N Eintrag/ dB Eintragung SR500'80er

  • Hallo zusammen,


    ich habe mit seit kurzem ein schöne SR500 Bj. 80 zugelegt und bin entsprechend neu in diesem Forum. Meine erste Frage bezieht sich auf die Geräuscheintragungen im Fahrzeugschein.


    Eckdaten SR500 aus Fahrzeugbrief vom Vorbesitzer:


    EZ.: 04/80
    Leistung: 24KW
    Standgeräusch: 78 dB
    Fahrgeräusch: 84N dB


    Leider ist mir erst nach der Anmeldung aufgefallen, dass ich in meinem neuen Fahrzeugschein folgende Eintragungen habe: (Die Vorfreude war wohl zu groß ;()


    Leistung: 24KW
    Standgeräusch: 77 dB
    Fahrgeräusch: 83 dB


    Ich habe gelesen, dass gerade der N-Eintrag entscheidend sein soll, weil dadurch eine andere Messmethode herangezogen wird.


    Meine Frage ist nun:
    Sollte ich da hinterher und die Eintragung korrigieren lassen? Oder hat die neue Eintragung einen Sinn?
    Gibt es Gutachten die ich mitnehmen sollte, falls ich nochmal zur Zulassungsstelle gehe?



    Viele Grüße und vielen Dank im Voraus,


    Cotton.

  • Ja, lass das bloß korrigieren.
    Das das N schon mal weggelassen wird, hab ich schon mal gehört.
    Aber warum wurden dann auch noch die Werte geändert?

    Dat is en dampfmaschin


    Nach 30 Jahren hat die Horex endlich gewonnen :yl:

  • Zitat

    Original von Cotton


    Ich habe gelesen, dass gerade der N-Eintrag entscheidend sein soll, weil dadurch eine andere Messmethode herangezogen wird.


    Cotton.


    Soweit ich mich erinnere stimmt das so, also solltest Du das wieder eintragen lassen..


    "N" ist alte nationale Messung aus 7m von 1966, diese wird aber nicht mehr gemacht, also muss der Prüfende einen Wert von 26db(A) inklusive Toleranz auf den Wert im Schein draufrechnen bei der Messung nach neuer Messmethode!!


    Die neue nationale geltende Messmethode mit 0,5m , 45°, halbe Nenndrehzahl gilt ab (glaube ich) Ende 1983, mittlerweile auch EU-weit..



    Versehen, oder Vorsatz sehe ich nicht bei der Zulassungsstelle, sondern nur Faulheit/Blödheit..
    Ich gehe davon aus, dass die die Werte so in ihrer Datenbank haben und die einfach so gedruckt werden, die Tante bei der Zulassung aber versäumt hat, die Werte zu kontrollieren..

    Gruss,
    Mika
    ________________________________________


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  • Hatte ich letzten August durch.
    81er Rahmen mit einem N Eintrag.


    Im neuen Schein stehen jetzt Zahlen. In meinem Fall eine 89 für Standgeräusch bei 3250U/min und 84 für Fahrgeräusch.
    Die 84 wurden mit der 7m Methode vor Ort gemessen.


    Ich habe den Ing. drauf angesprochen und er sagte, dass das mit N dahinter nicht mehr gemacht wird.
    Grund: Messmethode richtet sich nach Baujahr und nicht was im Schein steht oder stand.


    Das gab es wohl Baujahre wo N Einträge falschen Baujahren zugeordnet waren. Um das zu verhindern muss der Polizist vor Ort bzw. dann später der TÜV die richtige Messmethode wählen und anwenden.

    Meine Vorstellung ist es, in der Kneipe zu sterben!

  • Der Prüfer meines geringsten Misstrauens sagte mir neulich, man messe nicht mit zweierlei Messmethoden, sondern nur mit der einen aktuellen. Auf den Grenzwert mit einem N dahinter werden dann halt 21dB aufaddiert. Ob das jetzt nach N im Brief oder Erstzulassung geht, weiß ich nicht.


    Ich würde aber im Zweifel lieber davon ausgehen, dass da jeder was anderes sagt und macht, wie bei so ziemlich allem anderen auch. Und da ist man mit dem N im Schein bestimmt auf der sichereren Seite.


    Gruß Maddin

  • Sag ich ja, es wird nur noch nach der einen, jetzt geltenden Methode gemessen, also das "N" wieder eintragen lassen, damit die Kontrollettis und sonst wer wissen, auf das Messergebnis die 21, oder 26 db drauf zu rechnen..

    Gruss,
    Mika
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