rausgewunken haben, hilft folgendes:


    "Ich kann mich nicht erinnern, an diesem Tag mit diesem Motorrad gefahren zu sein." Falls Du mit Helm gefahren bist, erkennt Dich sowieso kein .....


    Meiner FRAU hat das bestens über solch eine Geschichte geholfen. Ende der Veranstaltung, ehrlich wahr...

  • Er ist mit dem Golf seiner Frau gefahren, das geht aber, die war es ja nicht auf dem Photo... Und sagt einfach, sie wisse nicht mehr, wer den Tag die Kiste hatte, fertig. Beim Mopped is eh egal, meist wird von vorne geschossen, kein Kennzeichen, die schauen in die Röhre. Selbst von hinten kann man ja den Fahrer nicht erkennen, da erzählt man denen dann irgendwas, warum man den Tag nicht gefahren sei und muß im schlimmsten Fall nach einigen Malen ein Fahrtenbuch führen.Das wird man dann wieder los, indem man die Karre einen Tag ab oder ummeldet.

    "There's only one fatal disease, I've concluded. It's called hypochondria. And it is deadly." Keith Richards


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  • Unter 80... Das ist eh nicht so tragisch, 1 Punkt und ca. 70 Euro... Über 80 ist da schon schmerzhafter... Damals: 1 Monat, 286DM, 3 Punkte. Heute genau 2 Jahre her...

    "There's only one fatal disease, I've concluded. It's called hypochondria. And it is deadly." Keith Richards


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  • Ja herrschaften!!! Ich glaube wir müssen den begriff rennstrecke und seine bedeutung noch mal durchnehmen!!!


    MfG Alex

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