Moin .... bin neu hier

  • Zitat

    Original von Hotrodthie
    meine FG nummer wäre : 2J4008813


    Meine ist übrigens 2J4008306


    Also dürften sie fast gleich alt sein :369:



    Grüßle

  • Zitat

    Original von Hetzer


    Nun, die Erklärung ist einfach:
    Offenbar hat der Käufer vom Verkäufer im Ausland nicht erklärt bekommen, wie man die abschließt; und der TÜV-Mensch, der die Vollabnahme für den Grauimport gemacht hatte, kannte diese Modelle nicht, sondern nur die inländischen, und hatte vergeblich links nach dem Lenkschloß gesucht. Folglich hat er dann den externen Diebstahlschutz verlangt; der neue Besitzer hat ein Schloß dazu gebracht, und der TÜVer hat die Ausnahmegenehmigung ausgestellt, sodaß er die Vollabnahme machen konnte.


    also ich glaube ja zu wissen, dass in den 70ern diese kombinierten zünd- lenkschlösser einfach nicht als ausreichender diebstahlschutz anerkannt wurden. die abe für die sr wurde mit dem seitlichen neimann- schloss erstellt. alles andere galt somit als nicht vorhanden. darum die ausnahmeregelung.


    es sind zwar alle dümmer als du aber nicht so blöd wie du manchmal glaubst. auch beim tüv nicht...


    gruß


    testonalin

    Aus einem verkniffenen Arsch kommt kein fröhlicher Furz!!!

  • Dann muß aber der Besitzer, der damals die Vollabnahme nach Einfuhr hat machen lassen, dem Nachkäufer vergessen haben zu erklären, daß es da trotz der Ausnahmegenehmigung und der Mitführungspflicht für die externe Diebstahlsicherung auch noch ein Lenkschloß gibt; denn dem jetzigen Käufer wurde das auch nicht gesagt, sondern er hat es erst von uns hier erfahren.

  • ?(
    ähhhhhhhh moin ... kann ja sein das du da was falsch verstanden hast oder so ....... aber der einzig "dumme" hier binn ich ... (desshalb frag ich ja auch) ......... trotzdem danke fürs hallo sagen .... :D


    Zitat

    Original von Hetzer
    Dann muß aber der Besitzer, der damals die Vollabnahme nach Einfuhr hat machen lassen, dem Nachkäufer vergessen haben zu erklären, daß es da trotz der Ausnahmegenehmigung und der Mitführungspflicht für die externe Diebstahlsicherung auch noch ein Lenkschloß gibt; denn dem jetzigen Käufer wurde das auch nicht gesagt, sondern er hat es erst von uns hier erfahren.


    siehste ....... ER hat`s kapiert ..... 8)



    @ SR1978:
    na dass is ja wirklich nah drann ..... :ber:


    hab die woche noch ein bischen die vernachlässigten wartungen durchgeführt (danke für die tips die ich peer suche bekommen habe)
    beim ventieleinstellen hab ich bemerkt dass mir ein werkzeug fehlt ?(
    (wer hat den auch so´n kleinen vierkant) ... :(


    beim steurkettennachspannen ist mir doch glatt beim anziehen die komische bakelit verschluss kappe kaputt gegangen .... :bash:
    und irgendwo stand noch VORSICHT nur 18 NM .... :duell:
    naja am samstag online bei kedo bestellt (in alu) mal sehen wie schnell die sind ....... will wieder fahren solange dass wetter noch gut ist ...

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