Eintragung in KFZ Papiere bei Wechsel von Guß- auf Speichenräder nötig?

  • Hallo,


    Hatte bei meiner 2J4 bisher Gußräder.
    Habe vor kurzem auf Speichenräder umgestellt.
    Muß ich das in die Kfz.Papiere meiner SR vom TÜV eintragen lassen?
    Gibt es die Möglichkeit beides, also Guß u. Speiche eintragen zu lassen?


    Gruß
    Gerd

  • Hallo Gerd,


    in meinem 2J4 Brief steht (Speichenradmodell):


    * FZ DARF AUCH M: LEICHTM-RAED: VORN 1:85X19H/7; HI: 2:15X18 R04 AUSGER: SEIN*


    Ergo gehts auch andersrum...


    Gruß Pit.

  • Bei mir stehen unter Bemerkungen im Brief nur die Leichtmetallräder drin.
    leider nix mit wahlweise etc.


    Das heißt, ich muß die Speichenräder eintragen lassen???


    Gruß Gerd

  • Zitat

    Original von Gerd
    Bei mir stehen unter Bemerkungen im Brief nur die Leichtmetallräder drin.
    leider nix mit wahlweise etc.


    Das heißt, ich muß die Speichenräder eintragen lassen???


    Gruß Gerd


    Also, damals gabs die 2J4 whlweise ( gegen Aufpreis!) mit Gussrädern gegenüber der Speichenrad Standard Version.
    Ein zurückrüsten zur Speichenrad Version ist demnach, nach meinem Verständnis, nicht Eintragungspflichtig.
    Gruß Pit

  • Danke für eure Infos!


    Gute Nacht
    Gerd

  • Zitat

    Original von 005rs
    Also, damals gabs die 2J4 whlweise ( gegen Aufpreis!) mit Gussrädern gegenüber der Speichenrad Standard Version.
    Ein zurückrüsten zur Speichenrad Version ist demnach, nach meinem Verständnis, nicht Eintragungspflichtig.
    Gruß Pit


    so seh´ ich das auch.


    Gute Fahrt mit Deinen Speichen


    Lindi

  • Zitat

    Original von Lindi54
    so seh´ ich das auch.


    Dagegen.
    Du wuerdest auch nicht auf den Gedanken kommen an deinem Gespann einfach mal Gussfelgen zu montieren, auch wenn die mal serien-/wunschmaessig an der Solo montiert waren.


    Rechtlich: eintragen lassen.
    Ansonsten fahren bis zum naechsten Tuev und dann ein "ww" in die Papiere schreiben lassen.


    Have A Nice Day
    Torsten

  • Torsten hat schon recht, das muss eingetragen werden. Es gab da mal eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Yamaha. Ansonsten einfach anfordern und gut is.

    Gruß vom donko


    ________________________________________________________________


    Was ich nicht weiss, das muss man mir erst mal beweisen!

  • Nein, mit Verlaub Torsten, das ist Quatsch. Die Speichenräder gehören zum Serienumfang der SR und sind mit der erstmaligen Zulassung in D abgedeckt, Gussfelgen wurden jeweils im Brief eingetragen. DIe EIntragungen im Brief lauten immer "Zif.20 a. Leichtm-Rad gez Asahi etc..." oder ähnlich, je nach Abkürzungswut des Sachbearbeiters. Das ist im Übrigen der Wortlaut aus dem alten Brief meiner 79er im Originalzustand mit Gusrädern. So sieht das auch mein Stamm-TÜVer, und so sehe ich´s auch. Was hab´t Ihr für TÜVer in B, wenn die wegen sowas Stress machen?


    BTW mein Gespann steht auf Gussrädern, die sind dort eingetragen.Im neuen Brief steht noch nicht einmal "Krad m. Beiwagen", habe ich zwar moniert, mir wurde aber gesagt, das wäre nach den neuen Eurobriefdingen korrekt umverschlüsselt worden und ok. Auch darauf hab ich meine Prüfer angesprochen, hat ihn nicht weiter interessiert. "Wenn das mal jemand so eingetragen hat, ist es für mich ok."


    Gryße in die Hauptstadt


    Lindi

  • Ein Umbau der Felgen ist eintragungspflichtig, sonst kann es bei einer Kontrolle eine Mängelkarte geben; wie soll der Streckenposten wissen was original ist wenn es nicht eingetragen ist? Das ist wie bei zölligen und metrischen Reifengrössen!


    Jetzt wuerde mich eine EIntragung einer Gussfelge, im Auslieferungszustand, interessieren; hat Yamaha die zusaetzlich eintragen lassen, also ww, oder nicht?


    Gussfelgen beim Gespann war nur ins Blaue geraten, habe aber eben gesehen das dieses möglich ist, auch wenn einige sich wohl über Jahre hinweg geweigert haben diese einzutragen.


    Have A Nice Day
    Torsten

  • Die Drahtspeichenräder stehen serienmäßig in der Betriebserlaubnis der 2J4.
    Das kann ein Polizist auf der Straße nicht sehen.
    Das muß er einfach glauben.



    Als es optional gegen Aufpreis noch die Gußräder gab, wurde in die Papiere noch ein Zusatz aufgenommen, daß diese ebenfalls montiert werden dürfen, wenn jemand Lust dazu hatte.
    Ungefähr so.

    Zitat

    Original von 005rs
    * FZ DARF AUCH M: LEICHTM-RAED: VORN 1:85X19H/7; HI: 2:15X18 R04 AUSGER: SEIN*


    Bei mir sieht das so aus (Bildchen anklicken; gleich die erste Eintragung):
    [Blockierte Grafik: http://www.ratpak.de/depot/IMG/jpg/SR_Fischer-Rastenanlage_Tomamaselli_Koni-7610_Ochsenaugen_TM36_K_N_Kastenschwinge_Wirth-Gabelfedern_Gabelstabi_Gabelverlaengerung.jpg]

  • Zitat

    Original von Torsten3
    Jetzt wuerde mich eine EIntragung einer Gussfelge, im Auslieferungszustand, interessieren; hat Yamaha die zusaetzlich eintragen lassen, also ww, oder nicht?


    Have A Nice Day
    Torsten


    wie ich oben schon geschrieben habe, steht bei der Gussrad-Ausführung der o.g. Text, das "a." bedeutet "auch", heißt ergo wahlweise Ausführung. Und im anderen Fall, wenn der Streckenposten keine Gussräder sieht, steht sie vermutlich auf Spreichenrädern. :D Da ist nix einzutragen, dabei bleibe ich.


    Gryße


    Lindi

  • Zitat

    Original von Lindi54
    Da ist nix einzutragen, dabei bleibe ich.


    Das will Dir doch keiner nehmen;-)
    Wenn es schon eingetragen ist muss selbstverstaendlich nicht noch einmal etwas eingetragen werden.


    Da mir generell Gussfelgen nicht gefallen interessierte mich bis dato auch nicht wie diese eingetragen sind.


    Have A Nice Day
    Torsten

  • Zitat

    Original von Torsten3


    Danke, also ww. Sollte beim Fragesteller dann wohl auch eingetragen sein.


    Have A Nice Day
    Torsten


    Bei mir sind nur die Gußfelgen eingetragen.
    Da steht nichts mit: WW
    oder ähnliches.


    Da ich demnächst zum TüV muß wird sich das dann klären.


    Mal sehen.....


    so long
    Gerd

  • Zitat

    Original von Gerd
    Da ich demnächst zum TüV muß wird sich das dann klären.


    Moin,


    frag die bloß nicht !
    die werden sich schon melden, wenn sie was nicht kapieren.
    Und fragen tun die selten, wollen sich ja keine Blöße geben. :411:
    Einfach hin und "Bitte einmal HU" wegehen und schaun
    was die so machen, auch die ankicken lassen ! :D


    Das ist großes Kino, Gruß Ala.

  • Zitat

    Original von Lindi54


    schau mal genau nach, steht da nicht "a." (auch) vor den Gussfelgen?


    Gryße


    Bingo!
    Das steht tatsächlich ein A. !!! :yl:


    ZIFF. 20 A. LEICHTM-RAD etc.........


    Bisher hatte ich nur nach ww. Ausschau gehalten.
    Das hatte ich übersehen.
    "Problem" gelöst.


    Danke


    so long
    Gerd

  • Nachtrag:


    A wie Ausrede :411:


    A.LEICHTM-RAD
    hätte ja auch A wie Alu bedeuten können....
    A wie also ähh,
    Aluminium-Leichtmetall-Rad :bash:



    :350:
    Gute Nacht

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    Herzliche Grüße
    Mambu

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