erfahrungsbericht ochsenaugen TÜV

  • Hi Zusammen,


    komme gerade vom TÜV und hab meine SR (cafe racer umbau, seit 99 stillgelegt) durch bekommen - juhu! Demnächst gibts ein paar bilder sobald ich die TÜVmässige Kennzeichenhalter abgebaut habe :-).


    Aber jetzt zum Thema Ochsenaugen: Ich hab differse Änderungen eintragen lassen, u.g. GFK Höcker, stummellenker, LSL fussrasten, etc. Ochsenaugen müssen laut meinem TÜVler NICHT eingetragen werden! Ich musste sogar die hinteren Blinker wegbauen! Hab jetzt so also TÜV aber keine Blinker eingetragen. kommt mir alles ein wenig " merkwürdig" vor. Bei der ersten Kontrolle kriegen die grünen (oder blauen?) Kollegen doch einen zuviel, oder?


    Argumente vom Tüvler: Beleuchtungsanlagen müssen nicht mehr eingetragen werden! Und vor Bj 86 und entsprechender Lenkerbreite braucht man hinten keine Blinker.


    Ein paar wochen vorher hat mir ein andere Gutachter beim TÜV was anderes erzählt: Ochsenaugen nur noch mit Blinker hinten - egal wie alt die Kiste ist.


    zwei Tüvler - drei Meinungen....

  • Moin,


    finde ich auch irgendwie komisch. Eigentlich muss jede Abweichung zur Fahrzeug-ABE in die Papiere eingetragen werden. Was bei welcher EZ möglich ist, ist dabei aber ein anderes Thema.
    Was unter anderem die Beleuchtung angeht, gibt es seit einiger Zeit zwei unterschiedliche Situationen:
    1. die alten K-Nummern: Das muss dann eingetragen werden:
    2. die neue E-Nummern: Die Zahl hinter dem E beschreibt die Bestimmung des Bauteils. Hier ist keine Eintragung nötig.


    Da du die hinteren Blinker abgebaut hast, entspricht dein Möp eigentlich nicht mehr der ursprünglichen Bescheibung. Du hast zwar "hintere" Blinker, nämlich die hinteren der O-Augen, aber die sind jetzt vorne angebracht. Das müsste dann in den Papier ungefähr so lauten: "Lenkerendenblinker ohne hinter Blinker". Hast du die neuen mit E-Nr. kann es dann wirklich sein, dass die hinteren weg müssen (E12 für vorne und E14 für hinten oder andersrum), da ja sonst 6 statt 4 Blinker verbaut sind. Das ist in der Möp-ABE so nicht definiert. Hast du die alten Gläser an den O-Augen mit K-Nr. müssen die auch entsprechend eingetragen werden.
    Es könnte auch sein, dass bei O-Augen mit E-Nr. die hinteren abgeklebt werden müssen, wenn hinten die original oder Zubehörblinker mit K- oder E-Nr. verbaut sind.
    Das ganze ist wirklich eine richtig knifflige Sache, da hier nationales und EU-Recht zusammen gebracht werden. Hetzer hat das mal schön dargelegt. :446:


    Ich würde da bei einem anderen TÜV nochmal genau nachfragen, damit es keinen Ärger mit den Streckenposten gibt. Sauber eingetragen, ob rechtlicht nowendig oder nicht, wäre mir sicherer.


    Also ich blicke da selbst noch nicht ganz durch.


    Greeting,


    Dirk


    Edit: Link eingefügt.

  • Das Problem ist ein anderes. Beleuchtungsanlagen mit E-Nummern müssen nicht eingetragen werden.
    Bei Ochsenaugen egal ob Welle oder E Kennzeichnung liegt das Problem darin das Blinker fest am Fahrzeug verbaut sein müssen. Da die Ochsenaugen aber im Lenker verbaut sind ist es für vorn egal aber von hinten sind sie beweglich (zur Fahrzeugmittelachse gesehen) verbaut und müssen mit Ausnahmegenehmigung usw eingetragen werden.
    Seht mal in org.Papiere dort steht selbst für org Blinker Ausnahmegenehmigung für bewegliche Blinkerhalter usw damit sind die schwarzen Gummidämpfer am Blinkerarm gemeint. Der Blinker könnte sich dabei ja bewegen. Beklopt aber deutscher Bürokratenirrsinn.


    MfG Reiner

  • schön das das thema soooo kompliziert ist, das selbst die herren von der Prüfstelle nicht genau wissen was Sache ist. Ich hab extra nochmal nachgefragt " müssen die nicht eingetragen werden?" die antwort war "nein". Ich fahr jetzt so zwei Jahre und beim nächsten Tüv in zwei jahren wird es dann wieder anders sein :)

Letzte Aktivitäten

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!