Vom Low Rider zum C -Racer

  • Gestern war ich mit der SR auf der Waage beim Raiffeisen.
    180KG.
    Als ich zu hause war und in den Brief schaute, stand da nur 130 Kg drin.
    Hab direkt beim Raiffeisen angerufen.
    Aber die Waage ist geeicht. Daran liegt´s nicht.
    Wo hab ich denn nur soviel zugenommen?
    LG
    Christof

  • Wie ich es in Erinnerung habe hat die SR 180 Kg Tuti oschinal :sm:



    130 Kg ist dir ein Fehler unterlaufen ....


    Kuck mal unter G, im Schein bei mir steht da 173 KG . Gerade nachgesehen .

    Ich glaube ich habe Augentinitus



    Ich seh fast nur pfeifen .......... :349:

  • Zitat

    Original von jodybas
    Gestern war ich mit der SR auf der Waage beim Raiffeisen.180KG.


    Meine bringt ca. 15 Kg weniger auf die Waage, weiss jetzt allerdings nicht mehr wie der Tankzustand war. Die Gussfelgen sind leider auch keine Leichtgewichte.

  • Bei mir steht 130Kg im Brief.
    dann habe ich noch einen zweiten Brief.
    Da sind 173Kg eingetragen.
    ......also wohl doch nicht so schlimm.
    Tank ist so mit 5 Liter befüllt-
    LG
    CHristof

  • was steht denn als zulässiges Gesamtgewicht drin? Könne durchaus interessant sein.... :cool:

  • Hallo,
    Brief 1: Leergewicht: 130 Kg Baujahr: 1980
    zul.Gesamtgewicht 378 Kg


    Brief 2: Leergewicht: 173Kg Baujahr: 1983
    zul.Gesamtgewicht 390Kg


    Beide sind 2J4

  • Hallo hallo hallo,
    so war ich heute fast spontan beim Tüv, nach kurzeitiger Terminvergabe. :)
    Alles eingetragen. Yeah.
    Nun noch die Fahrgeräuschmessung.
    Die wird jetzt nicht beim Tüv sondern bei der GTü gemacht.
    In 14 Tagen weiß ich mehr. Naja bestanden oder nicht,
    Also bitte fest Daumen drucken.
    Danke
    LG

  • Guten Morgen,
    gestern war der Termin der Fahrgeräuschmessung.
    Tja, bestanden.
    Alles im grünen Bereich.
    Jetzt werden noch die Papierchen fertiggemacht und dann kann ich bei Sonnenschein und schweinekälte die ersten offiziellen Runden drehen.
    Bericht folgt.
    LG
    Christof
    juppi ja ja juppi jupp jea !!!!
    :ber: :ber:

  • Dann sagste mir Bescheid und kommst hoch in Richtung Hamm,
    Ich fahr dann runter und wir treffen uns. Ich würde mir den Hocker
    Gerne mal sus der Nähe anschauen. :yl:


    Gruß Udo

  • Zitat

    Original von bigblokudo
    Dann sagste mir Bescheid und kommst hoch in Richtung Hamm,
    Ich fahr dann runter und wir treffen uns. Ich würde mir den Hocker
    Gerne mal sus der Nähe anschauen. :yl:


    Gruß Udo


    Jepp das mach ich.

  • Hallo,
    eeeeeeeeeeeeeeeendlich!
    hier ein Auszug des letzten Email kontaktes mit dem Tüv- Prüfer.
    Zitat:
    Hallo Herr Jodwerschat,


    wir haben eine Lücke in der Auslegung der Geräuschmeßvorschriften gefunden, die Ihnen zu Gute kommt.


    Aufgrund der Erstzulassung Ihres Motorrades reicht es aus die Meßwerte im 3. Gang zur Auswertung heranzuziehen.


    Das Gutachten sende ich Ihnen heute per Post zu.




    Mit freundlichen Grüßen



    Nachstes Foto mit Nummernschild.
    Yeah

  • Herzlichen Glückwunsch und danke für den kurzweiligen Bericht hier....
    Hat Spaß gemacht mitzulesen.
    Hast du noch ein Bild mit kennzeichen?
    Sieht super aus die Mühle .
    Eine Anmerkung noch ,hast schon mal überlegt den vordren Scheinwerfer etwas tiefer zu hängen,sodass Oberkante Tank und Obekante Licht in etwa eine Linie bilden?
    Ganz so tief wirst ihn nicht bringen

  • Hallo,.
    Danke für Lob,
    Mit der Scheinwerferhöhe hab ich mir noch keine Gedanken gemacht.
    War in den letzten 3 Monaten nur mit Geräuschmessung beschäftigt.
    Diese Gesetzeslücke ist eigentlich keine. Es ist nur sehr kompliziert welches Baujahr wieviel DB haben darf.
    Hier kennt sich der GTÜ- Mann, der die Fahrgeräuschmessung machte, excellent aus.
    Eigentlich dürfte meine SR viel lauter sein.
    WIe immer- wenn man nichts weiß- muss man wissen wo man es nachlesen kann.


  • Welches Baujahr hast du? Und was ist dann vor 83 erlaubt?
    Hab ich irgendwie nicht erkannt!

  • Hallo und guten Morgen,


    meine ist Bj.:03/80, Stichtag aber ist 11/83.
    Also alles was davor ist darf "theoretisch" bei eingetragen db-Zahl mit "N"-Vermerk im Stand wie im Fahrgeräusch 21DB mehr haben + 5 DB Toleranz.
    Damit hätte man dann ein "P" als Vermerk mit entsprechend höherer DB-Zah.
    Nun gilt es einen TÜV-Prüfer zu finden der das genau so sieht und sich auskennt.
    Die Möglichkeit ist da und auch rechtmäßig.
    Nur ist es sehr schwierig jemand in der passenden verantwortungsvollen Position zu finden.
    Die Messung nach nationaler Form wie früher gemessen wurde ist heute technisch nicht mehr möglich.
    Daher wird nach EG-Norm (glaub ich) gemessen. Die Tolernazen werden dabei einfach unterschlagen, weil man sich unsicher ist udn es ja eigentlich auch schwer zuglauben ist.
    Daher gibt es diese Tolernazen zum Vergleich. Nur der PRüfer muss dies wissen und auch belgen und vertreten können.


    Aber ich habe noch einen Schlupfwinkel gefunden um legal, sogar sehr legal etwas lauter sein zu können.
    Das aber später.
    LG

  • Zitat

    Original von jodybas
    Hallo und guten Morgen,


    meine ist Bj.:03/80, Stichtag aber ist 11/83.
    Also alles was davor ist darf "theoretisch" bei eingetragen db-Zahl mit "N"-Vermerk im Stand wie im Fahrgeräusch 21DB mehr haben + 5 DB Toleranz.
    Damit hätte man dann ein "P" als Vermerk mit entsprechend höherer DB-Zahl


    LG


    Ich hab jetz mal bei mir geschaut,
    Ich hab im alten Brief 83 N eingetragen(Fahrgeräusch)
    Und 77 N (standgeräusch)
    In der neuen Bescheinigung Teil 2 ist weitend breit kein N mehr ,sondern nur noch Fahrgeräusch 83


    Da der alte Brief ungültig ist ,wird sich da nix mehr Regel lassen ,denk ich ?!?

  • Zitat

    Original von jochus
    Ich hab im alten Brief 83 N eingetragen(Fahrgeräusch)
    Und 77 N (standgeräusch)
    In der neuen Bescheinigung Teil 2 ist weitend breit kein N mehr ,sondern nur noch Fahrgeräusch 83
    Da der alte Brief ungültig ist ,wird sich da nix mehr Regel lassen ,denk ich ?!?


    Es zählt die Erstzulassung. Und weil es damals erstzulassungsbedingt eine N-Eintragung war und Du das mit dem alten Brief überdies sogar auch noch schriftlich beweisen kannst, liegt hier ganz offensichtlich ein Fehler vor, den Du berichtigen lassen solltest, d.h. die beiden Ns nachtragen lassen.

  • Zitat

    Original von jodybas
    meine ist Bj.:03/80, Stichtag aber ist 11/83.


    Das mit ´83 bezieht sich auf die N-Eintragung/-Messung. Mit März 1980 wirst Du aber noch einen weiteren Vorteil haben: nämlich daß der Wert nicht in in anderthalb, sondern in sieben Metern Entfernung gemessen werden muß ...

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