kurze Gedächtnisstütze

  • Hallo, war eine ganze Zeit nicht on.
    Früher gab es einige Beiträge und Seiten, die sich mit den Bj-spezifischen Besonderheiten beschäftigten.
    Ja, ich habe schon gesucht- vermutlich nicht die richtigen Suchwörter eingegeben.
    Es dreht sich um die Frage, ob ich bei einer 48 t Bj 87 hintere Blinker brauche, ob ein Spiegel links reicht u.s.w.
    Für hilfreiche Tipps wäre ich dankbar.
    Viele Grüße
    Jan

  • Das mit den hinteren Blinkern ist Auslegungssache. Zum 1.1.1987 wurde das Gesetz dahingehend geändert, daß die hinteren Blinker nicht mehr an beweglichen Teilen sein dürfen. Für die meisten Leute ist die Gabel, auf welcher der Lenker mit den Ochsenaugen angebracht ist, beweglich, sodaß O-Augen als hintere Blinker ab diesem Datum nicht mehr ausreichen.
    Es gibt aber auch welche, die das so auslegen, daß der Lenker selbst nicht beweglich sei (mir nicht nachvollziehbar; denn wenn er nicht beweglich wäre, könnte man damit ja nicht lenken ...). Deshalb gibt es auch Leute, die bei einer Erstzulassung nach dem 31.12.1986 eingetragen haben, daß keine zusätzlichen hinteren Blinker zu den O-Augen nötig seien (bei EZ vor 1.1.87 ist eine solche Eintragung nicht nötig, sofern O-Augen statt der serienmäßigen Blinker eingetragen sind, d.h. "Fahrtrichtungsanzeiger an den Lenkerenden").


    Rechter Spiegel ist zwar bei Fahrzeugen, die mindestens 100 km/Std schnell sein können, seit 1990 vorgeschrieben. Das betrifft aber vermutlich nur die dann neu ausgestellten Betriebserlaubnisse.
    Will heißen: Bremslicht ist erst ab dem 1.1.1988 vom Gesetz her vorgeschrieben. Da aber die SR (wie viele andere Mopeds auch) schon vor 1988 bei der Erteilung der Betriebserlaubnis ein Bremslicht hatte und dieses Teil der Betriebserlaubnis ist, kann man nicht einfach das Bremslicht weglassen, weil das eingetragen werden müßte, - aber eine Verschlechterung der Sicherheit wohl niemand einträgt.
    Genau so könnte es auch mit dem zweiten Spiegel der SR vor 1990 sein, der wohl serienmäßig dran war, also wohl auch Teil der Betriebserlaubnis ist.
    In der Praxis aber wird von den meisten eine SR vor 1990 mit nur dem linken Spiegel geduldet (genau wie die kleinen K&N-Motorentlüftungsfilter, die eigentlich auch nicht zulässig sind).

  • Hi Wombat
    ich stimme Hetzter hier völlig zu ins besondere bei den Blinkern, ich habe meine in Hannover eingetragen bekommen Bj. 04.87
    Der Prüfer sagte mir das sei nur mit den Hella Blinkjern möglich ??? Quatsch denke ich aber da er es eingetragen hat meckere ich natürlich nicht
    <!--StartFragment--> neu-1.jpg<!--EndFragment-->

  • Na, wenn ich da nicht noch fündig werde.
    @ Axel. kannst Du mir u. U. eine Kopie dieser Eintragung mailen???



    DANKE an Alle :yl: :yl: :yl:

  • Oh Sch...... Wombat


    Hab heut Mittach noch im Buero gesessen wo ich alle Papiere habe
    Bin gerade im Urlaub auf Fehmarn angekommen ohne Moped ohne Papiere, hier bleibe ich bis mitte August das ist warscheinlich zu lange.


    Ich glaube aber ich habe meinen Schein schon mal hier veroeffentlich wegen der vielen Eintragungen wenn ich den Beitrag finde melde ich mich


    Sorry lass mich wissen ob ich sonst im August helfen soll in Doehren ist ein guter pruefer habe mit Ihm letztes Jahr einen Termin abgemacht vorab telefonisch alles besprochen und keine Probleme gehabt
    Jetzt frag mich mal nach dem Namen der steht auf den Papieren Grrrr.


    Ich betaetige mal die Suche und sehe ob ich was von mir finde

  • nur keine panik axel. ich kann ja mal im archiv nachschauen. Mach Du in Ruhe urlaub, pass auf, dass du genug flüssigkeit zu dir nimmst :403:

Letzte Aktivitäten

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!