o.Lb. und m.Lb.

  • :446:Meine SR T48, Bj 1993 mit Leistungsbeschränkung hätte ich gerne als ohne Leistungsbeschränkung bebrieft und zugelassen. Mein DEKRA-man sagt, ich solle ihm doch die Kopie eines Briefes besorgen, wo das so drinsteht. Ich habe bei ratpak zwar solche pdfs gefunden, aber keine für T48. Hat jemand von Euch einen Brief von einer T 48 mit dem Eintrag o.Lb. und könnte ich da ein jpg oder ein pdf von bekommen? Per email: ulileyser@aol.com?

  • Nein, auch die "offene" mit 34 PS fällt heute immer noch unter "Leistungsbeschränkung".
    Das hat etwas mit diesem neumodischen "Führerschein auf Probe" oder so zu tun, mit dem momentan nur 34 PS gefahren werden dürfen.
    Ich habe keine "Leistungsbeschränkung" mehr, weil ich mir 27 KW habe eintragen lassen; mit meinem Moped dürfen diese "Führerschein-auf-Probe"-Leute also nicht fahren.


    Aufgrund einer EU-Vorgabe wird aber diese Leistungsbeschränkung in den nächsten Jahren angehoben, sodaß mein Moped dann (auch ohne den entsprechenden Eintrag) wieder "leistungsbeschränkt" sein wird, d.h. daß dann (wenn die Grenze bei 40 oder mehr PS liegen wird) auch wieder "Führerschein-auf-Probe"-Leute mit meinem Moped fahren dürfen.

  • Zitat

    Original von Hetzer
    Nein, auch die "offene" mit 34 PS fällt heute immer noch unter "Leistungsbeschränkung".


    Einspruch
    Bei mir wurde das in "ohne Leistungsbeschränkung" geändert, sowohl bei der 2J4 als auch bei der 48T.
    Ich bin auch nicht sicher, ob das irgendetwas mit den Führerscheinregelungen zu tun hat.

    Gruß vom donko


    ________________________________________________________________


    Was ich nicht weiss, das muss man mir erst mal beweisen!

  • Dann steht das halt bei Dir nicht mehr ausdrücklich in den Papieren. Ist aber trotzdem so.


    Früher (also es noch die 27-PS-Regelung gab) war das eine Sache der Versicherungsklasse. Heute bezieht es sich auf diesen "Führerschein auf Probe".


    Das muß wahrscheinlich heute nicht mehr drinstehen; denn vermutlich sind alle Streckenposten so weit geschult, daß sie wissen, daß ein "Füherschein auf Probe" momentan nur bis zu 25 KW geht.


    Tatsache ist halt, daß ein 34-PS-Moped momentan immer noch "leistungsbeschränkt" ist (ob das nun in den Papieren steht oder nicht).
    Das hat also nichts mit einer Drossel zu tun, sondern nur mit diesem blöden "Führerschein auf Probe".
    Aber es gibt große Mopeds, die eigentlich 100 oder mehr PS haben, die aber für solche Führerscheinneulinge auf 34 PS gedrosselt werden; und da steht zur Erklärung (für die für den Hubraum so extrem wenig Leistung) halt "mit Leistungsbeschränkung", damit klar ist, daß auch ein Führerscheinneuling eine "so große Maschine" fahren darf. Sobald seine "Probezeit" vorbei ist, kann er das Moped entdrosseln und die Leistungsbeschränkung austragen lassen.


    Vermutlich hat derjenige, der bei Dir "ohne Leistungsbeschränkung" eingetragen hat, gar nicht gewußt, was er da tat, und hat die "Leistungsbeschränkung" auf die Drosselung auf 27 PS bezogen (inzwischen unwichtige frühere Versicherungsklasse). Oder diese Eintragung ist schon so alt, daß es sich wirklich auf diese damalige Versicherungssache bezogen hat.

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